Startseite
Gästebuch

     

,Hompage von Dietmar Zimmermann und dem Gesprächskreis " Medizin-geschädigter " in den Bereichen Neuwied / Bendorf / Koblenz vorderer Westerwald und vordere Eifel.

Information in eigener Sache vom 08.01.2010

Wir arbeiten an einer neuen Internetseite, dort soll für jedes Thema ein eigener Block entstehen. Es soll für Sie einfacher werden, Themen, Optionen und Hilfe schneller zu finden. Auch wird der Kontakt zu den Administratoren dann einfacher, so das es nicht mehr geschiet, dass Sie auf eine Antwort oder Hilfestellung mehrere Wochen warten müssen. Auch wird eine andere Aufmachung erstellt, Sie wird also heller ausfallen, die Ihnen das lesen erleichtert. Wir danken für die Hinweise und kommen so der Bitte vieler  Nutzer dieser Webseite nach. 





  

                          

Vorwort in eigener Sache..........

Liebe Leserinnen und Leser dieser Webseite,

Diese Seite ist entstanden nach der Fehlbehandlung meiner  Unterschenkel-trümmerfraktur. Ich habe in dieser Zeit erfahren müssen, wie hilflos ich gegenüber den Verursachern war, durch die ich eine chronische Osteomyli - tis erlitten habe. Hilfe bot mir in dieser Zeit niemand an. Diese Seite soll Ihnen helfen, die Situation nach einer schwerwiegenden Erkrankungen zu meistern und Ihre Rechte geltend machen zu können.

Ich / Wir wünschen Ihnen bei der Nutzung dieser Seite viel Spaß und hoffen, dass Sie das finden, was Sie suchen. Gedacht ist diese Seite aber auch für Rentner / Arbeitslose / Behinderte / Mieter und Privatinsolventen. Hier werden neueste Urteile und Gesetze veröffentlicht, deren Anwendung Rechtsbestand hat.                                    

Im Herbst 2010 wird die Internetseite neu bearbeitet und gestaltet, hier sollen dann Blöcke entstehen, die das Suchen von Themen und Neuerungen erleichtern. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld.

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<



Neu vom 14.12.2010

Anmerkung der Redaktion ...........

Wir arbeiten bereits seit Monaten mit Hochdruck an der neuen Webseite , so dass diese zum 01.01.2011 von Ihnen genutzt werden kann. Die neue Seite ist von der farblichen Struktur und von der Aufstellung her einfacher zu durchsuchen. Für jedes einzelne Thema entstehen so einzelne Seiten um so den Umfangreichtum besser abzudecken und Ihnen die Suche zu Ihrem Thema zu erleichtern. 

Die neue Webseite erreichen Sie ab dem  01.01.2011 unter : 


                                www.hilfe-fuer-behinderte-dz.de


Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier diese Seite nicht direkt wieder Anpassen können. Fest aber steht : Diese Seite bleibt auch in Zukunft weiterhin bestehen. Für die neue Webseite wird allerdings Mitte 2011 eine Anmeldung verlangt, sie bleibt aber dennoch kostenlos nutzbar.

Wir bitten noch einige Tage um Geduld. 


Neu vom 14.12.2010 !!!!!!!!!!!!!!!

Direktversicherung : Richter bessern nach ........

Zahlung von Kranken - und Pflegegeldversicherungsbeiträge neu geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Kranken - und Pflegeversicherung  bei Auszahlung von Direktversicher-rungen in der  betrieblichen Altersversorgung präzisiert. Demnach müssen nur dann Beiträge in die Kranken - und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn der ehemalige Arbeitgeber auch nach Bendigung des Arbeitsverhältnisses Versicherungsnehmer geblieben ist.

Viele Arbeitgeber haben für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. In vielen Fällen bestand das Arbeitsverhältnis nicht durchgehend bis zum Renteneintritt. Obwohl sie aus dem Betrieb ausgeschieden waren, zahlten viele die Versicherungsprämie bis zum Rentenbeginn freiwillig weiter.

Im Jahre 2004 führte der VdK ein Musterstreitverfahren gegen diese Zahlungsverpflichtung durch.

Die Richter in Karlsruhe mussten am 29.09.2010 über die Verfassungsklage eines Rentners entscheiden, der nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Versicherung fortgeführt hatte. Bei der Auszahlung der Versicherung kam dann das böse Erwachen. Der Mann sollte zehn Jahre lang monatlich auf ein Hundertzwanzigstel der Summe Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Seit 2004 müssen nämlich auf die Auszahlungssumme einer solchen Direktversicherung sowie auf Betriebsrenten und alle Arten von Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken - und Pflegeversicherung gezahlt werden. Diese Verfahrensweise wurde von den Gerichten bisher nicht beanstandet. Der Sozialverband VdK hatte 2004 Musterstreitverfahren für alle Gruppen von Betroffenen durchgeführt. 

Sechs Jahre später hat das Bundesverfassungsgericht nun festgestellt, dass diese Praxis gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Hat ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat weitergeführt, so ist laut Urteil nur der Teil der Kapitalaus-zahlung beitragspflichtig, der in die Zeit vor Beendigung des Arbeitsverhält-nisses fällt. Deshalb bleibt die Auszahlung für den Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb in diesem Fall anteilig beitragsfrei. Voraus-setzung ist, dass der Arbeitnehmer weiterhin Versicherungsnehmer war.

                                        Urteil : Az. 1 BvR  1660/08 

Anders ist es, wenn der Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht auf den Versicherten umgestellt wurde. Dann ist nach wie vor der gesamte Auszahlungsbetrag beitragspflichtig. Dies gilt auch dann,  wenn der Betroffene den Betrag vollständig aus eigener Tasche bezahlt hat. Entscheidend ist also nur, wer als versicherungsnehmer im Vertrag geführt wird. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines klagenden, zweiten Rentners.

                                           Urteil : Az. 1 BvR 739/08

Nicht allen nützt das Urteil .........

Fazit : Nur Rentner, die ihren ursprünglich vom Betrieb abgeschlossenen Vertrag später vollständig selbst übernommen haben, können künftig von diesem Urteil profitieren. Wie die Pressestelle des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) mitteilt, wird derzeit an einer einheitlichen Umsetzung der neuen Rechtslage gearbeitet.

Achtung --------- Achtung --------- Achtung --------- Achtung ------- Achtung --------

Anmerkung der Redaktion ..........

Da die Urteile bereits im September 2010 gefällt wurden, läuft die Einspruchs-frist für eine fünf jährige Erstattung bereits am 31.12.2010 ab. Ab dem 01.01.2011 ist dann nur noch eine Erstattung von vier Jahren möglich. Die Krankenkassen hatten schon im September 2010 das Urteil ausgehändigt bekommen, es seinen Mitgliedern aber nicht weitergeleitet. Bei einem Beitrag von bis zu 17 % und deren Rückerstattung, kommen so schnell mal ein paar Tausend Euro Rückerstattung zusammen. Mitglieder von Sozialverbänden wie VdK, Sovd,  Arbeiterwohlfahrt und anderen, sollten sich von ihnen beraten lassen. Wer nicht einem Verband angehört, sich aber auch nicht sicher ist, ob er in den Genuss einer Erstattung kommt, sollte auf jeden Fall einen Antrag auf Erstattung stellen. Richten Sie die beiden Anträge an Ihre jeweilige Kranken - und Pflegeversicherung am besten per Einschreiben mit Rück-antwort. 




Das Bundesverfassungsgericht Urteil Betriebsrente.mht




Das Bundesverfassungsgericht Urteil Betriebsrente das andere Urteil.mht






Neu vom 14.11.2010 !!!!!!!!!!!!!

Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistung ................

Das BM - für Verbraucherschutz hat folgende Neuerungen herausgegeben :


QualitaetsoffensiveVerbraucherfinanzen.pdf


Neu vom 14.11.2010 !!!!!!!!!!!!!

Neue Qualitätsstandards für die Pflege von Senioren .........

Analysen - Bewertungen - Informationen über Qualitätsstandard für Pflege von Senioren in Soniorenheimen / Residenten oder Zuhause.



    Qualitaetstandards_Senioren.pdf



NotenFuerHeime.pdf



Neu vom 28.10.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Rentenversicherung warnt vor Betrüger



Die Deutsche Rentenversicherung  ( DRV ) warnt vor einer neuen Betrugsmache.

Immer wieder würden Rentner Schreiben der Deutschen Rentenversicherung in offentsichtlich betrügerischer Abssicht erhalten.
Darin werde die Zahlung eines " zusätzlichen Ergänzugsbeitrages " zur Rentenversicherung verlangt. Die Rentner würden aufgefordert, den Betrag an die " DRV München " zu überweisen, andernfalls werde die Rente gekürzt. In den Schreiben würden sich die Betrüger als " Deutsche Rentner Versicherung " ausgeben, teilt die DRV Bund mit.

Die Behörde weist darauf hin, dass Sie nicht Absender dieser Schreiben mit. Sie warnt ausdrücklich davor, die in dem Schreiben geforderten Beträge zu überweisen. Betroffene Rentnerinnen und Rentener sollten dieses Schreiben einfach ignorieren.


Anmerkung der Redaktion :

Vergleichen Sie die angegebene Rentenversicherungsnummer, die außer Ihren Geburtsdaten noch den ersten Buchstaben Ihres Nach - bzw. Geburtsnamen enthält. Sollte diese Nummer richtig vorliegen, wenden Sie sich an Ihre Rentenversicherung Land / Bund und teilen Sie denen den Erhalt eines Briefes mit, denn dann muss es eine undichte Lücke beim Rentenversicherer geben, oder wie sonst soll der Briefabsender an Ihre Rentenversicherungsnummer kommen ?



Neu vom 28.10.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Diese Krankenkassen garantieren für 2011 keine neuen Zusatbeiträge...........

Allgemeiner Krankenkassen - Beitrag steigt, aber es gibt bei den Kassen keine neuen Zusatzbeiträge.

Trotz der Diskussion  um Zusatzbeiträge bleibt es dabei : Bei dem unten stehneden Link aufgezeigten Krankenkassen  erhöhen bzw. erheben im Jahr 2011 keine Zustzbeiträge.


Krankenkassen.de - Diese Krankenkassen garantieren_ 2011 kein Zusatzbeitrag.mht







Neu vom 06.10.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nein zur Kopfpauschale ................................


seit vergangener Woche gibt es ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Campact e. V., Jugendverbänden und anderen, das sich aktiv gegen die Reformpläne der schwarz - gelben Bundesregierung stemmt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund  ( DGB ) hat hierfür eine Pedition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die das Bündnis gemeinsam unterstützt.


Jetzt die E - Pedition unterzeichnen

Die Pedition des Bündnisses " Köpfe gegen Kopfpauschalen " gegen die Reformpläne der Bundesregierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Dienstag auf der Website des Deutschen Bundestages online. Um ein deutliches Zeichen zu setzen, benötigt das Bündnis mindestens 50.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner binnen drei Wochen. Voraussetzung für eine Mitzeichnung ist die Online - Registrierung auf der Webseite des Deutschen Bundestages bzw. des Peditionsausschusses.

Mit dem folgenden Link kommen Sie auf die Seite des Peditionsausschusses :

                           www.deutscher-bundestag.de/peditionsausschuss










Neu vom 14.09.2010 !!!!!!!!!!!!!!

Umfrage zu Vorkommnissen bei Ärzten  soll gebündelt an die GKV gemeldet werden.

In den letzten Monaten wurden durch Mitglieder des " Gesprächskreises - Medizingeschädigter ", einige Vorgänge von Ärzten an uns gemeldet, die  nicht mit den Krankenkassen vereinbart wurden.

Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass Ärzte Medikamente wie Ampullen vorrätig haben, hierfür aber eine Zuzahlung in Form von Rezeptgebühren verlangten. Eine Verordnung des Medikamentes ( also Ampullen ) wurde nicht ausgestellt. Selbst die, die Ihren Krankenkasenbeitrag am Jahresanfang an die Kasse überwiesen haben und somit Zuzahlungsbefreit sind, müssen diese Medikamentenzuzahlungen an den jeweiligen Arzt leisten. Den Betroffenen gegenüber betonten die Ärzte, es liege an der Verwendung der jeweiligen Mittel sowie an der nicht Ordnungsgemäßen Aufbewahrung.

Wir wollen hierzu eine Initiative starten und bitten die Besucher dieser Webseite, unter der E - mail - Adresse www.info.dz@t-online.de Ihre Geschehnisse zu melden. Wir werden ( natürlich ohne E - mail - Adresse  und Kennung Ihrer Adressen ) die Geschehnisse an die GKV gebündelt weiter leiten und eine Prüfung der Vorkommnisse fordern. Die oben aufgeführte E - mail - Adresse, wird Ihnen dazu bis zum 15.Oktober 2010 zur Verfügung stehen


Neu vom 14.09.2010 !!!!!!!!!!

Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit

Die vor dem Jahre 2001 ausgestellten Parkausweise verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Die waren zwar nach europäischen Muster eingeführt worden, entsprechen aber ab dem 01. Januar 2011, nicht mehr den Vorgaben der Europäischen Union. Die rechtzeitige Neubeantragung wird empfohlen. Bitte wenden Sie sich alsbald  an die Straßenverkehrsbehörden Ihrer Stadt / Kreisstadt oder Gemeinde, senden Sie den alten Ausweis und ein neuer-lisches Passbild mit, da die Parkausweise für Behinderte in Zukunft auf der Rückseite ein Passbild haben.

Ausweise, die nach dem Jahr 2001 ausgestellt wurden, müssten bereits die EU - Norm erfüllen. Sollten Sie sich unsicher sein, der neue Parkausweis ist hellblau und hat eine dunkelblaue Fläsche, in dem ein Rollstuhlfahrer abge - bildet ist.


Neu vom 13.09.2010 !!!!!!!!!!!!

Immer mehr Hartz IV - Empfänger erhalten einen Kredit..............

Die Bundesagentur für Arbeit gewähren immer mehr Hartz IV - Empfänger Kredite für den Kauf von notwendigen Haushaltsmaschinen. 154.000 Hartz IV - Empfängern wurden im Jahre 2009 einen Kredit gewährt, dass wird sicherlich gerne von den Menschen angenommen, führt aber in den meisten Fällen zu direkter  Verrechnung mit der monatlichen Unterhaltsleistungen der BA.  Der monatliche Abzug der Raten ist nicht im Hartz IV - Gesetz vorgesehen, ist also in dem Regelsatz nicht mit inbegriffen. Von den Ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen der BA müssen Sie den Kredit zurück zahlen, zwar in kleinen Beträgen, die Sie aber nicht zur Verfügung haben dürfen. Ihr Hartz IV Satz, ist auf Ihre Bedürfnisse auf Heller und Pfennig berechnet, und belässt keinen Freiraum für Rückerstattungen. Direkte monatliche Abzüge für Kredite, sind aber im Hartz IV - Gesetz  nicht vorgesehen und somit wären diese Rechtswidrig


Neu vom 11.08.2010 !!!!!!!!!!!!!!!

Hartz IV - Regelsätze sind verfassungswidrig .......................

Die Hartz IV - Regelsätze sind verfassungswidrig. Auch wenn das Bundesver -   fassungsgericht keine konkreten Höhen nennt, ist das Urteil ein Erfolg für alle Hartz IV - Bezieher. Ab sofort muss eine umfassende Neuberechnung erfolgen und zwar transparent, sachgerecht und ohne Tricksereien.

Dass das Bundesverfassungsgericht selbst die Regelsätze festlegt, war nicht zu erwarten, denn das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums besagt lediglich, dass jedem Hilfsbedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zugesicherte werden müssen, die für seine physische Existenz und für ein Mindesmaß an Teilhabe am gesellschftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Eine konkrete Höhe ergibt sich hieraus nicht.

Die Kernaussage dieses Urteils ist die Bestimmung der Regelsatzhöhe als Aufgabe des Gesetzgebers. Hierbei hat er einen Gestaltungsspielraum, den das Bundesverfassungsgericht nur begrenzt überprüfen kann. Es beschränkt sich daher auf die Frage, ob die Regelsätze evident, d. h. offensichtlich zu niedrig sind, und ob der Gesetzgeber eine taugliche Berechnungsmethode für die Regelsätze gewählt und diese transparent und fehlerfrei angewendet hat.

1 . ) Die Regelsatzberechnung muss realitäts - und bedarfsgerecht sein,

2 . ) Der Partnerregelsatz ist demnach Verfassungswidrig,

3 . ) Der Kinderregelsatz ist demnach verfassungswidrig,

4 . ) Verfassungswidrige Lücke bei unabweisbaren Bedarfen,

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Regelsätze rückwirkend neu zu berechnen, deshalb wird ess auch keine Nachzahlungen geben, aber der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2010 eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen. Kommt er dieser Verpflichtung bis Ende dieses Jahres nicht nach, dann tritt die Neuregelung in jedem Fall rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Härtefallregelung für laufende, unabweisbare Sonderbedarfe gilt hingegen ab sofort. Bis eine solche Härtefallregelung ins Gesetz kommt, ergibt sich dieser Anspruch unmittelbar aus dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Arbeitsagenturen sind zuständig für diese Leistungen.

Die Botschaft aus Karlsruhe klingt eindeutig, man darf die Regelsätze nicht einfach festlegen und hinterher mit Hilfe von Schönrechnerei so tun, als sei alles korrekt ausgerechnet worden.


Neu vom 11.08.2010 !!!!!!!!!!!!!

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen. .............

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll künftig ermöglichen, den indivi-duellen Pflegebedarf differenzierter zu erfassen. Damit kann auch der POflegebedarf von Demenzkranken stärker berücksichtigt werden. Ein Vorschlag zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 25. Mai 2010 unterbreitet.

Die Anwendung soll bis zur politischen Entscheidung als Neuregelung aber schon angewandt werden.

Anmerkung der Redaktion :

Es ist seit einigen Wochen festzustellen, das der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei Beurteilungen von Pflegebedürftigen, die Einstufung für die Demenzerkrankten eher besser beurteilt.


Neu vom 11.08.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!

Nullrunde für Rentenrinen und Rentner 2010 ..................

Nach den drei Nullrunden von 2004, 2005 und 2006 gibt es auch in diesem Jahr 2010 eine Nullrunde bei den Renten. Ein wesentlicher Grund ist hierfür die negative Lohnentwicklung. Nur die sogenannte Rentengarantie verhindert, dass es bei den renten eine Minusanpassung gibt.

Die Rentenanpassungen errechnen sich nach einer komplizierten Formel, die im gesetz festgelegt ist und bei der jedes Jahr nur die aktuellen Werte eingefügt werden müssen. Die maßgeblichen Fakten wirken sich für 2010 folgender Maßen aus :

1 . ) Grundlage der Rentenanpassung ist die Bruttolohnentwicklung,

       Sie betrug 2009 0,96 % in den alten und 0,61  % in den neuen Bundeslän -

        länder,

2 . ) Der Risterfaktor, der in 2008 und 2009 ausgesetzt wurde und in diesem

       Jahr wieder einsetzt, wirkt sich mit einem Anpassungsminus von rund

       0,64 Prozentpunkte aus,

3 . ) Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis von

      Beitragszahlern und Rentnern. Wegen der krisenbedingt schlechten Ar -

      beitsmarktlage führt er zu einem Anpassungsminus von ca. 0,51 Prozent -

      punkte,

Rechnet man die Faktoren zusammen, dann würde sich die Rentenanpassung  von - 2,10 Prozent in den alten und von - 0,54 Prozent in den neuen Bundes-ländern ergeben. Eine Absenkung der Rennten wird durch die Schutzklausel verhindert.

Die Schutzklausel besagt, dass die Kürzungsfaktoren nicht zu einer Minusanpassun bei den renten führen dürfen. Im JAhr 2009 wurde die Schutzklausel erweitert, das führte zur Rentengarantie. Selbst ein Minus der Bruttolöhne lässt eine Minusanpassung der Rente nicht mehr zu.

Der Haken hierbei ist : Kürzungen, die wegen der Schutzklausel nicht realisiert wurden, sollen über den so genannten Ausgleichsfaktor oder auch Nachholfaktor genannt, bei künftigen ( positiven ) Rentenanpassungen nachgeholt werden. Mit der Nullrunde in der Rentenanpassung in 2010 erhöht sich der Nachholbedarf auf 3,81 Prozent in den alten und 1,8 Prozent in den neuen Bundesländern.

Anmerkung der Redaktion ; Hinzu kommt die Teuerrungsrate für die Grund  -und Bedarfsmittel ( Lebensmittel / Mietnebenkosten / Strom / Gas / Oel / sowie der Inflationsverlust. Diese Verringerung und der Rentenverlust wird durch den Gesetzgeber nicht ausgeglichen.




Neu vom 14.07.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Neue Nummer für Ärzte - Rufbereitschaft ab 2011 :  - 116 117 - 

Patienten können den ärztlichen Bereitshaftsdienst ab dem kommenden Jahr unter der einheitlichen Telefonummer 116 117 erreichen.

Man kann die Nummer kostenlos aus dem deutschen Festnetz und aus dem Mobilfunknetz anwählen, teilt die Kassenärztliche Bundevereinigung ( KBV ) mit . Unter der neue Nummer können sich die Bürger künftig außerhalb der Praxiszeiten an einen Bereitschaftsarzt in der Umgebung vermitteln lassen.

Hinweis der Redaktion :

Dieser Dienst ist nicht zu verwechseln mit dem Notdienst für lebensbedrohliche Fälle.


Neu vom 14.07.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!! 

Längere Probearbeitszeit lässt Arbeitslosengeld unberührt............

Eine zeitlich ausgedehnte Probearbeit stellt nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld infrage. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden.

Eine Arbeitslose hatte bei einem neuen Arbeitgeber auf dessen Wunsch an drei Tagen innerhalb einer Woche zusammen 22,6 Std gearbeitet. Das ist mehr als die 15 Wochenstunden, die Arbeitslose in der Regel nebenher bestreiten dürfen, ohne ihren Anspruch auf  Arbeitslosengeld zu verlieren. Die Arbeitsagentur hatte der Frau daraufhin die Zahlung gestrichen.

Nach der Probezeit sollte die Frau auf Abruf als Kassiererin einspringen. Das ist nach Auffassung des Gerichtes im Gesetz eindeutig als wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden eingestuft und damit noch als geringfügige Tätigkeit anzusehen.

Urteil Sozialgericht Frankfurt  (  S 26 AL 271/07  )



Neu vom 27.06.2010 !!!!!!!!!!!!

Die Reform der Kontopfändung ...........

Das Gesetz sieht eine Überarbeitung der für den Kontopfändungsschutz relevaten Vorschriften der Zivilprozessordnung, des Ersten Buches / Sozialgesetzbuches sowie des Einkommensteuergesetzes vor. Das Gesetz bietet den effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger  vor. Unter der Wahrung  der Interessen der Gläubiger verbleiben dem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existensiellen Lebensbedarfs benötigt. Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern werden so in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen vorkommen.

1. ) Automatischer Pfändungsschutz .............

Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages des § 850 c ZPO ( 985,15 € ) für den Haushaltsvorstand ( Einzelperson )  wird nicht von der Pfändung erfasst ( Neues Gesetz : Basispfändungsschutz ). Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen Daueraufträge ect. getätigt werden können.

Der Basisbetrag wird jeweils einen Kalendermonat gewährt - unabhängig vom Zeitpunkt des Einganges der Einkünfte. Erstreckt sich die Pfändung auf mehrere Monate, so wird für jeden Monat automatisch der Freibetrag gewährt.

Auf die Art der Einkünfte kommt es für den Pfändungsschutz nicht mehr an. Damit entfällt auch die Pflicht, die Art der Einkünfte wie Arbeitseinkommen ect. gegenüber Banken und Gerichten nachzuweisen. Das heißt, jegliche Art von Einkünften, also auch die Einkünfte Selbstständiger und freiwillige Leistungen dritter, werden künftig bei der Kontopfändung geschützt.

Eine Erhöhung z. B. wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten oder Herabsetzung des Basispfändungschutzes ist auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung möglich. Daneben kommt in bestimmten Fällen eine Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages  durch blose Vorlage entsprechender Beschei-nigungen von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern ( z. B. über Unterhaltspflichten und bestimmten Sozialleistungen ) beim Kreditinstitut in Betracht.

 2. ) Automatischer Pfändungsschutz nur beim Pfändungsschutzkonto ( P-Konto )Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden. Dieses besondere Konto, " P-Konto " wird durch eine Vereinbahrung zwischen Banken und Kunde festgelegt. Es sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehendes Girokontos in ein P-Konto besteht. Ein Anspruch auf die neue Einrichtung eines P-Kontos besteht allerdings nicht.

3. ) Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleist.Kindergeld und Sozialleistungen - etwa nach dem Sozialgesetzbuch II - werden künftig bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt. Wertungswider-sprüche zwischen Vollstreckungs-, Steuer und Sozialrecht werden damit vermieden.

4. ) Vorrang des P-KontosDer Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenüber dem herkömmlichen Kontopfändungsschutz, der auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Hat der Schuldner ein P-Konto, so erhält er allerdings nur für dieses Pfändungsschutz.

5. ) Pfändungsschutz für SelbständigeDie Reform schafft einen besseren und effektieveren Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte selbständig tätiger Personen, da das künftige Recht Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie Arbeitseinkommen und Sozialleistungen berücksichtigt.Das neue Gesetz tritt am 01.Juli 2010 in Kraft, so dann können auch die Konten in ein P-Konto geändert werden.  


Neu vom 27.06.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Neues Urteil zur Patientenverfügung..................

Der BGH hat in der vergangenen Woche ein neues Urteil zum Thema " Patientenverfügung gesprochen. Hiernach hat das Bundesministerium der Justiz eine neue Patientenverfügung zum selbermachen erstellt. Die Textbausteine auf aus der unten folgenden Broschüre sind zwar lediglich Bausteine für die Erstellung einer Patientenverfügung, haben aber bei der vom Justizministerium RLP erstellten Patientenverfügung alle Punkte angesprochen und ist daher geltendes Recht.

Unter diesem Bericht finden Sie einmal die Textbausteine zu einer selbst zu erstellenden Patientenverfügung und die oben vom Laandesjustizministerium RLP gefertigte und aktuelle Patientenverfügung.



Patientenrechte%20in%20Deutschland.pdf
                              

Patientenverfuegung_Broschuere_Januar2010_barrierfrei-1.pdf


Patientenverfügung Landesjustizministerium.pdf




Neu Neu Neu Neu Neu vom 21.06.2010 !!!!!!!!!!!!!!

Umfrage zum Thema : Probleme mit Krankengeld ? Berichten Sie uns Ihre Erfahrungen......

Mehrere Sozialverbände weisen auf Machenschaften der Krankenkassen hin, die versuchen ihre Zahlungspflicht zu umgehen.

In der Vergangenheit haben sich in den Geschäftsstellen von den Sozialver - bänden, Mitglieder wiederholt beschwert, dass ihre gesetzlichen Krankenkassen während des Krankengeldbezugs den Versuch unternommen hat, sich ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Krankengeldes zu entziehen.

So wurden unter anderem VdK - Mitglieder bespielsweise aufgefordert, einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente bei vorheriger Auflösung / Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu stellen. Hintergrund : Kommen die Versicherten dieser Aufforderung nach, so entfällt für die gestzlichen Krankenkasse die Verpflichtung zur Zahlung des Krankengeldes. Stellt sich im Nachhinein jedoch heraus, dass der Versicherte keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat, so ist der Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr rückgängig zu machen.

Ist Ihnen, Ihren Familienangehörigen oder Bekannten etwas Ähnliches passiert ? Dann melden Sie sich unter der unten folgenden E - mail Adresse.

Der Sozialverband VdK - Deutschland hat hierzu eine E - mail - Adresse einge- gerichtet und beabsichtigt, dies Fälle zu sammeln, auszuwerten und weitere Schritte zu überlegen.

Die Kontaktadresse des VdK Bundesverbandes lautet : 

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Stichwort : Krankengeld

In den Ministergärten 4

10117 Berlin

oder an die E - mail - Adresse   www.krankengeld@vdk.de



Neu vom 21.06.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bundessozialgericht : Keine Begrenzung der Unterkunftskosten............

Die Unterkunftskosten von Hartz - IV - Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Das entschied das Bundessozialgericht heute in Kassel. Damit bekam ein 56 jähriger Mann Recht, der aus dem bayrischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mitkosten in Höhe von 107,00 € geltend gemacht hatte.

Die Bundessozialrichter hoben ein Urteil des Landessozialgericht aus  der Vorinstanz auf. Sie befanden, dass auch höhere Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt bezahlt werden müssten, wenn diese laut Mietspiegel angemessen sind.

               Urteil Bundessozialgericht  Az. B 4 AS 60/09 R


Neu vom 21.06.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!

Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen....................

Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz - IV - Empfänger vollständig übernehmen. Düsseldorfer Richter fällten zwei entsprechende Urteile, wie das Sozialgericht am Montag den 21.06.2010 mitteilte.

Die Kläger waren im günstigsten Tarif  privat versichert, ein Wechsel in die gesetzlichen Krankenversicherung war nicht möglich. Die Jobcenter in Düsseldorf und im Kreis Viersen wollten nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren. Die Differenz sollten die Hartz - IV - Empfänger selber zahlen. Doch dann sei das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet, befand das Gericht und verurteilte die beiden Jobcenter zur Zuzahlung des vollen privaten Krankenversicherungsbeitrags.

               Urteil Az. S 29 AS 547 / 10 und AS 412 / 10

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftigt, da die Jobcenter Berufung angekündigt haben.

Sollten Sie in der gleichen Situation sein, legen Sie in Ihrem Jobcenter Wider - spruch gegen Ihren Hartz - IV - Bescheid ein, um nachträglich noch Forderungen stellen zu können. Die reguläre Nachzahlungsplicht der Job-center ist trotz ein Jahres - Rückrechnungmöglichkeit gegen über dem Hartz - IV - Empfänger nur zur Nachzahlung von drei Monaten verpflichtet.


Neu vom 21.06.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Tochter in Schulung - Eltern erhalten Kindergeld ....................

Eltern erhalten für Ihren erwachsenen Nachwuchs weiter Kindergeld, wenn sich Sohn oder Tochter in einer Schulung auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.

Dies entschied das Kölner Finanzgericht im Falle einer jungen Frau, die mehrwöchig für einen Job als Flugbegleiterin geschult wurde. Es handele sich dabei nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern die Schulung sei  als Berufsausbildung zu werten. Und damit hätten die Eltern auch einen Anspruch auf Kindergeld.

Das Gericht betonte am 17. MAi 2010, dass die Tochter der Klägerin in der Schulungszeit keinen Lohn erhielt und das noch kein Arbeitsverhältnis bestand. Sie hätte die Schulungskosten sogar zurück zahlen müssen, wenn die Fluggesellschat ihr danach keinen Job angeboten hätte.

Gegen dieses Urteil des Kölner Finanzgerichts ist eine Revision beim Bundes - finanzhof zugelassen, aber der BFH befasst sich derzeit mit der Frage, ob auch während eines Trainee - Programms Anspruch auf Kindergeld besteht.

                                        Urteil Az. 10 K 212 / 09 



Neu vom 07.06.2010 !!!!!!!!!!!!!!!

Die Gesetzliche Unfallversicherung..........................

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte in Folge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die gesetzliche Grundlagen hierfür ist das siebte Sozialgesetzbuch ( SGB VII. )

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.......................

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln...

1. ) Versicherungsfälle ( Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ) sowie arbeitsbe -

        dingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,

2. ) nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit

       der Versicherten wiederherzustellen und,

3. ) die Versicherten oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Versicherte Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung .................

Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen :

* Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. wie z.B. Mitarbeiter

   Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen u. a.

* Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflege -

   personen betreut werden, Schüler , Studierende in Schulen und Hochschu -

   len sowie Personen in der beruflichen Aus -, und Fortbildung

* Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige o. als ab -

   hängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten

*  Pflegepersonen

*  Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur oder eine andere

    Stelle aufsuchen

*   bestimmte ehrenamtlich tätige Personen ( z.B. Unfallhelfer )

*   Personen in der Rehabilitation ( z.B. Krankenhausaufenthalt ).

Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon - wie einige Branchen - durch Gesetz oder Satzung pfleichtversichert sind.

Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen. 

Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung ...............

Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigendlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten - Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Darüber hinaus muss ein Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfallgeschehen sowie zwischen Unfallgeschehen und Gesundheitsschäden bestehen. Somit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn sich im Einzelfall der eingetretene Gesundheitsschaden auf den betrieblichen ( versicherten ) Bereich zurückführen lässt.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.................

Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( z. B. Umschulung ), Geldleistungen an Versicherte ( z. B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen ) und im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen ( z. B. Witwen / Witwer - und Waisenrenten.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung................

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand ( z. B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände ).

Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung..............

In der gewerblichen Wirtschaft erfogt die Finanzierung der Unfallversicherung durch Beiträge, die allein von den Unternehmern getragen werden, so dass der Versicherungsschutz für die Versicherten Beitragsfrei ist. Die Beiträge richten sich nach den Entgelten der Versicherten eines Unternehmens und nach dem Grad der Unfallgefahr. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gelten besondere Beitragsmaßstäbe, die sich überwiegend nach den Flächen - und Ertragswerten der landwirtschaftlichen Unternehmen richten. Die öffentlichen Unfallversicherungsträger finanzieren ihre Ausgaben regelmäßig aus Haushaltsmitteln ( Steuer ).

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so wenden Sie sich bitte an unsere E - mail - Adresse, an unser Gästebuch, an die Infoline der gesetzlichen Unfall - versicherung unter der kostenlosen Telefonnummer

                                                          0800 / 60 50 404             oder unter

                                                    E - mail :  info@dguv.de 



Neu vom 27.05.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Behördenauskunft unter 115 für Gehörlose ist geschaltet ....................


Gehörlose können jetzt in vielen Teilen Deutschlands mit der Behördenauskunftsnummer    ( 115 )  komunizieren. Allerdings ist Deutschland weit die Nummer noch nicht überall geschaltet. Ab 2011 soll dann Bundesweit der Service zur Verfügung stehen.

Das Gebärdentelefon wurde seit 2007 als Versuchsobjekt  in Medellregionen ausprobiert und findet jetzt seine Anwendung. Es funktioniert über Internet oder Video - Telefonie. Erleichtert werden soll damit für Gehörlose die An -, bzw. Abmeldung von Fahrzeugen, An -, oder Ummeldungen bei Wohnungswechsel, baulichen Vorkommnisse aber auch Familienangelegenheiten wie Heiraten u. ä..

Die Nutzung des Gebärdentelefons bedarfe einem internetfähigen Computer mit Breitbandanschluß oder einem IP - Video - Telefon, damit Sie den Dienst aufrufen können. Des weiteren benötigen Sie eine sogenannte SIP - Video - Software, die Sie kostenlos im Internet herunter laden und nutzen können.

Über die sogenannte SIP -Adresse ( Session Initiation Protocol )   www.d115@gebaerdentelefon.d115.de erfolgt dann der Zugang des Gebärdenservices.

 
Die Firma Telemark Rostock übernimmt als Dienstleister für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die leistungen. Die Kosten für die Nutzung eines Breitband - Internetanschlusses ( DSL - Anschlus ) hängen vom jeweiligen Tarif Ihres Internetanbieters statt. Die angebotene Leistung des Ministeriums ist hingegen frei.

Mehr über die Gebärdennummer unter www.d115.de



Neu vom 27.05.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Behindertes Kind muss sein Vermögen nicht für seinen Unterhalt nutzen.......

Ein behindertes Kind muss sein Vermögen nicht unter allen Umständen für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Zwarsei ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet, sine Rücklagen im Rahmen des Zumutbaren zu nutzen, bevor seine Eltern Unterhalt zahlen müssten, entschied der Bundsfinanzhof in München.
Sollte sich aber ein Kind wegen seiner Behinderungnicht selbst versorgen können und deshalb weiter auf Unterstützung der Eltern angewiesen sein, dürfe es dnnochetwa zur Altersversorgung Vermögen aufbauen, ohne dass dies für den Unterhalt genutzt werden müsse. Die Eltern dürfen denUnterhalt auch von der Steuer absetzen.

Hintergrund des am Mittwoch veröffentlichten Urteils ist die Klage von Eltern, deren volljährige, schwerbehinderte Tochter nach einer Schenkung ein Mehrfamilienhaus besaß. Das Finanzamt hatte mit Hinweis auf dieses Vermögen einen Steuerabzug der Unterhaltskosten abgelehnt.  In einer ersten Entscheidung folgte das Finanzgericht dem Entscheid der Behörden.

Der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf und gab den Eltern recht. DA nicht absehbar sei, ob die Eltern stehts den Unterhalt ihres Kindes decken könnten, sei eine eigene Altersversorgung der Tochter sinnvoll. Das Vermögen bereits jetzt zu nutzen, ei unter diesen Umständen aber unzumutbar gewesen.

                                Aktenzeichen VI R 61 / 08


Neu vom 27.05.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!

Erweiterter Zahnersatz - Anspruch für Kssenpatientn ..............

Kassenpatienten können künftig für Zahnkronen oder Brücken ihre Krankenkasse häufiger als bisher in Anspruch nehmen.

Dazu beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss ( GBA ) von Ärzten und Krankenkassen am Donnerstag in Berlin eine Änderung der bisherigen Regelung. Nach dieser kann festsitzender Zahnersatz im Moment nur dann als Kassenleistung in Anspruch genommen werden, wenn im Gegenkiefer entweder naoch eigene Zähne oder aber ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden sind, heißt es in der GBA - Mitteilung.

Grundlage für diese Entscheidung ist eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ( IQWiG ). Das Bundesgesundheitsministerium hat der Neuregelung zu gestimmt, so das die Regelung in Kraft getreten ist

Beschluss Gemeinsame Bundsausschuss / Beschluss 1137



Neu vom 21.05.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!


Krankenkassen verlangen immer öfter Zusatzbeiträge......................

Was gesetzlich Versicherte über die Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherungen wissen müssen, lässt sich leicht erklären. Die seit dem 01.Januar 2010 genehmigte Erhebung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, trifft nun immer mehr Versicherte.

Diese Kosten sind von dem Versicherten voll selbst zu übernehmen, dass will heisen, dass der Arbeitgeber oder der Rentenversicherer keinen Anteil dazu zahlte.

Einige wichtige Fragen haben wir hierzu zusammen gestellt.

1. )  Höhe des Zusatzbeitrages :

Die Krankenkassen können  wählen, ob sie eine Pauschale  in Höhe von 8,00 €  ohne Einkommensprüfung oder eine Einkommensbezogene Abgabe von maximal 1 % des Bruttomonatseinkommens fordern. Dabei liegt die Bemessungsgrenze bei 37.50 € im Monat. Mitversicherte Familienangehörige kosten nicht extra.

2. )  Muss die Krankenkasse Sie über die Erhöhung zuvor informieren ?

Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrages informieren.

Aber Achtung ; Die Kassen brauchen Sie nicht gesondert anzuschreiben, es reicht aus, wenn sie das in einer Mitgliederzeitung, die jedes Mitglied erhält, veröffentlicht.

3. ) Wie lange muss dieser Zusatzbeitrag an die Kasse gezahlt werden ?

Es gilt hierbei keine generelle zeitliche Begrenzung.

4. ) Kann ich meine Krankenkasse im Falle einer Zusatzbeitragserhebung kündigen ?

Sie können Ihre Krankenkasse im Falle einer Erhebung von Zusatzkosten oder einer Anhebung von Zusatzkosten kündigen. Hier gilt ein Sonderkündigungsrecht. Es setzt die normaler Weise bestehende 18 monatige Mindestbundung außer Kraft. Haben Sie allerdings einen Wahltarif Hausarztprogramm oder Chronikerprogramm abgeschlossen, so haben Sie nicht die Möglichkeit einer kurzfristigen Kündigung.  Hier gilt die Sonderkündigung erst ab dem Ablauf des übernächsten Monatsende. Versicherte, die die 18 monatige Kassenbindung haben, können immer mit einer zweimonatigen Kündigungszeit dei Kasse wechseln.

5. )  Muss ich den Zusatzbeitrag zahlen ?

Ja, der Gesetzgeber hat der Zusatzerhebung zugestimmt, die Kassen haben hierfür die gestzliche Rückendeckung. Wer die Zusatzbeiträge nicht zahlt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und mit einem Mahnverfahren rechnen.  

6. ) Sind die Zusatzkosten bei der Steuer absetzbar ?

Ja, die Zusatzkosten können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. ) Son - derausgaben )

7. )  Sind für Rentnerinnen und Rentner gesonderte  Regelungen vorgesehen ?

Nein, für Rentnerinnen und Rentner, deren Krankenversicherung im Rahmen der Grundsicherung übernommen wird, erhalten diesen Zusatzbeitrag von der Grundsicherung. Auch gilt dies für Grundsicherungsempfänger, die in Altenheimen leben und ergänzend eine Sozialhilfe bekommen.

8. ) Müssen ALG II - Empfänger den Zusatzbeitrag selbst zahlen ?

Es wird erwartet, dass ALG II. - Empfänger in eine günstigere Krankenkasse wechseln. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann dieser Zusatzbeitrag nur übernommen werden, wenn der Wechsel einen medizinischen Härtefall herbei führen würde. ( Beispiel : Sie sind in einem  speziellen Vorsorgeprogramm eingeschrieben, dass die künftige Krankenkasse nicht übernehmen würde ).

Wir raten den Versicherten, bei dem Wechsel der Krankenkasse nict nur auf den Beitrag zu schauen, vergleichen Sie auch unbedingt die Leistungen der Kassen. Viele Kassen sind nach den Bedürfnissen der einzelnen Krankengruppierungen zugeschnitten, besonders hier spart man Geld.  Prüfen Sie unbedingt die Leistungen, hat die Versicherung eine Extraleistung wie homöopathische Behandlungen oder besondere Chronikerprogramme, kann sich der Wechsel lohnen. Bitte bedenken Sie aber, bis zur nächsten Kündigung sind es wieder 18 Monate, nur dann können Sie die Krankenversicherung wieder wechseln.   


 

Neu vom 14.05.2010 !!!!!!!!!


Kopfpauschale verunsichert die Patienten ...................

.Der Gesprächskreis " Medizingeschädigter " spricht sich gegen die Kopf -pauschale aus. Die geplante 29 .- € Kopfpauschale bedeutet nach unserer Auffassung für Rentner  und Geringverdiener eine erhebliche zusätzliche Belastung, die nicht durch den Wegfall des 0,9 % prozentigen Sonderbeitrages ausgeglichen werden kann. Der von Gesundheitsminister Rösler angekündigte Sozialausgleich des Staates, wird Millionen Menschen zu Bittsteller machen. Es bleibt auch offen, ob die Gesamtrechnung des Gesundheitsministers aufgeht. Nach Aussage des Gesundheitsministeriums in Berlin, kämen zwar laut Berech-nung mit der Kopfpauschale 14,7 Milliarden € Mehreinnahmen bei den Kranken-kassen ein, doch falle beim Wegfall der 0,9 % Regelung davon wieder 10 Milliarden € weg. Geht man von dem bereits berechneten und vor angekündigten Defizit im Jahre 2011 von mehr als 11 illiarden € im Gesundheitsfonds und eines dazu berechneten Sozialausgleiches von 5 Milliarden € aus, kann man die Kopfpau -schale nicht als " vernünftig finanziert  bezeichnen.  Hinzu kommen bei den Rentnerinnen und Rentner die für 2010 und 2011 die geplanten Nullrunen bei der Rentensteigerung . Laut Aussage  unseres Vorsitzenden Dietmar Zimmermann, ändert sich auch bei den Einkommensbeziehern der Grundsicherung einiges. Die Verringerung der  Beiträge könne die medizinische Versorgung von Arbeitslosen bzw. Hartz IV. Empfänger erheblich verschlechtern. Hier stellt sich die Frage, wird die derzeitige Sonderabgabe, die viele Krankenkassen seit November 2009 erheben, wegfallen und was ist mit der Praxisgebühr, auch diese muss der Hartz IV. Empfänger oder Grundsicherung im Alter - Empfänger aus seinem Satz zahlen.

Die Forderungen des " Gesprächskreis Medizingeschädigter " ist klar deffiniert, so Zimmermann, höhere Krankenkassenbeiträge für Besserverdiener müssen her, wer über 5.500 .- € monatlich an Einkommen hat, kann ebenso den Kranken-versicherungsbeitrag bei der Steuer absetzen, da tun 50 .- € mehr im Monat nicht weh. Zu dem kann es nicht sein, so Zimmermann, dass Privatversicherer für Regelleistungen bei Ärzten oftmals das mehrfache bezahlen und sich so ein Defizit am Regelpatienten einstellt. Bekomme ich vom Privatversicherer für dessen Versicherten mehr für eine Leistung, habe ich an den anderen Patienten kein Interesse mehr. Nur so kommen auch die überlaufenen Praxen der Ärzte zu Stande, die noch für den Regelpatienten etwas tun wollen. Alles zentriert sich auf den einen Arzt und der ist dann überlaufen. 


Neu vom 14.05.2010 !!!!!!!!!!!!

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung scheint in Deutschland noch nicht bei jedem angekommen zu sein.

Die Beschäftigungspflicht von Behinderten  bei privaten und öffentichen Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten, scheint sich in Deutschland noch nicht herum gesprochen haben. Mehr als 38.000 Betriebe in Deutschland zahlen liebr eine Ausleichsabgabe von bis zu 260 .- € monatlich, als die Pflichtquote einzuhalten und Behinderte zu beschäftigen.. Wie unser Vorstandsmitglied Hans Mannheim in einem Beitrag im Gesprächskreis mitteilte, sei bereits im Jahre 2009, eine Behindertenrechtskonvention der UN von Deutschland unerzeichnet worden, so  bestehe die Pflicht der Beschäftigng von Behinderten und nicht der Freikauf durch  einen geringen  Betrag monatlich.

Die Vorgaben der UN - Konvention müsse nun auch 1 zu 1 in Deutschland umgesetzt werden, aber so lange wie man den Drückebergern nicht das Handwerk legt, wird sich hier nichts ändern, so Mannheim.

Unser Vorsitzende Dietmar Zimmermann erinnerte hierbei auch an die Sozial-verbände, die Hartz IV. - Empfänger mit 1.- € beschäftigen und für diese in der Beschäftigungszeit, und das auch über sechs Monate hinaus,  doch mal so langsam Arbeitslosenbeiträge bezahlen sollten. Es könne nicht sein, dass jemand nach der Förderung durch die jeweilige ARGE noch Monate für 1 .- € die Stunde arbeite, jedoch für ihn keine Arbeitslosenversicherung bezahlt werde. Für Selbständige und so genannte " 1 - Mann - Betriebe " wurde die Möglichkeit der selbstzahlenden Arbeitslosenversicherung geschaffen. Die Beiträge hierbei belaufen sich bei ca. 36,00 - € im Monat. Der eine oder andere Geringverdiener würde sich sicherlich auch hier für begeistern und die Versicherung abschlies-sen, nur gibt man ihnen bislang nicht die Möglickeit dazu.  Ist dieser nach längerer Zeit  wieder Arbeitslos,  bekommt er wieder Steuergelder, beteiligt man ihn mit einem Versicherungsbeitrag, gibt er selbst für diese Zeit etwas hinzu. Auch stelle ich mir vor, das diese sozialen Arbeitgeber den geringen Beitrag monat -lich aufbringen könnten, immerhin hat er für einen Euro die Stunde oftmals eine vollständige Arbeitsleistung des ein Euro - Jober. Gemeinnützigkeit darf nicht bedeuten, dass Menschen für diese ausgebeutet werden. Ich erinere mich, so Zimmermann, schrie man doch schon gerade bei den leistungsanbietenden Sozialverbänden, vor Jahren bei der Verkürzung der Zivildienstzeiten, klar das man bei der Verringerung der Zivildienstleistenden andere billige Arbeitnehmer braucht, so Zimmermann.  


Neu vom 28.04.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!

Mitmachen gegen Kopfpauschalen..............

Beteiligen Sie sich an der Unterschriftenaktion der Gewerkschaften und des SPD Bundesverbandes.

Auf der folgenden Seite können Sie mitmachen :




Infobrief 02 - Jetzt mitmachen und Gesicht zeigen!.eml



Neu vom 28.04.2010 !!!!!!!!!!!!!!

Dem Finanzamt Zähne zeigen.................

Die Methode, statt eines herausnehmbaren Gebisses die " Dritten " zu implantieren, ist heute gängiger Standart und gehört nicht zu den alternativen oder Außenseitermethoden. Dann nämlich wäre die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung schwierig geworden.

Nun steht fest :  Die Anschaffung von Implantaten ist eine feste Methode und kann medizinisch begründet bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgeschrieben werden.

Urteil ; FG Berlin - Brandenburg Urteil Az. 2K 5507/04, EFG 2008 S. 544


Neu vom 28.04.2010 !!!!!!!!!!!!!!!

Die Praxisgebühr absetzen .................

Seit dem Jahre 2004 müssen Sie beim Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10 Euro berappen. Diese Gebühr ist nicht als Krankenkassenbeitrag und damit als Vorsorgeaufwendungen, sondern als zusätzliche Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG steuerlich abzugsfähig.Die Praxisgebühr wirkt sich deshalb nur dann steuermindernd aus, wenn Sie mit der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung überschreiten.

Verfügung der OFD Frankfurt DB 2004 S 2782.

Anmerkung : Geben Sie bei der Jahressteuererklärung alle Kosten von Medikamenten die zwar verordnet sind aber selbst bezahlt werden müssen, als außergewöhnliche Belastungen an. Besorgen Sie sich vom verordneden Arzt notfalls eine ein Privatrezept. In einigen Fällen ist uns bekannt, dass be - sonders bei Behinderten Menschen, eine steuerliche Anerkennung stattgefunden hat. Streichen wird das Finanzamt von allein.  


 

Neu vom 26.04.2010 !!!!!!!!!!!!!!

Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung..............

Das Bundesmenisterium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt.

Nach der auf den Weg gebrachten Geschäftsanweisung können etwa forlgende Aufwendungen als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden :

* Im Ausnahmefall : Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV - Infektion,

* Putz oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten,

* Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, dass heißt regelmäßige Fahrt und Übernachtungskosten.

* Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzellfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt ( z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie ). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens jedoch bis zum Schuljahresende bestehen. In Der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werde, vorrangig sind schulische Angebote wie Vörderkurse zu nutzen,

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden.

Aus der Regelleistung und nicht mit Hilfe der Härteklausel sind etwa folgende Posten zu bestreiten :

+ Praxisgebühr,

+ Bekleidung für Übergrößen,

+ Brille,

+ Waschmaschine,

+ Zahnersatz,

+ Orthopädische Schuhe,

Mit der Positiv - und Negativliste setzt das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die Handreichung für die Praxis bewirkt Klarheit. Die Mitarbeiter und die Leistungsbezieher können sich auf die möglichen ergänzenden Leistungen einstellen.


Neu vom 26.04.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!

Ausbau der Patientenberatungsstellen wird erwähnt..............

In der Unionsfraktion wird erwähnt, die 2006 als Modellprojekt eingeführte " Unabhängige Patientenberatung Deutschland " zu einer Dauereinrichtung zu machen. Die Beratungen sollen ausgebaut, personall aufgestockt und von der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Derzeit gibt es bundesweit 22 neutrale Beratungsstellen, an die sich Bürger kostenlos wenden können.

Der Union schwebt dem Bericht zufolge ein Ausbau auf 40 Beratungsstellen vor. Entsprechend soll das Butget von derzeit 5,1 Millionen Euro verdoppelt werden. Es sei wichtig, dass Patienten auch weiterhin " möglichst selbständig " Ihre Rechte gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Kliniken ausüben könnten. Dem Bericht zufolge sollte nicht nur den bisherigen Gesellschaftern, " sondern auch anderen Anbietern "  die Möglichkeit eröffnet werden, sich an der Beratung zu beteiligen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen ( GKV ) halte dagegen eine fläschendeckende Ausweitung für " finanzell nicht vertretbar ". Schon jetzt seien rund acht Prozent der Ratsuchenden privat versichert. Deshalb soll auch eine private Krankenversicherung an der Finanzierung beiteiligt werden.


Neu vom 26.04.2010 !!!!!!!!!!!!!!!

Kassen offen für Nachbesserungen bei Pflegenoten ....................

Die Pflegekassen sind dafür, in der umstrittenen Bewertung von Pflegeeinrichtungen bestimmte Risikokriterien stärker zu berücksichtigen. So sollen etwa " wichtige pflegerische Aspekte ! wie die Vorbeugung gegen Wundliegen stärker in die Gesamnote eingehen als etwa " ein gut lesbarer Speiseplan ", geht aus einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Erklärung der Kranken - und Pflegekassenverbände hervor.

Aus Gründen einer schnellen Vergleichbarkeit halten die Verbände aber an einer Gesamtnote zur Bewertung der rund 22.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen fest. Das in die Kritik geratene Benotungssystem  solle von einer unabhängigen Stelle " wissenschaftlich fundiert und ergebnisoffen " überprüft werden.

Die Heime werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen - dem sogenannten Pflege - Tüv nach festgelegten Kriterien geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird nach Art von Schulsensuren in einer Gesamtnote zwischen " sehr gut " ( 1.0 ) bis " mangelhaft " ( 5.0 ) zusammengefasst. Die Kritik entzündete sich daran, das eine schlechte Note im Umgang mit Medikamenten z. B. durch ein " Gut " für jahreszeitliche Feste ausgeglichen werden kann. Die insgesamt 82 Krieterien sind in vier Gruppen unterteilt ; Pflege und medizinische Versorgung, - Umgang mit Demenzkranken, Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung Hauswirtschaft, Hygiene.



Neu vom 09.04.2010 !!!!!!!!!!!

Teilrente, Vollrente und Hinzuverdienst...............

Sie können eine Rente  wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel  der Voorente. Je nach Höhe der Teilrente ergeben sich jeweils unterschiedlich hohe Hinzuverdienstgrenzen.

Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze .........

Der Anspruch und die Höhe einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ( 65. Lebensjahr, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigend ) ist davon abhängig, ob die jeweiligen Hinzuverdienst - grenzen durch das neben der Rente erzielte Bruttoarbeitsentgelt, Arbeitseinkommen ( steuerlicher Gewinn ) oder vergleichbare Einkommen ( z.B. Abgeordnetendiäten ) überschritten werden.

Seit dem 01.01.2008 beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrene 400,00 € brutto. Diese Grenze ist statisch und gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Die Hinzuverdienstgrenze für Teilrenten richten sich unter anderem nach dem zuletzt versicherten Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Beginn der ersten Altersrente und danach, ob in den alten oder neuen Bundesländern hinzuverdient wird. Die Hinzuverdienstgrenze liegt um so höher. je geringer die Teilrente ist. Bei einem Durchschnittverdiener ergeben  sich seit 01.01.2008 folgende Beträge :


Rentenart :                               Hinzuverdienstgrenze bei Durchschnittsverdinst

1/3 - Teilrente                                         1.890,00 €

1/2 - Teilrente                                         1.436,40 €

2/3 - Teilrente                                            982,80 €

       Vollrente                                             400,00

Grundsätzlich ist ein zweites Überschreiten um einen Betrag bis zur Höhe des jeweiligen Hinzuverdienstes ( Hinzuverdienstgrenze - doppelte Hinzuverdienst- grenze ) im Laufe eines Kalenderjahres zulässig. Davon profitieren Sie bespielsweiese, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber Urlaubs - oder / und Weihnachtsgeld zahlen möchtes oder Ihnen Überstunden vergütet. Nach ABlauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, sind für den Bezug einer Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, ( Ausnahmen sind Einkünfte wie Diäten von Abgeordneten ).


Neu vom 31.03.2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kartellamt prüft Zusatzbeitrage der Krankenkasse.............

Im Konflikt um die umstrittenen Zusatzbeitrge einiger Krankenkassen hat das Bundeskartellamt nach einem Bericht im Bulletin, ein förmliches Verfahren gegen neun Krankenkassen eingeleitet.

Die Wettbewerbsbehörde sehe ausreichende Hinweise für den Verdacht auf Absprachen der Preiserhöhungen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ( GEK ) wies dies am Sonntag zurück, das Bundesversicherungsamt hatte zuletzt die Krankenkassen gegen den Verdacht in Schutz genommen.  Der Varbandssprecher der GEK rechtfertigte die Zusatzbeiträge als Konsequenz aus der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds. Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Zusatzbeiträge, ergeben sich aus den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und müssen erst für jede einzelne Kasse individuell von der Kassenaufsicht genehmigt werden, so der Sprecher.

Den gesetzlichen Krankenkassen fehlen in diesem JAhr rund vier Milliarden Euro. Dieses Defizit wollen die DAK und weitere Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen ihrer Versicherten zwischen 8,00 € und 37,50 € pro Monat ausgleichen. Das Bundesversicherungsamt hatte Ende Januar mitgeteilt, keine Hinwiese auf Preisab - sprache der Krankenkassen zu haben.

>>>>>>> Wir informieren Sie weiter >>>>>>>>>>>



Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!


Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag ; Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung.

Versicherte, die die Anhebung der Sonderbeiträge der Krankenkassen erhalten, haben ein Sonderkündigungsrecht.

Das Recht der Sonderkündigung setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

Mehr hierzu erhalten Sie über die Seite der Unabhängigen Patientenbera-tungsstellen.

                                        Kontakt : www.upd-online.de


Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!!

Zusatzbeiträge zur Krankenkasse :

Auswirkungen für Leistungsempfänger .............

Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Dazu hat nun die Bundesagentur für Arbeit die Auswirkungen für die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II., Arbeitslosengeld II. mit zusätzlichem Einkommen und Arbeitslosengeld I. mittgeteilt.

Der Zusatzbeitrag kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II. oder Sozialgeld durch Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine besondere Härte  darstellt. Dies ist zum Beispriel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse speziell erforderlichen Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird.

Das ( BMAS ) Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales hat folgende Härtefälle zusätzlich als anerkennenswert bezeichnet ;

~ wenn die bisherige Krankenkasse bestimmte Leistungen bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha - Maßnahme oder Kur,

~ bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurück gegeben werden müssten,

~ oder dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlungen bedeuten würde,

Die besondere Härte ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen.

Formulare sind hier bei der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de  abrufbar   ( Formulare für Bürgerinnen und Bürger ).


Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!

Barrierefreies Bauen hat jetzt eine feste Din 18040 - 1...............

BaunormNach mehr als 12 Jahren hat sich nun der Din - Ausschuss für barrierefreies Bauen auf eine einheitlich Din geeinigt. Din 18040 - 1 ersetzt jetzt die 1996 eingeführte Din 18024 - 2 / 18025. Die Bundesländer haben noch nicht alle die Einführung der Din 18040 - 1 radiviziert. Die Bestimmung für die technische Baunorm  entscheidet bislong noch das jeweilige Bundesland.

Näheres erfahren Sie über den Kontakt : www.institut-bgm.de


Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!!

Koppelung von Zusatzbeiträgen und Prämien unzulässig ...............

Als ein unsoziales Angebot bezeichnet die VDK Präsidentin Ulrike Mascher die Praxis der Krankenkassen, Mittglieder an sich zu binden, in dem sie Zusatzbeiträge die jetzt zu erheben sind, durch Prämien wieder zurück zu erstatten. Konkret hat die DAK seinen Mitgliedern dieses Angobot gemacht, die die Versicherungsmitgliedschaft nach der Erhebung der Zusatzbeiträge verlassen wollten. Prämien in Höhe von 60 € wurde ihnen geboten. 

Hier ist der Eindruck entstanden, dass Mitglieder mit nicht ausreichender finanzieller Möglichkeiten, diesen Bonus nicht erhalten kann.

Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet diese Kopplung als unzulässig und spricht von Ahndung im Wiederholungsfall. 


Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!!!!

Musterstreitverfahren wegen Rentenversicherung für Pflegeperson .............

Der Sozialverband VdK - Deutschland führt einen Musterstreitprozess wegen der Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen. Unter bestimmten Voraussetzungen entrichtet die Pflegekasse für pflegende Angehörige an die gesetzliche Renten -versicherung Beiträge, die angehörigen sind damit Pflichtversichert.

Grundlage für diesen Musterstreitprozess ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland - Pfalz, dass im Rahmen einer Feststellung der Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbstätigen Pflegeperson vom 29.04.2009 neu deffiniert wurde, welche Pflegeverrichtung zur Bemessung der Mindestpflegezeit Berücksichtigung findet. Es ist derzeit gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, hierfür die Feststellung des Medizinischen Dienstes zu übernehmen und so die gesetzlich erforderliche Mindestpflegezeit von 14 Stunden wöchentlich bei der Pflegestufe I. zu berechnen.

Berücksichtig wurden bisher nur die Zeiten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Hilfe. Das Landessozialgericht Rheinland - Pfalz hat jedoch ausgeführt, der Begriff der Pflege sei in einem ganzheitlichen Sinn aufzufassen, insbesondere sei auch der Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung zu berücksichtigen, der nicht aus den Mittel der Pflegeversicherung finanziert wird. Insbesondere wurde auch die Erfüllung kommunikativer Bedürfnisse  des Pflegebdürftigen genannt. ( Urteil : L 4 R 46/08 )

Sollte das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung am 05.05.2010 ( Verfahren Az. B 12 R 12/09 R ) der Rerchtsauffassung des Landessozialgerichtes Rheinland - Pfalz folgen, werden zahlreiche Pflegepersonen in der Rentenversicherung besser abgesichert. Um Rechtsnachteile bei einem erfolgreichen Urteil zu vermeiden, wird empfohlen Anträge bzw. bzw. einen Widerspruch bei dem betreffenden Rentenversicherungsträger zu erheben. Es handelt sich hier im Einzelnen um folgende Personengruppen :

1. ) Pflegepersonen, bei denen die Aufnahme bislang nicht festgestellt oder abgelehnt wurde, da zwar eine tägliche 45 minütige Grundpflege festgestellt wurde, jedoch durch den Medizinischen Dienst keine 14 stündigen sonstige Pflegezeit wöchentlich. Personen, die nach den erweiterten Pflegekriterien jedoch mindestens 14 Stunden Pflegeleistungen erbringen, sollten einen entsprechenden Erstantrag bei dem Rentenversicherungsträger stellen. Het der Rentenversicherungsträger bereits einen ablehnenden Bescheid erteilt, sollte hiergegen ein Widerspruch gerichtet und nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

2. ) Gleiches gilt für die Pflegepersonen, die bereits Rentenversicherungs-pflichtig sind, jedoch unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien sodann mehr als 21 bzw. 28 Stunden wöchentlich pflegen, da in diesen Fällen ein höherer Rentenwert berücksichtigt wird. Auch hier sollten entsprechende Anträge gestellt bzw. ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Ob Sie  die Vorraussetzungen für die Mindespflegezeiten erfüllen, können Sie Anhand der Führung eines Pflegetagebuches ermitteln, welches Sie dahin gehend führen sollten.

Anmerkung Medizingeschädigter ; Seit 01.11.2009 wird die Pflegestufe nicht mehr nach Pflegeminuten berechnet, vielmehr steht die Gesammtleistung im Vordergrund und diese überschreiten die 45 Minütige Pflege an der zu pflegenden Person deutlich. Haushaltsvorbereitung wie Einkauf werden allerdings nicht mit einbezogen. Wichtig ; Alle im Haushalt auftretenden Pflegearbeiten wie Nutzung und Reinigung von Geräten, die durch die zu pflegende Personen genutzt werden, zählen wieder hinzu.  




Pflegetagebuch wegen Rente.PDF



Erstantrag für Rente bei Pflege.rtf



Muster Überprüfungsantrag bei bereits abgelehnter Rentenbeitragszahlung.rtf



Widerspruch gegen Ablehnung zur Aufnahme in die Rentenversicherung.rtf



Überprufungsantrag auf Rente bei über 21 bzw 28 Wochenenstunden.rtf



Widerspruch bei Ablehnung über 21 bzw 28 Stunden Pflege.rtf
 


Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!!!

Nachzahlung der befristeten Renten wegen Erwerbsminderung möglich ........

Die Sozialverbände Deutschlands raten zu einem Überprüfungsantrag für den, der vor dem 30.04.2007 eine Erwerbsunfähigkeitsrente ( Zeitrente ) bekommen hat.

Wer eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor dem Mai 2007 verlängert wurde, könnte evtl. einen Anspruch auf eine Rentennachzahlung ( und evtl. auch eine erhöhte Dauer - rente ) haben. Eine Chance auf NAchzahlung haben all diejenigen, die bis 30.04.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente gezahlt wird.

Betroffen hier von sind ;

Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten,

Empfänger von Berufsunfähigkeitsrenten,

Empfänger von Renten wegen voller Erwerbsminderung,

Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung,

Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit,

Hinterbliebene, die eine aus einer der vorstehend genannten Leistungen abgeleitete Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente oder Waisenrente beziehen oder bezogen haben.

Urteil BSG 4 RA 31/96 Weiterleitung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ( nicht um die bloße Leistungsfortsetzung sondern jeweils um die Bewilligung eines neuen Rentenanspruches.  


Schriftsatz zum Urteil ;


Urteil zur Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Nachzahlungsfähig.PDF


Neu vom 15.03.2010 !!!!!!!!!!!!!!!

Kindergeld - Antrag nun auch Online möglich.......

Die Bundesagentur für Arbeit teilt heute in einem Bulletin mit, das ab sofort Anträge für Kindergeld über das Internet beantragt werden können.

Das Online - Verfahren sei sowohl bei Neuanträgen als auch bei Änderungs-hinweisen möglich. Ein Dialogverfahren unterstützt die Antragsteller bei allen Fragen und Eingaben und weise auf Lücken und unplausible Angaben hin. Nach Angaben der BA in Nürnberg werden 30 % aller ANträge auf Kindergeld falsch ausgefüllt oder seien unvollständig.

Aus rechtlichen Gründen müsse für eine Übergangszeit zusätzlich noch eine unterschriebene Papierkopie des Antrages verschickt werden. Um möglichst vielen Familien das Online - Verfahren zu ermöglichen, sei zunächst auf eine digitale Signatur als Unterschriftersatz verzichtet worden. Ende 2010 werde aber auch dies möglich sein.

Zugriff auf die Anträge gibt es unter : www.formular-arbeitsagentur.de




Neu vom 08.04.2009 !!!!!!!!!!!!!!!

Bundesgesundheitsministerium gibt bekannt ............

Was hat sich zum 01.April 2009 geändert ? Rezeptpflicht für bestimmte Arzneimittel mit Paracetamol oder Johanniskraut ; neue Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Hilfsmittelhersteller " Gesundheit "

Seit dem 01.April 2009 sind Tabletten und Kapseln mit den Wirkstoffen Paracetamol verschreibungspflichtig, die pro Packung mehr als 10 Gramm Wirkstoff enthalten. Arzneimittel mit Johanniskraut seind verschreibungspflichtig, wenn wenn sie zur Behandlung schwerer Depressionen zugelassen sind. Die Neuregelung zu Paracetamol trägt den Umstand Rechnung, dass im Falle einer Überdosierung häufig lebensbedrohliche Vergiftungszustände auf Grund von Leberschäden auftreten. Die Neuregelung zu Johanniskraut - Präparate, die ausschließlich zur Anwendung bei leichten depressiven Zuständen zugelassen sind, können weiterhin rezeptfrei erworben werden.


So gilt seit dem 01.April 2009 :

1. ) Leistungserbringern sind sämtliche Zahlungen Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelverordnung untersagt....

2. ) Krankenkassen sind verpflichtet, die jeweils zuständige Ärztekammer zu informieren,wenn Vertragsärzte auf vertraglicher Grundlage an der Durchführung der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann.

3. ) Krankenkassen sollen auch melden, wenn sie Auffälligkeiten feststellen, die auf eine Zuweisung von Versicherten an bestimmte Leistungserbringer oder sonstige unzulässige Praktiken hindeuten.

Mit diesen Regelungen sollen Interessenkonflikte der verordnenden Vertragsärzte und Anreize für Fehlverhalten der Beteiligten zum Nachteil der Versicherten und der Solidargemeinschaft soweit wie möglich verhindert werden.


Neu vom 08.04.2009 !!!!!!!!

Kassenärzte dürfen Honorarstreit nich auf Kosten der Patienten austragen ......

SoVD  beschreibt es als unverantwortlich und rechtswidrig, dass Kassenärzte aus Unzufriedeheit mit der Honorarreform, Patienten abweisen oder nur gegen Zahlung der privat entstehenden Kosten und das in Vorkasse, behandeln wollen. Die Verantwortung für die Honorarreformen tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie sind jetzt in der Pflicht, eine vernünftige Lösung zu finden, und ihr Ärzte richtig von dem angestiegenen Honmorarbatzen zu bezahlen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten mehrere Milliarden Euro mehr um Ihre Ärzte zu bezahlen. Das kann doch nicht bedueten, das die Versorgung der Patininnen und Patienten sich verschlechtern.

Der SoVD weist darauf hin, das die Kassenärztlichen Vereinigungen die richtige Adresse für Beschwerden der Ärzte und der Patienten ist. Sollte ein Arzt aus nicht ersichtlichen Gründen vom Patienten für eine Leistung die bisher für den Patienten kostenlos war, jetzt Geld verlangen, sollte sich der Patient an seine Krankenkasse wenden und dies zu Protokoll geben....Sprechen Sie aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen darauf an und teilen Sie es denen mit.

= Zahlen Sie kein Geld an den Arzt für Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werde. Eine Vorauszahlung an den Arzt können Sie später nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. =   


Neu vom 31.08.2008 !!!!!!!!

Aufruf des VdaK ( Verband der Angestelltenkrankenkassen ) zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

Durch manipuliertes Verhalten werden der Versicherungsgemeinschaft jedes Jahr nicht unerhebliche finanzielle Mittel entzgen. Bereits seit dem Jahr 2000 widmen sich die Ersatzkassen der Manipulationsabwehr. Sie gehen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen.

Seit dem 01.04.2004 sind die Krankenkassen und Spitzenverbände der Kranken-kassen  gemäß § 197 a SGB V gesetztlich verpflichtet, organisatoriche Einheiten einzurichten, die Fällen und Schevrhalten nachzugehen haben, die auf Un -  regelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmittel im Zusammenhang mit den Augaben der jeweiligen Krankenkasse oder de jeweiligen Verbandes hindeuten.

Ihr konkreter Hinweis ist entscheidend

Nur der konkrete Hinweis auf manipulatives Verhalten ist für Aufklärungsmaßnahmen geeignet. Bitte teilen Sie diesen Hinweis - am besten schriftlich - mit. Dabei spielt Ihre Anonymität keine Rolle. Beachten Sie aber bitte, das anonyme Hinweise aber konkrete Angaben haben müssen, um Organisationen, Einrichtungen, Institutionen und einzelne Personen Prüfen zu können.

Sollten Ihnen Fälle bekannt sein oder werden, bittetet der vdak um sachdienliche Hinweise an ;

Vdak / AEV

- Stelle gemäß § 197 a SGB V

Frankfurter Straße 84

53721 Siegburg

Ansprechpartner Frau Claudia Michelz

Tel. 02241 / 108 - 456

Fax 02241 / 108 - 285

E - mail : www.manipulationsabwehr@vdak-aev.de

Der VdaK sichert Ihnen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften unbedingt zu und behandelt die Sache vertraulich.


Behinderung ..............


Behindert ? Sie erhalten Hilfe bei den unten aufgeführten Stellen

Kein Problem : In heutiger Zeit gibt es Vereine und Gesprächkreise die Ihnen Un - endgeldlich helfen. Sicherlich ; Vereine brauchen Ihre Beiträge um arbeiten zu können, die Beiträge sind aber weitaus geringer als die von entsprechenden Beratern. Nutzen Sie die Vereine um sich direkt helfen zu lassen, diese haben meist langjährige  Erahrung und sind unter Umständen selbst Betroffene. Sicherlich kennt man dort ähnlich gelagerte Fälle und kann darüber berichten oder eine Verbindung zu anderen Betroffenen herstellen.

Mit deren Erfahrungen lernen Sie von Beginn an Fehler zu vermeiden, die Ihnen von vorn herein die gewünschten Wege für immer verschließen. Das Wissen über verschiedenste Behandlungsarten nach Unfällen und bei  schwerwiegenden Erkrankungen sind hier ebenso wichtig wie die Nachsorge oder evtl. Folgeerkrankungen. Hierdurch können späteres Leid und Folgeschäden unter Umständen vermieden werden.

Es sind meist auch Ehrenamtliche Betreuer die seit vielen Jahren tätig sind und die aus ihnen bekannnten Fällen wissen, wie die einzelnen Betroffenen ihr Lage gemeistert haben. Diese können Ihnen besonders in den Anfangssituationen mit Krankenkassen / Pflegekassen und Versorgungsämter und auch prädistenierten Ärzten aus Erfahrung weiter helfen. Diese können Ihnen bei der Erstausstattung von Hilfsmittel wie Krankenbett, besondere Matratzen mit Gelauflagen, Rollstühlen, Bad u. Toilettenstühlen oder ähnlichem ganz besonders hilfreich sein. Sie organisieren auch für Sie die evtl. nötigen Pflegedienstbehandlungen und die Anträge zur evtl. Wohnraumanpassung ( behindertengerechte Wohnungsanpassung nach Din 18025 Nr. 1 u. 2 ). Dies bringt Ihnen ein Zubrot zu den evtl. nötigen Umbautkosten die Sie in der Miet -wohnung oder Ihrem Haus durchführen lassen müssen. Hier kann aber auch in Mietwohnungen der Vermieter öffentliche  Mittel beantragen, ( Wohnbau und Eigentums - förderung bzw. investive Maßnahmen im Bestand ). Die Bundesländer haben hierfür verschiedene Namen, dienen aber fast allen dem selben Zweck. 

Im Anschluss werde ich Ihnen einige Adressen benennen, die Ihnen sicher weiter helfen können. Haben Sie keine Angst dort anzurufen, sie alle helfen gern. Adressen vor Ort erhalten Sie meist auch bei den Kreis und Stadtverwaltungen. Fragen Sie aber auch bei Ihnen im Ort nach Rentenvereine ,Gesprächskreise Medizingeschädigter,  Unfallgeschädigter, Behindertensport-gruppen, Herzinfarktgefärdete, Späterkrankte, MS Erkrankte Vereine sowie Gesprächskreise und viele andere die ich hier nicht alle nennen kann.

Haben Sie den Mut und lassen Sie sich helfen, in den meisten Fällen schreiben Ihnen die Ehrenamtlichen gegen Rückerstattung des Portos alle Briefe. Auch haben diese meist alle erforderlichen Vordrucke und Anträge für Krankenkassen, Pflegekassen, Versorgungsämter, Ämter für soziale Angelegenheiten, Gemeinden, Städte und Kreisverwaltungen auch zur Beantragung öffentlicher Fördermittel zur Wohnumfeld -gestaltung Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bei Schwerstpflegefälle die Zuhause betreut und gepflegt werden sollen, der Beantragung des Behinderungsgrad ( GdB ), und weitere. Bitte denken Sie daran, Wohnumfeldgestaltungen werden vom Land Rheinland - Pfalz mit 2.500 € unterstützt. Die Verwendung ist zweckgebunden und kann bei Behinderten für die Umgestaltung des Bades / Toilette, des Hauseingangsbereichs, Wohnraumveränderungen oder aber auch für einen Treppenlift verwendet werden. Das Bundesland Rheinland - Pfalz unterstützt mit diesem Geld auch beim Um -, oder Neubau, die Einbringung von Thermopenverglasung oder besondere Hausisolierungen. Bundesländer wie Nordrhein - Westfalen und Bayern unterstützt die Vorhaben mit sehr Zinsgünstigen Krediten und mit einer geringen Verzinsung und zum Teil mit einer nur 80 % Rückzahlungsvorderung des Kredites. 

Die Pflegekasse zahlt zudem für alle Pflegestufeninhaber, ob I., II., III., für die Wohnraumgestaltung einmalig 2.557,00 €. Diese können bei der Pflegekasse beantragt werden und können von diesen nach Einreichung der Rechnung abgerechnet werden. Nutzen Sie auch die steuerlichen Abschreibungen für diesen Umbau. Geben Sie auch für die Zeit des Umbaues die  gefahrenen zusätzlich Kilometer an, die Sie neben Ihrem jährlichen Steuerfreibetrag bis in Höhe von 3.000 Km x 0,30 € = 900,00 € innerhalb eines Jahres abschreiben können. 

Sollten Sie in Ihrer Nähe niemanden finden, können Sie sich auch gerne an meine unten stehende Adresse wenden, ich werde Ihnen innerhalb weniger Stunden ent -sprechende Adressen in Ihrem Bereich benennen können.  Auch erfragen Sie von denen Tipps in Fällen bei ärztlichen Kunstfehlern / Behandlungsfehler und ihrer Folgen und die Möglichkeit der richtigen Darstellung gegenüber den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern.

Wann bin ich Schwerbehindert ?

Behinderte Menschen sind schwerbehindert, wenn bei Ihnen ein Grad der Behindeung von wenigstens 50 % vorliegt und Sie in der Bundsrepublick Deutschland rechtmäßig Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Beschäftigung haben. Liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % nicht vor, ist er behinderte Mensch nicht schwerbehindert. Wenn der Grad der Behinderung aber mindestens 30 % beträgt, kann der bhinderte Mensch beim Arbeitsamt die Gleichstellung mit einem schwerbehiderten Menschen beantragen. Diesem Antrag gibt das Arbeitsamt statt, wenn der behinderte Mensch inforlge seiner Behnderung ohne die leichstellung einen geeigneten Arbeisplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann.

Neu vom 25.03.2008 !!!!!!!

Zum Thema ; Wann sind Menschen schwerbehindert ?

Die Versorgungsämter Rheinand - Pfalz informieren :


Neu vom 25.03.2008 !!!!!!

Zum Thema ; Ich bin schwerbehindert. Meine GdB beträgt 60 % v. H. . Gelte ich damit automatisch als " schwerwiegend chronisch krank " im Sinne des " § 62 SGB V und brauche bei der Zuzahlung nur 1 % zu  leisten ?

Nach § 2 der Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 SGB V liegt eine schwerwiegende chronische Krankheit dann vor, wenn neben der Dauerbhandlung nach § 2 Absatz 2 Satz  ein weiteres Merkmal nch § 2 Absatz 2 Buchstabe ( a ) bis ( c ) vorliegt.

Dazu zählt nach  2 Absatz 2 Buchstabe ( a ) auch eine GdB von mindestens 60 %, wobei der GdB zuminest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss. Den Nachweis hier für müssen die Versicherten gemäß § 3 Absatz 2 durch Vorlage des entsprechenden bestandskräftigen amtlichen Bescheides in Kopie zu führen. Die Krankheit, wegen der sich die / der Versicherte in Dauerbehandlung befindet, muss im Bescheid als Begründung aufgeführt sein. 


Erläuterung zum Thema " Schwerbehinderung " ..............

Neu vom 25.03.2008 !!!!!!!!

Zum Thema ; Haben Diabetiker Typ I oder II den Anspruch auf eine GdB ?

Die Bewertung des Diabetes mellitus richtet sich nach den Anhaltspunkten fü die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, Ausgabe 2004. Die Anhaltspunkte 2004 sehen fol-gende GdB - Werte vor :

Typ I durch Diät und alleinige Insulinbehandlung gut einstellbar.........GdB 40 % schwer einstellbar ( häufig bei Kindern ), auch gelegentliche, Hypoglykämien   GdB 50 %      

Typ II durch Diät allein ( ohne blutzuckerregulierende Medikation ) oder durch Diät und Kohlenhydrattresorptionsverzögerer oder Biquanide ( d. h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen ) ausreichend einstellbar         GdB 10 %  und Sulfonylharnstoffe ( auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika ) ausreichend einstellbar        GdB20  %     und orale Antidiabetika und ergänzende oder alleinige Insulinbehandlung  ausreichend einstellbar  GdB 30 %

Häufige, ausgeprägte Hypoglykämien sowie Organkomplikationen sind ihren Auswirkungen entsprechend zusätzlich zu bewerten.  


Neu vom 13.05.2009 !!!!!!!!!!!

Schwerbehinderte brauchen keine Plakette.....

behinderte Autofahrer mit den Merkzeichen aG, H oder Bl dürfen Umweltzone so befahren. Viele deutsche Städte haben Umweltzonen eingerichtet und dazu brauch das Fahrzeug eine Umweltplakette. Für Schwerbehinderte  mit den Merkzeichen Bl ( blind ), aG ( außergewöhnlich gehbehindert ) und H ( hilflos ) gelten diese Einschränkungen nicht. Dies teilte heute der VdK Bundesverband auf Anfrage mit.


Neu vom 11.08.2008

" Teil haben - Gleich stellen . Selbst bestimmen "

Newsletter Politik für behinderte Menschen in Rheinland - Pfalz,                        -   Dass neueste Projekt der Landesregierung für Behinderte -

Die neuesten Themen der Newsletter finden Sie seit dem 23.07.2008 immer unter der Web - Adresse www.teilhaben-gestalten.rlp.de  klicken Sie dann auf Newsletter.

Derzeitige Themen ;

Musterprozess für ganz Rheinland - Pfalz angestoßen - Zukunftskonferenz " Behindertenhilfe kreuznacher Diakonie 2018 "

" Einkaufen ohne Grenzen " Vereinbahrungen für den barrierefreien Einkauf im Handel !!!!!!

" Planen, Modernisieren und Bauen in jedem Fall barrierefrei " Die Landesstelle barrierefreies Wohnen hält wichtige Beratungstipps ( Informationsfleyer mit Maßangeben ) für Sie bereit !!!!!

" Gebärdensprachfilme erklären Rente " Die Deutsche Rentenversicherung bietet gehörlosen Menschen einen neuen Service an !!!!!!

" Ungehindert mit Rollstühlen in den Bus " Seit Juni 2008 gibt es auch die rechtliche Sicherheit, dass mehrere Rollstuhlnutzerinnen und Nutzer gleichzeitig die Busse im ÖPNV nutzen dürfen. Hierzu hat der Deutsche Bundesrat einer Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung zugestimmt !!

Weitere Themen sollen alle zwei Monate angesprochen und veröffentlicht werden. Zu bestimmten Themen gibt es hier auch Buchtips.


Neu vom 09.10.2008 !!!!!!!!

Bundeskabinet billigt UN - Konvention für Behinderten - Gleichstellung

Das Bundeskabinet hat am Mittwoch die UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gebilligt. Das teilte das Bundesarbeitsministerium heute in einem Bulletin aus Berlin mit. Der Beschluss hatte sich nach Abstimmungs-problemen um einige Wochen verschoben.

Nach den Worten von Bundesarbeits, - und Sozialminister Olaf Scholz ( SPD ) bringt die UN - Konvention klar zum Ausdruck, dass behinderte Menschen " gleiche Rechte besitzen. Das ist ein großer Fortschritt in der Menschenrechtpolitik " Angestrebt wird jetzt die Umsetzung dieser Konvention und der dafür notwendigen Gestze zum 01. Januar 2009.

Die Folgen sind nach dem Umsetzung unter anderem ; Gleichheit bei beruflicher Widereingliederung, Anstellung in einem Betrieb aber auch allgemeine Rechte wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Anmeldung. Weitere Einzelheiten unter : www.deutscher-behindertenrat.de



" Soziale Angelegenheiten "   

  

Sozialgerichtliche Neuerungen :

" Eheähnlich " erst nach drei Jahren :

Von einer " eheähnlichen Lebengemeinschaft " kann in der Regel erst ab einem Zusammenleben von mindeestens drei Jahren ausgegangen werden. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf. Hintergrund des Entscheides war die Frage nach der Leistung des Arbeitslosengeldes der als potenzieller Empfänger Anspruch auf Leistung hat. Seit 2005 gilt, dass ein erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger dann keinen Anspruch auf Leistung hat, wenn er Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft " leistungsfähig " ist. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aktenzeichen : S 35 AS 146 / 05, Sozialgericht Koblenz. 


ALG II. Nachschlag für Stromkosten ;

Der ALG II Regelsatz von monatlich 347 € deckt anfallende Stromkosten nur zum Teil. Sofern die Stromrechnung des Energieversorgers über 20,74 € hinausgeht, muss die zuständige Behörde den Differenzbetrag  als Kosten der Unterkunft zusätzlich übernehmen. Im vorliegenden und vom Sozialgericht Frankfurt entschiedenen Fall, hat ein ALG II Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von 570 .- € erhalten. Die anfallenden monatlichen Strompauschalen von 41 .- € wollte sie allerdings nicht leisten.

Das Sozialgericht Frankfurt entschied, dass das Job - Center auch neben der Regelleistung von 20,74 €, die verbleibenden 20,26 € zu leisten hat. Sozialgericht Frankfurt Az. S 58 AS 518 / 05.



Neu vom 30.04.2009 !!!!!!!!!!!!

Grenzen des Hinzuverdienstes...........

Welche Regeln gelten für Bezieher von Sozialleistungen......

Arbeitslosengeld I.

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, darf grundsätzlich neben her einen - bei der Arbeitsagentur angemeldeten - Job mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben. Alles, was nach Abzug der Werbungskosten über Nettoeinkünfte von 165,00 € hinausgeht, mindert allerdings das Arbeitslosengeld I.

Arbeitslosengeld II.

Die Arbeitseinkünfte sind von behördlicher Seite aus erwünscht. 100,00 € sind grundsätzlich anrechnungsfrei. Mit zunehmenden Einkünften sinkt aber die " Stütze vom Staat ". Wer einen 400,00 € Job ausübt, darf hiervon 160,00 € behalten.


Neu vom 04.10.2009 !!!!!!!!!!!!!!

Fragen und Antworten zum neuen Alterseinkünftegesetz. Neuerungen in der Rentenbersteuerung zum 01. Oktober 2009.

Wer muss auf seine Rente Steuern zahlen ? Der VdK hat eine Broschüre über die Besteuerung der Altersrente und Nebeneinkünft für Rentenempfänger heraus gebracht. Unter der Homepage des VdK kann die Broschüre heruntergeladen werden.

                                             www.vdk.de 

Altersrente ab 65

Wer die Altesgrenze für die gesetzlihce überschritten hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne das die Rente gekürzt wird.

Altersrente unter 65

Unschädlich ist ein 400,00 € Job für denjenigen, der ein vorgezogenes Altersruhegeld bezieht. Die Altersrente von Betroffenen, die mehr verdienen, wird um ( mindestens ) ein Drittel gekürzt. In zwei Monaten pro Jahr ist jedoch ein Hinzuverdienst von bis zu 800,00 € möglich, ohne den Rentenbezug zu gefährden. Die gleichen Regeln gelten auch für Renten wegen voller Erwerbsminderung. Für diese Rentenbezieher werden aber zu hohe Nebeneinkünfte um mindestens ein viertel ( statt ein Drittel ) gekürzt.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ohne das die Rente gekürzt wird, dürfen die Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung monatlich mindestens 857,33 € verdienen, in den meisten Fällen sogar noch mehr. Betroffene sollten sich von der Rentenversicherung individuell ausrechnen lassen, wie hoch ihre Nebeneinkünfte sein dürfen.

Hinterbliebenenrente

Von den Bruttoeinkünften abhängig beschäftigter Hinterbliener werden zunächst 40 % pauschal abgezogen, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Von 1200,00 € bleiben also 720,00 € netto übrig. Frei sind aber in den alten Bundesländern nur Einkünfte in Höhe von 701,28 €. In diesem Beispiel sind also die Einkünfte damit um etwa 19,00 € zu hoch. 40 % hiervon sind kanpp 8,00 €, sie werden deshalb von der Hinterbliebenenrente abgezogen. 


Neu vom 11.11.2009 !!!!!!!!!!!!!!

Europäische Gerichte fordern Änderung bei Riesterrente ein......


Deutschland muss auf Druck der Europäischen Richter die " Rister - Rente "ändern. Dabei geht es vor allem um die Bestimmungen, die nicht in Deutschland lebende Arbeitnehmer benachteiligen.

Die EU - Kommision, die gegen Berlin geklagt hatte, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Man erwarte Einnahme - Ausfälle für Deutschland, die eine Auswirekung bei der Berechnung derzeit noch nicht beziffere.

Grenzarbeitnehmer, die nicht uneingeschränkt in Deutschland Steuerpflichtig sind, müssten von Zuzahlagen die der Deutsche Staat zahle, profitieren. Hier geht es um Personen, die in Deutschland aarbeiten und dort auch die Sozialversicherung zahlen, aber nicht in Deutschland wohnen. Sie zahlen alle eine Doppelbesteuerung.

Unzulässig begründete das Gericht auch die Möglichkeit mit dem Erlös ( gefördertes Kapital ) nur Imobilien in Deutschland eine Wohnimobilie kaufen zu können. Ebenfalls ist die Rückzahlkung der in Deutschland erworbene Fördersumme nicht rechtens.

Rechtssache Europäischer Gerichtshof   C - 269 / 07


Neu vom 13.05.2009 !!!!!!!!!!!!!!!!

Amt muss Hartz IV - Empfängern Küchenzuschuss zahlen...........

Hartz IV - Empfänger haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Kücheneinrichtung, wenn diese fest in der Miete eingerechnet ist.

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag den 07.05.2009 in Kassel entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Frau mit ihrem 37 jährigen Sohn eine Wohnung geteilt. Die im Mietvertrag fest eingeschrieben Miete für eine bestehende Küche in Höhe von monatlich 30,00 € für die Nutzung muss nun von der ARGE oder dem Sozialamt übernommen werden und kann in Hartz IV zusätzlich eingerechnet werden.

                                   Urteil Az. B 14 AS 14/08 R 

 



Neu vom 24.04.2009 !!!!!!!!!!!!!!

Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes..............

Der Deutsche Bundestag hat am 24.04.2009 den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ( P - Konto ) eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages von 985,15 € por Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P - Konto geführt wird.

Mit dem P - Konto entbürokratisiert man dasa Verfahren zum Pfändungsschutz und gestaltet es deutlich einfacher. Künftig kann jeder Inhaber eines Girokontos automatisch Pfändungsschutz erhalten. Damit vermeidet man, dass das Konto wegen bestehender Pfändung blockiert wird und die Bank das Konto gar kündigt.

Schwerpunkte ;

Automatischer Pfändungsschutz in Höhe des Freibetrages nach § 850c ZPO,

Pfändungsschutz nur auf dem P - Konto,

Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen,

Pfändungsschutz für sämtliche Einkommen von Selbständigen,

Vermeidung von Missbräuchen beim P - Konto / Schufa erhält Meldung über das Vorhandensein des Konto´s,

Inkrafttreten wird das neue Gesetz P - Konto Mitte des Jahres 2010,

Beispielrechnung ;

Nettoeinnahmen                                                   1.000,00 €

Pfändbarer Anteil des Arbeiztseinkommens             10,40 €

Pfändungsfrei bez. auf 1. Monat                              989,60 €

                                                                          =============

Pfändungsfreier Anteil für einen halben Monat ;

989,60 € x 15 Tage : 30 = 989,60 € : 2 = 494,80 €  Pfändungsfreier Betrag

Die derzeigtige Rechtslage :

Es besteht kein Pfändungsschutz, da die Vergütung nicht zu den bei der Kontopfändung geschützten Einkünften wie Arbeitseinkommen, Sozialleistungen etc. gehört.


Neu vom 24.04.2009 !!!!!!!!!!

Bundestag beschließt " Ombutsstelle " für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant.

Der Deutsche Bundestag hat am 24.04.2009 mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellem Berufsrecht die Einrichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft beschlossen.

Rechtssuchende können künftigt Streitigkeiten mit ihrer Rechchtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte hier für anzurufen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet. Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht mehr aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kommen. Dadurch soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft gestärkt werden. Es soll zudem hiermit eine Entlasstung der Gerichte für diese Verfahren erreicht werden.



Neu vom 18.04.2009 !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nachzahlung nicht auf Hartz IV anzurechnen.............

Eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. So entschied das Sozialgericht Düsseldorf am 13.04.2009.

Es gab damit einer Düsseldorfer Klägerin Recht. Die Frau hatte bereits in einem früheren Rechtsstreit gegen die Bundesargentur für Arbeit erreicht, dass diese der Frau für zwei JAhre 9.200 € Arbeitslosenhilfe nachzahlen musste. Die Klägerin erhielt dieses bereits im Jahre 2005 und beließ dieses fast vollständig auf ihrem Konto.

Nachdem sie aber inzwischen Arbeitslosengeld II bezog, kam die Düsseldorfer ARGE zu dem Ergebnis, dass die Klägerin damit den Vermögensfreibetrag überschritten habe. Die ARGE Düsseldorf hob ihre Bewilligung auf und forderte ihre Leistungen zurück.

Das Sozialgericht urteilte, dass die Nachzahlung eine Zweckbestimmte Einnahme sei, die nach dem Gesetz nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfe. Die Kammer lies allerdings offen, ob ein derart erworbenes Vermögen dauerhaft unangetastet bleiben darf. Da die Berufungsfrist noch nicht verstrichen ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

                   Urteil vom 13.04.2009  Az. S 35 AS 12/07 


Neu vom 30.04.2009 !!!!!!!!!

Arbeitsbehörde muss Haushaltsgemeinschaft nachweisen..........


Erwachsenen Hartz IV. Empfängern darf nicht einfach das Geld gekürtzt werden, nur weil sie unter einem Dach zusammen wohnen. Die Arbeitsbehöden müssen in jdem Fall nachweisen, das sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Dies hat am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Unter dem Aktenzeichen  B 14 AS 6/08 R geht hervor, das allein ein Zu-sammenleben noch nicht beweise, das beide nur einen Haushalt führen. Hiermit werden auch Wohngemeinschaften besonders hervorgehoben.


Neu vom 06.07.2008 !!!!!!!!!

Essen beim Klinikaufenthalt eines Alg II. Empfängers darf nicht vom Alg. II. abgezohen werden........

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Nahrung bei einem Krankenhausaufenthalt eines / r Alg II. Empfängers nicht vom monatlichen Geld abgezogen werden darf. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 18.Juni 2008 eine grundlegende Entscheidung dazu getroffen und die Anrechnung der Nahrung bei einem Klinikaufenthalt bei der Hartz IV Leistung als rechtswiedrig entschieden. Uhrsache der Entscheidung war ein Musterverfahren des VdaK, der ein Mitglied in dieser Sache unterstützt hat. Der hatte im Jahre 2006 wegen eines mehrwöchigen Krankenhausaufenthaltes einiges an Geld von der zuständigen Arbeitsagentur gestrichen bekommen. Bei seiner ersten Klage am Bayerischen Landessozialgericht, hatte er verloren, weil dieses die Meinung der Arbeitsagentur vertrat. Ab ersten Januar trat die Verordnung der Arbeitsagentur des 35 % Abzugs für Nahrung während des Aufenthaltes in Kliniken ( Krankenhaus oder Kur ) in Kraft. Dieses ist mit der mündlichen Urteilsbegründung sofort aufgehoben. Ausstehende Entscheidungen können aber nun von anderen Gerichten entschieden werden. Unter dem Aktenzeichen Az. B 14 AS 22/07 R ist dies nun entschieden und veröffentlicht. 


Neu vom 10.01.2009 !!!!!!!!

Senkung des Arbeitslosenbeitrags : Der Arbeitslosenbeitrag beträgt seit dem 01.01.2009 anstatt 3,3 % nur noch 2,8 %. Grund hier für ist der Ausgleich zum Anstieg des Krankenkassenbeitrages.


Neu vom 10.01.2009 !!!!!!!!!

Anhebung des Kindergeldes : Ab 01.01.2009 ist das Kindergeld für die ersten beiden Kinder um jeweils 10,00 € auf nunmehr 164,00 € angehoben worden. Für das dritte Kind gibt es seither 170,00 € und für jedes weitere Kind erhöht sich das Kindergeld auf 195,00 €. Der jährliche Kinderfreibetrag steigt pro Kind um 200,00 €.


Neu vom 10.01.2009 !!!!!!!!!

Anhebung des Wohngeldes : Einkommensschwache Haushalte erhalten ab 01.01.2009 höheres Wohngeld. Die betroffenen Haushalte erhalten künftig 142,00 € anstatt 90,00 € Wohngeld, ( Grundbetrag ). 


Neu vom 29.06.2009 !!!!!!!!!!!!!!!

Patientenverfügungen weitgehend verbindlich..............

Nach jahrelangem Streit hat der Deutsche Bundestag  Patientenverfügungen überraschend für weitgehend verbindlich erklärt. Ärzte müssen den erklärten  Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod des Erkrankten bedeuten kann.

" Achtung des Patientenwillen hat Vorrang ", dies ist jetzt Gesetz  und muss in jedem Fall von den behandelnden Ärzten befolgt werden. Das Gesetz bedarf keiner weiteren Abstimmung oder der Zustimmung des Bundesrates mehr, so ist die Radivzierung gemacht.

Hier einige verschiedene Vordrucke der Patientenverfügungen....................Ausführung der Kath. Kirche, des Bundesjustizministeriums, der Ärzte u. a.



Christliche Patientenverfügung der kath. Kirche.PD

                     Erklärung zur Patientenverfügung.PDF


patientenverfuegung.bjm.pdf

Patientenrechte%20in%20Deutschland.pdf


patientenverfuegung.pdf


Neu vom 30.08.2009 !!!!!!!!!!

Endlich mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen......

Am 01. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Patientenverfügungen erläutern dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.

Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlich Sicherheit und Klarheit für etwa acht Millionen Menschen, die schon heute eine Patientenverfügung haben - und natürlich für alle, die sich in Zukunft dafür entscheiden. Patienten und ihre Angehörigen haben nun Gewissheit : Der Patientenwille ist in allen Lebenslagen oberstes Gebot. Neu ist die Schriftform. Ab dem 01. September 2009 müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben sein. Frühere schriftliche Verfügungen bleiben wirksam. Auf höhere bürokratische Hürden oder eine Reichweitenbegrenzung haben wir bewusst verzichtet. Das Gesetz sagt klipp und klar : Jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens - und Behandlungssituation entspricht, ist für alle Beteiligten verbindlich. So stellen wir sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifel über den Patientenwillen das Gericht als neutrale Instanz entscheidet, sagte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der gesetzliche Rahmen steht. Jetzt muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Patientenverfügung will oder nicht.Keiner darf eine solche Verfügung verlangen, weder vor einer Operation im Krankenhaus noch bei der Aufnahme im Pflegeheim. Wer sich aus freien Stücken für eine Patientenverfügung entscheidet, sollte sich Zeit nehmen nachzudenken, in welcher Situation er wie behandelt werden will.

Zu den Regelungen im Einzelnen finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums alle Einzelheiten.

                                             www.bmj.de



 

Neu vom 16.02.2009 !!!!!!!!

Familien ,- Ehe ,- und Kinderbezogene Leistungen vom Staat steigen stetig an.



Fam.und Ehebezog.Leistungen

Familienbezogene Leistungen vom Staat in Deuts.



Neu vom 16.02.2009 !!!!!!!!!

Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur kann immer öfter beantragt werden.

Hier die Einzelheiten ab 10.2008 :



V-Kiz1-Antrag.pdf
             

V-Kiz1a-Antrag-Zusatzblatt.pdf



V-Kiz1b-Antrag-Zusatzblatt.pdf
              

Flyer-Kurzmerkblatt-KiZ-2008-10.



Mietrechtliche Veränder -, und Neuerungen ;


" Miet -, und Mietnebenkostentips "


Neue Mietertipps in Sachen Nebenkosten :

Immer häufiger beklagen Mieter die hohen Nebenkosten, die auch zweite Miete genannt wird und über die es zwischen Mieter und Vermieter immer häufiger zum Streit kommt. Der Deutsche Mieterbund hat daher unter dem Namen " Die zweite Miete " eine Broschüre herausgebracht die die Kosten, Fristen und Aufteilungen der Nebenkosten genau unter die Lupe nehmen. Interessierte Mieter haben hier die Möglichkeit, alle Wege zur Erkennung und Selbstberechnung Ihrer Nebenkosten zu erfahren. Erhältlich ist diese Broschüre für 5 .- € beim Deutschen - Mieterbund - Verlag, Littenstraße 10 in 10179 berlin, zu bestellen im Internet unter der Webseite des Mieterbundes unter www.mieterbund.de unter der E - mail Adresse www.info@mieterbund.de oder unter Telefon 030 / 223 230, Fax 030 / 223 231 00

Grünfläschen an Hochhausanlagen nicht einfach veränderbar :

Mieter in Hochhausanlagen müssen Veränderungen an Grünfläschen nicht einfach hinnehmen. Auch in Großsiedlungen gilt, das sich Umbauten an bestehenden Mietverträgen orientieren müssen. Ulrich Rupertz vom Deutschen Mieterbund bezeichnet als Beispiel den Abriß eines Kinderspielplatzes der vertraglich in den Mietverträgen festgeschrieben ist. Die Umwandlung einer Grünfläsche in einen Parkplatz ist allerdings jederzeit möglich, wenn die Grünfläsche nicht als Mietbestandteil gilt. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch beim Mieterbund in Ihrer Nähe.

Neu vom 10.08.2007 " Der Mieterbund erinnert :

Mietrecht / Mietregelung

Drei Monate Kündigungsfrist ; Für Mieter die nach dem 1. September 2001 einen neuen Standartmietvertrag geschlossen haben, gilt grundsätzlich eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie ist unabhängig von der Mietdauer. Es spielt also keine Rolle, ob Sie ein Jahr, fünf Jahre oder länger in der Wohnung gelebt haben. Von dieser Regelung profitieren nun auch Mieter, die vor dem 1. September 2001 einen sogenannten Standartmietvertrag abgeschlossen haben. In sollchen Verträgen wurden Kündigungsfristen vereinbart, die sich mit der Dauer des Mietverhältnisses verlängern. Bei einer Mietzeit von bis zu zehn Jahren betragen sie nur drei Monate, bis zu acht Jahren sechs Monate, bis zu zehn Jahren neun Monate und danach ein Jahr. Die gestaffelte Kündigungsfrist gilt weiter für individuell vereinbarte Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden.

Kündigung zum dritten Werktag :

Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei dem Vermieter ein, zählt dieser Monat noch in die dreimonatige Kündigungsfrist hinein. Achten Sie dabei darauf, das auch der Sonnabend als Werktag gilt. Ausnahme ; Fällt der dritte Werktag eines Monats auf einen Sonnabend, zählt diser nicht als solcher, sondern erst der darauf folgende Werktag. Dabei muss der betreffende Sonnabend nicht immer der dritte Tag des Monats sein. Die Verschiebung auf den folgenden Werktag ist auch dann möglich, wenn vor diesem Sonnabend ein Feiertag liegt.

Hinweise der Deutschen Heimwerker Akademie Köln zu Schimmel in der Wohnung :

Mit Schimmel befallenen Tapeten sollten vor dem Entfernen mit einer Folie abgeklebt werden. Auf diese Weise lässt sich die Verbreitung von Schimmelbestandteilen in der Wohnung vermindern. Bei mit Schimmel belassteten Wandputz wird empfohlen, diesen vor der Entfernung anzufeuchten. Wegen des Krebserregers wird empfohlen auch Schutzbrille, Arbeitshandschuh und Atemmaske zu tragen.

Anhaltspunkte zum Thema erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg  unter  www.verbraucherzentrale-hamburg.de  oder unter www.schimmelpilz.de


Neu vom 10.04.2008 ( Miet -, und Mietnebenkostenangelegenheiten ) !!!!!!

Rauchen in einer gemieteten Wohnung :



Rauchen in einer gemieteten Wohnung.pdf

Neu vom 10.04.2008 !!!!!!!

Beseitigung und Unterlassung einer Abmahnung Bei Mietangelegenheiten : 



Beseitigung und Unterlassung von Abmahnungen in Mietangelegenheiten.pdf

Neu vom 10.04.2008 !!!!!!! 

Abrechnungsturnus bei Mietnebenkosten :



Abrechnungsturnus von Mietnebenkosten.pdf

Neu vom 10.04.2008 !!!!!!!

Kein Neubeginn einer Abrechnungsfrißt :



Kein Neubeginn der Abrechnungsfrißt für Betriebskosten.mht
 


Neu vom 22.06.2008 !!!!!!

Endlich Wohngeld - Erhöhung..........

Die vom Bundesrat doch noch beschlossene Wohngeld - Erhöhung kann nun zum 01.01.2008 stattfinden. Nach seiner Ablehnung im Mai 2008 scheint sich der Bundesrat nun doch entschlossen zu haben, dem im Bundestag passierten Gesetz zur Anhebung des Wohngeldes zuzustimmen. Im Bundestag waren die ständig steigenden Mietnebenkosten der Grund für diese Entscheidung, die der Bundesrat im Mai 2008 nicht mittragen wollte. " Nun kommt es doch " 


Urteile und Neuerungen aus den Sozialgerichten ............


Viele Urteile zu Hartz IV. jetzt neu und kostenlos unter www.gegen-hartz.de

Mietkosten von Hartz IV. Empfänger auch bei Modernisierten Wohnungen der kommunalen Wohnungsbau - Gesellschaften müssen übernommen werden.

Alg II. Träger müssen Mieten kommunaler Wohnbau - Gesellschaften auch dann als angemessene Kosten übernehmen, wenn die Wohnung einfach modernisiert wurden und dies mit einer Mieterhöhung verbunden ist. Urteil vom 9. Hessischen Senat ( Sozialgericht ) Az. L 9 AS 260 / 06 vom 14.03.2007.

Hartz IV. : Fahrtkosten für Hartz IV. Empfänger nur zur Hälfte von der Behörde erstattetet.

Tatsächliche Aufwendungen von Fahrkosten ( Anreise zur ARGE, Arbeitsagentur, vorgeschlagene Arbeitsstelle oder sonstige von der ARGE vorgeschlagene oder geladenen Terminen können geltend gemacht werden. Urteil vom 9. Hessischer Senat ( Sozialgericht ) Az. L 9 AS 6 vom 21.02.2007

Das Bundessozialgericht in Kassel hat folgende Urteile veröffentlicht : Den Urteilstext ersehen Sie unter der Hompage : www.bundessozialgericht.de / Link ; anhängige Rechtsfragen / Gerichtsurteile.

Höheres Arbeitslosengeld II. wegen Ausübung des Umgangrechtes mit minderjährigen Kindern, die beim geschiedenen Ehepartner leben : Az. B 7b AS 14/06 R P. / ARGE Duisburg.

Erwerbsminderungsrenten werden jetzt auf Antrag nach dem BSG Urteil nachgezahlt und fallen in Zukunft höher aus. Zugrunde liegend ist ein Urteil des BSG mit dem Az. B 4 RA 22/05 R. Der Überprüfungsantrag ( genauer Wortlaut ) erhalten Sie vom Sozialverband Deutschland ( SOVD ) www.sovd.de Link / Urteil des Bundessozialgerichts ( Musterwiderspruch der Erwerbsminderungsrente ) Die Einspruchszeit ist befristet auf den 30 April 2007. Der Widerspruchsantrag kann dort kostenlos herunter geladen werden.

Besteht für ältere Arbeitnehmer ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. in Höhe der früheren Arbeitslosenhilfe ? Az: B 11b AS 9/06 R 1. H.-G. A.

Neue Übergangsfristen für Suche nach einer angemessenen Wohnung bei Arbeitslosigkeit - II. - Empfänger ? Az. B 7b AS 10/06 R. D.  . / . ARGE Landkreis Neumarkt

Kein Arbeitslosengeld II. wegen Verwertbarkeit einer Eigentumswohnung ? Az. B 7b AS 2 / 05 R. Sch . / . ARGE Augsburg Land

Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Kindergeld Az. B 9b SO 6/06 R und B 9b SO 05/06 R

Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindung wegen Betriebsveränderung ? Az. B 7a AL 44/05 R S../. BA

Ist variables Arbeitsentgeld ( Variovergütung ) durch Insovenzgeld gesichert ? Az. B 11a AL 29/05 R J ../. Bundesagentur für Arbeit

Rückforderung von Arbeitslosengeld bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln Az. B 7a AL 52/05 R - B../. Bundesagentur für Arbeit

Entzug des Arbeitslosengeldes nach falscher Bewerbung ? Az. B 7a AL 14/05 R   R../. Bundesagentur für Arbeit

Sperrzeit : Wann ist ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitslosengeldanspruch unschädlich ? Az. B 11a AL 47/05 R  K../. Bundesagentur für Arbeit 

Entlastung Kinder erziehender Väter von Rentenversicherungsbeiträgen ? Az. B 12 KR 16/05 R ST.. / .. AOK Baden - Würtemberg / B 12 KR 19/04 R Sch../ . Techniker KK / B 12 KR 20/04 R O../.mhplus BKK

Dürfen die Arzneimittel - Richtlinien den Vetragsärzten Therapiehinweise zum Anwendungsbereich bestimmter Arzneimittel vorgeb ? Az. B 6 KA 13/05 RS GmbH../.. Gemeinsamer Bundesausschuß

Beitragspflicht für Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung ? Az. B 12 KR 1/06 R G../. Deutsche Angestellten Krankenkasse ( DAK )- Pflegekasse - Az. B 12 KR 17/06 R K../. Deutsche Angestellten Krankenkasse ( DAK ) - Az. B 12 KR 5/06 RC../ . Die Continentale BKK

Neu vom 12.05.2008 !!!!! Urteile vom Bundessozialgericht

Teilweise Aufhebung eines Rentenbescheides wegen teilweiser Erwerbsminderung Urteil vom Bundessozialgericht     >   B 13 R 23/07 R  >  vom 31.01.2008.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten,                                                              Urteil vom Bundessozialgericht      >  B 13 R 64/06 R  >  vom 31.01.2008.

Höhe des Arbeitslosengeldes, Änderung des Bemessungsrahmens                               Urteil vom Bundessozialgericht      >  B 7/7 a AL 40/06 R  > vom 29.01.2008

Unversorgtes Ausscheiden  aus einem öffentlichen Dienstverhältnisses                     Urteil des Bundessozialgerichtes    >  B 13 R 27/07  R  >  vom 31.01.2008   


Neu vom 25.05.2008 !!!!!!!!

ALg II Empfänger müssen bestehende Lebensversicherungen auch bei geringer Rentenerwartung verkaufen.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II ihre bestehende Lebensversicherung auch dann verkaufen müssen, wenn sie wegen einer vorangegangenen Selbständigkeit keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ge - zahlt hat. Auch dann, wenn die zu erwartende Rente gering ausfällt. " Entsprechende Vermögenswerte müssen vor Bezug von Arbeitslosengeld II verwertet werden ".

( Az. B 14 / 7b AS 68/06 R vom 19.05.2008 ) 


Neu vom 31.01.2009 !!!!!!!!!!!


Hartz IV - Regelsatz für Kinder zu niedrig, stellen Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid des / der Kinder..............

Nach einem Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 29. Oktober 2008  ( Az. L 6 AS 336/07 decken die Hartz IV Regelleistungen tatsächlich nicht  das Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Die Richter beanstandeten nach der Einholung von vier Gutach - ten zur Bedarfsermittlung und Bemessung, das der besondere Bedarf  von Familien mit Kinder in der Regelleistung nicht berücksichtigt wurde. Weder habe man hier die Teilhabe der Kinder an Sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen sowie Kulturellen Begegnungen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Selbst schulische Mehranforderungen seien in Hartz IV nicht beinhaltet.

Nun hat das Bundessozialgericht in Kassel diese Ansicht mit den Darmstätter Richter geteilt und grundlegend am 27. Januar 2009 entschieden ;  Hartz IV - Gesetze für Kinder sind verfassungwidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun von den Richtern des Bundessozialgerichtes die Anweisung zur Erklärung  erhalten, so kann von diesen die Verfassungswidrigkeit ausgesprochen werden, so das eine Veränderung an der Höhe der Leistung aus Hartz IV für Kinder durchgeführt werden muss. Die Bundesregierung hat zwar im zweiten Konjunkturpaket am 29. Januar 2009 beschlossen, das der Regelsatz für 6 - 13 jährige ab 01. Juli 2009 von 211,00 €  auf nun mehr 236,00 € erhöht wird, jedoch reicht diese Erhöhung bei weitem nicht aus.

Anmerkung ; Familien die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, gegen noch nicht rechts-kräftige Bescheide ( innerhalb der vier wöchigen Widerspruchsfrist ab Zustel-lungsdatum ) Widerspruch einlegt haben, dieses jetzt bei der zuständigen Hartz IV - behörde zu tun um mögliche Nachzahlung jetzt zu sichern. Empfohlen wird, eine Widerspruch oder ein Überprüfungsantrag. Beides finden Sie im Vordruck im Anschluss dieses Artikels.



Musterwiderspruch zu Hartz IV.pdf

Muster Überprüfungsantrag HArtz IV.pdf


                                       

Urteil zu Hartz IV.pdf


Neu vom 29.06.2009 !!!!!!!!

Hartz IV Regelsatz steigt um 6,00 € monatlich an................

Angleichungspolitik der großen Qualition schämt sich nicht, den Hartz IV Empfänger nur 6,00 € monatlich mehr zu geben.

Der zum 01.Juli 2009 geplante Anstieg der Rente um 2,41 % im Westen und 3,85 % in den neuen Bundesländer hat auch ein Anstieg der Hartz IV Zahlungen zu Folge. 8,00 € werden es sein, die die Hilfsbedürftigen monatlich mehr bekommen sollen. Die geringfügige Anpassung deckt nicht einmal die Zuzahlung bei Medikamenten und der Praxisgebühr. Kranke Menschen, die im Januar eines Jahres neue Medikamente benötigen, zahlen oftmals ein vielfaches an Medikamentenzuzahlung und Praxisgebühr. Im Regelfall werden im Januar die benötigten Medikamente aufgeschrieben, Haus -, und Zahnarzt besucht, so das schnell 40,00 - 50,00  € Zuzahlung zusammen kommen. Ein Hohn für alle Hartz IV Empfänge und Empfänger von Grundsicherung im Alter.  


Neu vom 22.07.2009 !!!!!!!!!!

Deutlich höherer Kinderfreibetrag bei Kassenzuzahlung.....

Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes - Erstattung von überzahlten Beiträgen auch möglich.

Eltern können künftig bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Freibeträge geltend machen. Der Sozialverband VdK gab heute bekannt, dass vor dem Gericht die Höhe der Zuzahlung noch strittig war und  unter dem § 62 SGB V. nun entschieden ist. Seit 2004 gilt diese Härtefallregelung, nachdem die Praxisgebühr und erhöhte Zuzahlung für Medikamente und Hilfsmittel eingeführt wurden. Danaach besteht eine sogenannte Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Nach § 62 Absatz 2 Satz 3 SGB V war der steuerliche Freibetrag bei Familien mit Kindern vom Einkommen der Versicherten abzusetzen, wonach die Höhe der Zuzahlung zu berechnen war. Bislang war jedoch gängige Praxis, dass nur ein Freibetrag von 1.932 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes in Abzug gebracht wurde. Das Einkommens- steuergesetz sieht jedoch zustätzlich einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1080,00 € vor. Der 1. Senat des Bundessozialgerichtes hat nun in seiner mündlichen Sitzung die Praxis der Krankenkassen für rechtswidrig erklärt und entschieden, dass beide Freibeträge bei der Berechnung der Zuzahlungsgrenzen im Krankenversicherungsrecht berücksichtigt werden müssen.

Das Urteil hat zur Folge, dass bei Familien mit Kindern, die die Voraussetzung für den zusätzlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung erfüllen, eine geringere Zuzahlung zu leisten ist.

                           Aktenzeichen B 1 KR 17/08 R



Mitglieder von Versorgungswerken erhalten zusätzlich gesetzliche Rente.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, das weil die berufsständischen Versorgungswerke die Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Altersrente nicht berücksichtigen, diese künftig eine zusätzliche Rente erhalten. Bezogen ist dies nur auf die Altersrente, in der Be - rufsunfähigkeitsrente wird die Kindererziehungszeit von den berufständigen Versorgungs-werken in die Berechnung mit einbezogen.

( Az. B 13 R 64 / 06 R vom 19.05.2008 )

Keine Rückzahlung von überzahlten Renten bei falschem Rentenbescheid.

Das Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine überwiesene, überzahl-te Rente bei einem fehlerhaften Rentenbescheid, vom Empfänger nicht zurück gezahlt werden muss. Eine Rückforderung durch die Rentenversicherungen sind somit unzulässig.

( Az. L 5 R 195 / 06 vom 19.05.2008 )

Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge nicht rückwirkend zahlen.

Arbeitgeber die eine / n geringfügig Beschäftigten anstellen, müssen Sozialversicherungsbei-träge nicht zahlen, wenn die / r Beschgäftigte wegen einer weiteren geringfügigen Beschäf-tigung  die Einkommensgrenze zur Sozialversicherungspflicht bereits überschritten hat und die Bekanntgabe durch den Träger nicht weiter gegeben wird.

( Az. L 5 R 2125 / 07 vom 19.05.2008 )

Wochenende unterbricht Meldefrist bei Arbeitsagentur.

Wochenenden und Feiertage werden nicht auf die dreitägige Meldefrist bei der Agentur für Arbeit angerechnet. Das Sozialgericht Dresden entschied, dass diese Frist nur für Tage der Dienstbereitschaft der Arbeitsagenturen zählen.

( Az. S 34 AL 769 / 07 vom 19.05.2008 )


Laufende Musterklagen...............

- Verfassungsklage gegen Abschläge bei Erwerbsminderungs -, und  Hinter-bliebenenrente..........

- Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenversicherungsbeitra auf laufende Versorgungsbezüge ( Betriebs -, Werksrente )...........

- Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenkassenbeitrag auf Kapital- abfindungen, ( Einmanlzahlungen / Abfindungen ).........

- Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag bei Rentner...........

- Verfassungsbeschwerde gegen die 58er Regelung..........

- Klage gegen die Nichtberücksichtigung von Ausbildungszeiten in der Renten- versicherung..........

- Klagen gegen den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose


Neu vom 13.05.2009 !!!!!!!!!!!!!!!

Musterwiderspruch gegen die Neufestsetzung der Krankenversicherungs-beiträge auf Betriebsrenten / Versorgungsbezüge und Direktversicherungen.

Der VdK Bundesverband hat  gegen die Neufestsetzung des Kranken-kassenbeitrages auf Betriebsrenten / Versorgungsbezüge und Direkt - versicherungen einen Widerspruch vormuliert. Er ist der Auffassung das die Anhebung des Beitrages auf diese Renten gegen Artikel 3. I. des Grund-gesetzes  ( allgemeiner Gleichheitssatz ) und Artikel 14. I. des Grundgesetzes ( Schutz des Eigentumes ) im Umfang der übergangslosen Einführung der grundsätzlich garantierte Vertrauenschutz verletzt wird.

Hier der Musterwiderspruch :



Musterwiederspruch zur Rentenanpassung.rtf


Neu vom 18.05.2008 !!!!!!!!

Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ...............


Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur gesetz - lichen Krankenversicherung > 1 BvR 1924/07 < v. 16.05.2008

Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. > 1 BvR 759 / 05 <. 15.05.2008

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept  > 1 BvR 1778 / 05 < v. 09.04.2008     

Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung der Rentner verfassungsgemäß > 1 BvR 2137 / 06 <. v. 04.04.2008

Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen > 2 BvL 1 / 06 <. v. 14.03.2008

Erfolgreiche Verfassungsschutz gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe 1 BvR 1807 / 07 < v. 05.03.2008

Erfolglose Verfassungsschutzbeschwerde gegen de Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten. > 1 BvR 2697 / 07 <. v. 08.01.2008.

Weitere Einsichten erhalten Sie unter www.bundesverfassungsgericht.de


Medizinische Behandlungsfehler und wie ich mir helfen kann.........

Neu vom 03.03.2008 !!!!!

Änderung bei Behandlungsfehler - Beweislastumkehr ist neu -

Hierauf verweist das neueste Bulletin des Deutschen - Patienten - Schutzbundes e.V. in Dormagen. So ist bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler seit dem 01.01.2008 der behandelnde Arzt in der Beweispflicht. Er muss dann nachweisen, dass er keinen Behandlungsfehler begangen hat.

Auch haben hierzu einige andere Institutionen und Patientenanwälte verwiesen und einige neue Gerichtsurteile zur Veröffentlichung frei gegeben, die Sie nach dem abschließenden Fließtext zu diesem Thema abrufen oder herunterladen können.  

Wer vermutet, durch einen Behandlungsfehler zu Schaden gekommen zu sein, muss sich dies nicht gefallen lassen. Einen allgemein gültigen Rat, was zu tun ist, gibt es jedoch noch nicht. Die anzuratende Vorgehensweise hängt von der individuellen Situation, dem konkreten Fall ab. Auf die wichtigsten Schritte weißt jetzt das Justizministerium Rheinland - Pfalz hin ;

Vorgehensweise :

Gespräch mit dem Hausarzt oder dem Arzt des Vertrauens führen,                             Unterstützung der Krankenkasse sichern,                                                                 Gedächnisprotokoll anfertigen,                                                                                 Dokumentation anfordern,                                                                                        Anrufung der Schlichtungsstellen der Landesärztekammern,                                      Checklisten anfertigen,                                                                                            Evtl. Zivilklage ins Auge fassen, 

                                                                                                  

                                                                                                   

Broschuere_PatSich_0.pdf
  

      Aus_Fehlern_lernen_0.pdf
                                                       

arzthaftung.pdf
                              


Empfehlung zur Vermeidung von Kunstfehler.pdf


Aber so kann es auch gehen oder wie sich Ärzte gegenseitig decken.........

So sehen Vertuchungsgutachten aus !!!!!!!!!!!!!!


Vertuschungsgutachten I..pdf
     

Fortsetzung_Vertuschungsgutachten II..pdf


Der Deutsche - Patienten - Schutzbund e.V.  hat zur weiteren Einsicht von möglichen Maßnahmen gegen Ärztepfusch, umfassendes in seiner Homepage unter www.dpsb.de veröffentlich. In weiteren Foren wird mittlerweile sogar empfohlen, werdende Mütter im Frühstadion schon mit einer Rechtschutzver - sicherung auszustatten da es immer häufiger zur Geburtsschwierigkeiten kommt.


SchwangerschaftRechtsschutzversicherung.pdf
 

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf der Homepage des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V.


Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Rechtsabteilungen der Krankenkassen. Sollten Sie wiedererwartend von diesen keine Hilfe erhalten, nutzen Sie das umseitige Absendeformular und stellen Sie Ihre Fragen an meine Adresse, Sie erhalten dann kostenlos von mir Informationen über die Möglichkeiten.


Neu vom 20.03.2009 !!!!!!!!


Erhöhte Armut bei Rente mit 67 .........

Das Netzwerk " gerechte Rente " ( bestehend aus DGB, SoVD, Volkssolidarität VDK und DPWV ) weist jetzt auf die Folgen der Rente mit 67 hin.

Die Rente mit 67 wird die Altersarmut deutlich erhöhen. Berchnungen zu Folge werden ältere Arbeitnehmer schon vor dem 55. Lebensjahr öfter arbeitslos, fallen so in in den Erhalt von Arbeitslosengeld und anschließend in Hartz IV. Dies bedeutet, das der Einstieg in die Rente mit geringeren Leistungen aus fällt. Nur noch 18 % der älteren Erwerbstätigen seien im Jahre 2007 aus einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung / Arbeit in die Rente gegangen. Somit sei die Lücke zwischen Ausschei-den aus dem Arbeitsleben und dem Eintritt in die Rente für viele Menschen noch größer geworden. Der Monitoring - Bericht der Sozial und Gewerkschaftverbände zeigt bezeichnet eindeutig den Anstieg der Teilzeitquote Älterer und die Zunahme prekäre Beschäftigungsverhältnisse an. Besonders ist erkennbar, dass die Arbeitslosigkeit von über 55 jährigen ansteigt.

An Stelle der Rente mit 67 fordert nun das " Netwerk für eine gerecht Rente "  einen Ausbau der Beschäftigungsförderung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen für mehr Prävention im Arbeitsleben durch die Arbeitgeber. Von zentraler Bedeutung sei auch eine bessere Absicherung der individuellen Übergänge zwischen Erwerbsarbeit und Rente. Dazu gehören vor allem bessere Bedingungen bei der Erwerbsminderungsrente für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben gedrängt werden. Unverständnis zeigt sich vor allem bei der vorzeitigen Entlassung aus Betrieben von älteren, erfahrenen Mitarbeitern, die über jahrzehnte an der Aufrechterhaltung des Betriebskapitals durch wirtschaftliches Verständnis und handwerkliches Können bewiesen haben.

Wir informieren Sie weiter auf unserer Seite, sobald sich Neuerungen in den Verhandlungen mit der Bundesregierung ergeben.  


Neu vom 09.01.2009


Das wird sich ab 01.01.2009 bei der Rente ändern :

Rentenerhöhung : Nach bislang unverbindlichen Prognosen werden die Rentner zur Jahresmitte mit einer Rentenerhöhung von etwa 2.41 % rechnen. Auch Hartz IV. Empfänger kommen dann in den Genuss der Grundbetrags-anhebung.

Rentenbesteuerung : Das Alterseinkünftegesetz von lauffähig seit 2005 führt auch im JAhre 2009 zu steuerlichen Änderungen. Bei der Rentenbesteuerrung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 56 % auf 58 &. Dies ist Anzuwenden bei allen Neurentner ab dem 01.01.2009.

Beitragssatz zur Rentenversicherung : Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, den versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen tragen, beträgt ab dem 01.01.2009 unverändert 19,9 % in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 % in der knapp-schaftlichen Rentenversicherung.

Betriebsrenten : Die Frist, in der der Pensions - Sicherungs - Verein für rückständige Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber vor der Insolvenz-eröffnung einstehen muss, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert.      Zuletzt waren vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen zwischen insolvenzbedingter Einstellung der Betriebsrentenzahlungen und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehr als sechs Monate lagen und die folglichen Betriebsrenten verloren gegangen waren. Mit der Verlängerung der Einstandspflicht auf zwölf Monate werden solche Fälle künftig ausge-schlossen. 


Neu vom 09.10.2008

Riester - Rente wird weiter auf die Grundsicherung angerechnet !!!!!!!!

Die staatliche Grundsicherung für sozial schwache Rentner wird auch in Zukunft um evtl. Einkünfte aus einer Riester - Rente gekürzt. Forderungen der FDP, Rister - Erträge nicht mehr auf die steuerfinanzierte Grundsicherung anzurechnen, wurde am Donnerstagabend im Bundestag mit großer Mehrheit abgelehnt. Während die Freidemokraten vor Armut warnten, erklärte die SPD - Bundestagsabgeordnete Hiller - Ohm, eine private Altersvorsorge dürfe nicht anders behandelt werden als die gesetzliche Rente, die ebenfalls voll auf die Grundsicherung angerechnet wird.


Neu vom 31.10.2008 !!!!!!!!!

Neues zur Rürup - Basis - Rente...........


Der Gesetzgeber hat die steuerliche Absetzbarkeit von Rürup - Verträge verbessert. Beiträge für einen Rürup - Vertrag wirken nun ab dem eersten Euro steuermindernd.

Noch immer gilt aber für die meisten Verbraucher : Lieber Finger weg von Rürup - Verträgen.

Die sogenannte Rürup - Rente ( Basis - Rente ) mit der angeblich vor allem Selbständige eine steuerbegünstigte Altersversorgung aufbauen können, ist für die meisten Zielgruppen eine überaus nachteilige und riskante Altersversorgung. Viele Fachleute sowie die Verbraucherzentralen raten hierbei " Finger weg "

Hier ein Beispiel für junge Selbständige das wirklich ungeeignet ist ;

Einen Rürup - Altersvorsorgevertrag kann man bislang nur mittels einer privaten Rentenversicherung abschließen ( nicht per Bank - oder Fonds - Sparplan ). Alleine schon die Abschlußkosten sind enorm hoch und errechnen sich wie folgt : ( 4 % allerder Summe aller Bruttoprämien ).

Ein 30 jähriger zahlt bis zu seinem 65. Lebensjahr monatlich 200 ,- €, beträgt die Summe aller Bruttoprämien 84.000 .- €. Davon 4 % sind 3.360 .- €. Besonders dreißt ; Die Kosten werden nicht auf die Laufzeit verteilt, sondern von den ersten Beiträgen sofort eingehalten. Das bedeutet, das die ersten eineinhalb Jahre nicht angespart werden, sondern Ihr Konto im Minus steht. Hierzu fehlen dann auch noch die Guthabenzinsen.

Hohes Verlustrisiko besteht ganz besonders beim Abbruch des Vertrages.

Wer eine Zeit lang die Gebühren monatlich nicht aufbringen kann, muss damit rechnen, dass das Angesparte futsch ist. Die Versicherung erlischt, wenn nicht bestimmte Mindestbeiträge erreicht sind. Das kann passieren, wenn z. B. nach 5 oder 6 Jahre Beitragszahlungen eine Zeitlang keine Beiträge gezahlt werden können ! Gerade bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen ist das ein hohes Risiko. Eine Beitragsfreistellungsklausel besteht derzeit für diese Rürup - Rente noch nicht. Erst im August 2008 sind beim Landgericht Köln Klagen zur Beitragsfreistellungsklausel bei der Rürup - Rente eingereicht worden.

Auch hat die Rürup - Rente weitere Nachteile ; Stirbt der Rürup - Sparer während der Ansparphase, also bis zum 65 . Lebensjahr, ist das Guthaben weg. Passiert dies während der Rentenzahlphase, so endet die Rentenzahlung. Sie ist also nicht Vererbbar......

Weitere Nachteile des Rürup - Vertrages ; Sie ist nicht übertragbar, sie ist nicht beleihbar, sie ist nicht veräußerbar und nicht kabitalisierbar. Des weiteren ist die staatliche Förderung  der neuen Basis - Rente Steuerfinanziert, sie können zwar mehr steuerliche Sonderausgaben absetzen, im Gegenzug wird die Rente bei der Auszahlung höher besteuert, ja für jüngere Ansparer verdoppelt sich die Versteuerung ab der Ausszahlungszeit.  Das Problem der Basis - Rente ; Die steuerliche Entlastung in der Einzahlungsphase und die steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase, sind nicht Deckungsgleich. Im übrigen ist die Rürup - Rente nicht Hartz IV. - sicher, also die Grundsicherung im Alter, die vom Staat als zwingeder Lebensunterhalt  ehe gezahlt wird, wird von der Rürup - Rente zu Grunde gelegt. 


Aus den Gerichten, Muster - Widersprüche und Neuerungen zur Rister - Rente und Rürup - Rente.

Neu vom 11.06.2008

Sozialversicherungsbeiträge zu Unrecht ?


Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz :

Nch dem gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der Sozialen Pflegeversicherung - Kinderberücksichtigungsgesetz ( KiBG ) müssen kinderlose Versicherte, die das 23 Lebensjahr vollendet haben, in der Sozialen Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten ( Beitragszuschlag für Kinderlose ) zu ihrem Anteil am Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Damit beträgt der Beitragssatz für kinderlose Versicherte nunmehr 1,9 % ( bisher 1,7 % ) beziehungsweise bei Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge 1,1 % ( bisher 0,85 % ). Bei Arbeitnehmer wird der Beitragszuschlag vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten. Bei kinderlosen Rentnern ab dem Geburtsjahr 1940 wird der Beitrag von der Rente einbehalten.

Der VdK sieht in dieser Reglung eine verfassungsmäßig unzulässige Diskriminierung von Behinderten Menschen und bezeichnet die als Strafseteuer für Kinderlose die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können oder wollen. Auch geistig behinderte Menschen sollen diesen Beitragszuschlag zahlen.

Der VdK bietet dazu einen Musterwiederspruch auf seiner Internetseite unter   www.vdk.de  kostenlos zum herunterladen an. Es wird empfohlen, diesen zur Vorsorge wegen eines bestehenden Musterprozesses beim Bundessozialgericht formlos auf dem Postweg per Einschreiben und mit Rückantwort zu stellen.

Neu ; 18.05.2007

Musterwiderspruch gegen den vollen Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente

Wer jetzt in Rente geht und eine Betriebsrente erhält, kann vorsorglich Widerspruch gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf die Betriebsrente und Kapitalabfindungen einlegen. Ihren Widerspruch schicken Sie direkt an Ihr Krankenkasse. Da bereits mehrere Musterklagen von SoVD - Mitgliedern gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Versorgungsbezüge anhängig sind, ist es nicht erforderlich, dass Sie selbst vor Gericht ziehen. Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, können Sie sich mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklären und den Ausgang der Musterklage abwarten.

Musterwidersprüche für Betriebsrenten und Kapitalabfindungen entnehmen Sie kostenlos auf der Internetseite des SoVD - Deutschland unter www.sovd.de

Neu ; 18.05.2007

Kein Austrittsrecht

Kein Austrittsrecht haben pflichtversicherte Selbständige  trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildungsanrechnungszeiten. BSG  B 12 RA 3/03 R -

Neu ; 18.05.2007

Kein Anspruch

Kein Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehegatten.  BSG B 5 RJ 39/03 R -

Neu ; 18.05.2007

Ehezeiten

Auch bei Kurzzeitehen muß keine Versorgungsehe vorliegen und deshalb Witwenrente gezahlt werden.  Sozialgericht Würzburg S 8 RJ  697/02. 


Neu vom 22.06.2008

Riester - Rente gilt jetzt auch für Erwerbsminderungsrenter !!!!!!!!

Erwerbsminderungsrentner können endlich eine Riester - Rente abschließen. Das sieht die Regelung des Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der Selbstgenutzten Wohnimmobilie  ( Wohn - Ristern ) vor, das am 20.06.2008 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Damit erhalten auch die jenigen , die wegen einer schweren Erkrankung vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten, die staatliche Förderung im Rahmen der Riester - Rente. ( Riester - Rente in der Erwerbsunfähig - keitsrente ). Es soll dazu beitragen, das Erwerbsunfähigkeitsrentnerinnen / und Rentner eine zusätzliche Altesrvorsorge erlangen können.

Derzeitiger, durchschnittlicher Stand der Erwerbsminderungsrente im Westen für Männer ( 801,00 € ), Frauen ( 659,00 € ). Im Osten ( 702,00 € für Männer und ( 672,00 € ) für Frauen.


Neu vom 14.10.2008 !!!!!!!

Rentenberechnungsfaktoren oder wie kann ich mir meine Rente selbst ausrechnen ? Die Lohnbezogene, beitragsabhängige und dynamische Rente leitet sich aus der Rentenformel mit den folgenden Faktoren ab ;

Benötigt werden zur eigenen Rentenberchnung die Persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert, dies ergibt der Monatliche Rentenbetrag.

Rechenformel Schritt 1.

Entgeltpunkte errechnen wir durch unser persönliches Jahreseinkommen, das durch das Jahresdurchschnittseinkommen aller zahlenden geteilt wird.

Beispiel : 

Mein Jahreseinkommen :         30.500 .- €        = 1,0539 Punkte

geteilt durch

Durchschnittsentgelt aller :       28.938 .- €        = 1,000 Punkte

_________________________________________

gleich Entgeltpunkt :                 1,0539   in Vollzeitarbeit

gleich Entgeltpunkt :                 0,5269   in Teilzeitarbeit / Hälfte des Jahreseink

Die Ermittlung Ihrer Entgeltpunkte hängt jeweils von den erzielten Jahreseinkommen ab, die Sie bitte bei der Berechnung zu Grunde legen. Ihre Kreis und Stadtver-waltungen / Versicherungsältester oder Ihre Rentenversicherung halten für Sie dann auch die Durchschnittseinkommen aller Versicherten bereit.

Zählen Sie bitte zu Ihren Beitragszeiten auch evtl. Pflegezeiten für Ange-hörige und Kindererziehungszeiten auch wenn diese Zeiten Beitragsfrei oder Beitragsgemindert sind. Rentenerhöhend sind demnach auch Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten. Hiermit erhöht sich auch der Entgeltpunkt.

Nun werden die Entgeltpunkte zusammen gezählt.

Nun kommt der Zugangsfaktor, er entscheidet über mögliche Rentenabschläge oder Rentenzuschläge. Für jeden Monat den Sie die Renten vorzeitig in Anspruch nehmen, verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003  für längstens 36 Monate. Haben Sie längere Arbeitszeiten als die Regelarbeitszeit, so erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,005  für längstens 36 Monate.

Erläuterung :

Rentenkontostand mit dem Ablauf des Kalendermonats des 65. Lebensjahre in der Regel 45 Entgeltpunkte. Geht er nicht mit 65 Jahren in Rente, macht ein Jahr länger, erhöht sich der Zugangsfaktor bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres auf 1.06 Entgeltpunkte.

Berechnung :      Entgeltpunkte mal Zusatzfaktor  45 x 1,06 = 47,7 Entgeltpunkte

Der Rentenartfaktor : Er bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart /    SGB VI § 67

Beisspiel :     

Rente wegen Alter                                       - 1.0

Rente wegen teilw. Erwerbsminderung           - 0.5

Rente wegen voller Erwerbsminderung           - 1.0

Erziehungszeiten                                         - 1.0

Große Witwen / Witwerrente bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats in dem der Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist :

                                                                  - 1.0

Im Anschluss danach                                   - 0,55

Kleine Witwen und Witwerrente bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist :

                                                                  - 1.0

im Anschluss danach                                   - 0.25

die Halbweisenrente                                     - 0,1

die Vollweisenrente                                      - 0.2

Der aktuelle Rentenwert :

Der aktuelle Rentenwert ist der Beitrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Der in den alten und neuen Bundesländer fesatgesetzte Rentenwert beträgt für das laufende Jahr bis Ende Juni 2009,   = 26,56 €. Näheres hierzu im SGB VI § 68.

Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsfaktor :

Der Nachhaltigkeitsfaktor  der seit dem 01. Juli 2005 besteht, wird in die Rentenberchnung schon mit einbezogen. Dieser Faktor soll die demographische Entwicklung der Deutschen Bevölkerung berücksichtigen, das heißt, das Verhältnis von Leistungsbeziehern, also aller Rentner und versicherungspflichtiger Beschäftigter, also die Beitragszahler. Dieser Fakor wird jährlich zum 01.Juli eines Jahres angepasst.


Neu vom 07.03.2009 !!!!!!!!!

Weitere bekanntgegebene Rentenabzüge bei der Erwerbsunfähigkeitsrente. Nicht nur die Abzüge von 1996 bis 2001 waren bei der Erwerbsunfähigkeits-rente zu Unrecht, auch die Rente nach dem 30. April 2001 wurden bei der Verlängerung mit 10,08 % Abzug berechnet.

Der DGB und andere Verbände klagen seit dem Februar 2009 erneut gegen den Abzug in der Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem April 2001. Es wird vermutet, das Renten die ab dieser Zeit verlängert wurden ebenfalls falsch berechnet wurden. Im Anhang könne Sie Einblick in die Berichterstattung des VdK nehmen.



Sozialverband VdK Deutschland - DGB, SoVD und VdK legen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein.mht



Sozialverband VdK Deutschland - Zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten.mht


Neu vom 19.09.2009 !!!!!!!!!!!!!!!!!


Anhängisges Verfahren vor dem Bundessozialgericht wegen Rentenversicherung für Pflegepersonen..................

Die Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK macht auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland - Pfalz vom 29.April 2009 aufmerksam, welche vom Sozialverband VdK erstritten wurde.

Streitgegenstand war dort die Bemessung der Mindestpflegezeit im Rahmen der Feststellung der Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson. Es ist derzeit gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, hierfür die Feststellung des medizinischen Dienstes zu übernehmen und so die Mindespflegezeit von 14 Stunden wöchentlich zu berechnen.

Das Landessozialgericht Rheinland - Pfalz hat jedoch ausgeführt, der Begriff der Pflege sei in einem gazheitlichen Sinne aufzufassen, insbesondere sei auch der Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung zu berücksichtigen, der nicht aus Mitteln aus der Pflegeversicherung finanziert wird. Insbesondere wurde auch die Erfüllung kommunikativer Bedürfnisse des Pflegebedürftigen genannt.

Auch von dem Landessozialgericht Sachsen - Anhalt und dem Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen wird diese Rechtsauffassung vertreten. Die Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung hat jedoch gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland - Pfalz Revision eingelegt.

Die Urteile hierzu erhalten Sie :

Urteil Landessozialgericht Rheinland - Pfalz Az.    L 4 R 46/08

Urteil Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen   L 4 RJ 58/04

Urteil Landessozialgericht Sachsen - Anhalt Az.     L 4 P 17/03

Revision Landessozialgericht Rheinland - Pfalz      B 12 R 12/09 R



Grundsicherung, Rente und Budget.................


Neu vom 06.08.2008 !!!!!!!!


Freibetrag bei Grundsicherung für gesetzliche Rente gefordert.....

Die aktuelle Debatte um Altersarmut hat nun neue Grundlagen bekommen. Für den Bundesvorsitzenden des SoVD  Adolf Bauer hat sich eine Gerechtigkeitslücke aufgetan.Die Rechtsansprüche von Geringverdienern, die jahrzentelang in die gesetzliche Renterversicherung eingezahlt haben, liegen aufgrund der Rentenkürzungen künftig unterhalb oder nur knapp über dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet, das ein Geringverdiener trotz langjähriger Einzahlung in die Rentenkasse nicht besser dasteht, als jemand, der nichts oder nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und daher Grundsicherung erhält.

Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, fordert Adolf Bauer eine Mindestsicherung für langjährige Vollbeschäftigte. Außerdem muss bei der Grundsicherung ein Freibetrag für die eigene gesetzliche Rente eingeführt werden. Erforderlich ist ein gestaffelter Rentenfreibetrag, so Bauer. Die weitere Debatte über die Anrechnung der Riesterrente auf die Grundsicherungsrente muss ebenfalls fallen.

Die allgemeinen Forderungen hierzu lauten ;

1. )

Die gesetzliche Rente darf nicht noch weiter in Richtung Grundsicherung heruntergefahren werden. Der für 2011 geplante Nachhol - Faktor darf nicht in Kraft treten.

2.

Rente nach Mindesteinkommen.

3. )

Eine deutliche Anhebung der Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Alg II. Empfänger.

( Anmerkung " für den Bezieher von Alg II. werden nur noch Minibeiträge gezahlt sodas für ein Jahr Arbeitslosigkeit gerade mal ein Rentenanwartschaft von 2,19 € monatlich Rente heraus kommt ).

4. )

Beschäftigungspackt für die älteren Arbeitnehmer.


Rentenbesteuerung wird ab dem 01. Oktober 2009  Realität !!!!!!

Schätzungsweise 20 Millionen der Deutschen Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Ab dem 01. Oktober 2009 erhalten die Fianzämter in Deutschland die Listen der Renteneinkünfte aller Deutschen Rentner. Ursache hierfür ist das Altersein- künftegesetz. So können unter Umständen rückwirkend Forderungen fällig werden.

Wer muss überhaupt eine Steuerklärung abgeben ?

Grob gesagt, muss jeder alleinstehende Rentner, der 2008 in Rente ging, weniger als 1.400 € gesetzliche Rente im Monat erhält und keine weiteren Einkünfte hat, keine Steuern zahlen. Bei Beginn der Rente 2008 beträgt der zu versteuernde Anteil 56 %, die steuerfreie Jahresbruttorente ca. 16.800 € - das entspricht monatlich eben diesen 1400 € Netto. Liegen zur Rente weitere Einkünfte vor, ist eine genaue Prüfung erforderlich, ob eine Steuerpflicht besteht. Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente ( Alters, - Erwerbsminderungs oder Witwenrente ) noch eine Betriebsrente bezieht, könnte je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen. Auch die jenigen Rentner, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinnahmen zu verbuchen haben oder noch einem Nebenjob nachgehen, werden die Freibeträge wahrscheinlich überschreitten und deshalb zur Abgabe eines Steuer - bescheides verpflichtet sein. All diesen ist zu empfehlen, eine Prüfung durchführen zu lassen.

Was gibt es für Rentenfreibeträge ? Die etwaige Steuerpflicht gilt seit 2005. Bei den Renten und anderen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 01. Januar 2006 begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Der Anteil steigt von Jahr zu Jahr. Für Renter, die erst im Jahr 2006 Rente beziehen, steigt der Besteuerungsanteil auf 52 %, bei einem Rentenbeginn 2007 auf 54 %. Bis 2020 steigt der Anteil jedes Jahr um 2 Prozent, von 2020 bis 2040 jeweils um 1 %. Ab 2040 ist die Rente zu 100 % steuerpflichtig. Der Anteil der Jahresbruttorente, der künftig steuerpflichtig wird, richtet sich somit nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der persönliche Rentenfreibetrag entspricht dem Anteil der Rente, den der Rentner pro Jahr nicht versteuern muss. Der Freibetrag wird für die gesamte Laufzeit festge- schrieben,er ist ein fester Eurobetrag und bleibt ein Leben lang bestehen.Dies hat zur Folge,dass der Steuerpflichtige Teil der Rente größer wird, wenn die Rente insgesamt durch Rentenerhöhungen zunimmt. Sie können Steuern sparen, wenn Sie möglichst viele Sonderbelastungen oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Das können sein, Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushalts- hilfen oder Ausgaben für Gesundheit. Das kann zu einer Steuerbefreiung führen auch wenn Ihre Einkünfte über dem Freibetrag liegen. Achten Sie aber darauf, dass Sie im kommenden Jahr keine Steuererklärung abgeben müssen.

Formulare für die Steuererklärung sind :  Vierteiliger Mantelbogen für die normale Steuererklärung, Anlage " R " für Rentner für die bruttobezogene Rente, " KAP " für Einnahmen aus Kapitalerträge, " SO " für sonstige Einkünfte oder " V " aus Vermietung. Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Finanzämter. Das Finanzministerium in Berlin ließ verlauten, dass es für verspätete  Steueranträge keine Strafmaßnahmen vorgesehen hat.

Nähere Erläuterungen erhalten Sie unter : www.service@steuerzahler-berlin.de


Der SoVD klagt aus diesem Grund mit einem Musterprozess.


Neu : 03.03.2008 !!!!!!!!

Trägerübergreifendes Persönliches Budget : Seit April 2007

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Behinderten die Möglichkeit geschaffen, bei mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewust-sein und mehr Überblick seine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und der Gesellschaft selbst zu bestimmen. Für das persönliche Budget brauchen Sie nur einen Antrag stellen und Sie haben die Möglichkeit, die beteiligten Leistungsträger an Ihrem Budget teilhaben zu lassen.

Folgende Leistungsträger können am Persönlichen Budget beteiligt sein :

Ihre Krankenkasse,

Die Bundesagentur für Arbeit,

Unfallversicherungsträger,

Rentenversicherungsträger, Träger der Altersicherung der Landwirte,

Träger der Kriegsopferversorgung und - fürsorge,

Träger der öffentlichen Jugendhilfe,

Sozialhilfeträger,

Pflegekassen,

Integrationsämter,

Das persönliche Budget soll Ihnen helfen, Ihre Bedürfnisse selbst zu bestimmen und die notwendigen finanziellen Mittel durch die beteiligten Leistungsträger für sich an - zufordern, dabei bestimmen Sie selbst ob Sie Schleistungen oder finanzielle Leistungen erhalten wollen. Dies könnte z. B. die Hilfestellung bei einer Widereinglie -  derung ins Erwerbsleben sein, wofür Sie vom Rentenversicherungsträge oder den Arbeitsagenturen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen können.Der Herausgeber hat die Möglichkeit geschaffen, über deren Internetseite  unter   

www.bmas.bund.de  

weitere Informationen abzurufen. Sollten Sie weitere Informationen von mir wünschen, nutzen Sie bitte die umseitige Möglichkeit der E - mail oder rufen Sie mich an.


Neu vom 24.11.2008 !!!!!!!!!

Kurzzeitpflege für behinderte Kinder durch Pflegereform nun möglich........

Mit der Pflegereform wurde zum 01.Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt  die Kurzzeitpflege  auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennochgeeigneten Einrichtungen nutzen. ( z.B. Einrichtungen der Hilfe für behin - derte Menschen ).

Familien hatten bisher zur Entlasstung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihrer Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 € jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderrungspflege in Höhe von 1.470 € jährlich genutzt werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das man im Rahmen der Arbeiten für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument  zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern durch den MDK ( Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) praktisch erprobt.

Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kinder kaum genutzt werden. Dies ändert sich durch das neue Pflegeweiterführungsgesetz, dass im Juli 2008 in Kraft trat.


Neu vom 31.05.2009 !!!!!!!!!!!!!!!!

Patienten in der höchsten Pflegestufe müssen rund 1.300.00 € zuzahlen..........

In Pflegeheimen müssen Patienten der höchsten Pflegestufe 1.300,00 € aus der eigenen Tasche zahlen.

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am 9. März berichtete, kostet ein Heimplatz mit der höchsten Pflegestufe ijn Deutschland im Schnitt 2.766,00 € monatlich, die Pflegeversicherung zahlt derzeit monatlich 1.470,00 €. Für die Differenz müssen die Pflegebedürftigen eigene Mittel aufwenden oder auf Sozialmittel zurück-greifen. Bei Heimkosten gibt es je nach Bundesland erhebliche Unterschiede ; In Sachsen - Anhalt kostet ein Heimplatz in der Pflegestufe III. monatlich 2.250,00 €, in Sachsen 2.280,00 €, in Nordrhein - Westfalen 3.131,00 € und in Hamburg 3.040,00 € im Monat. ( Stand; Jahreswechsel 2008 / 2009 ).


Neu vom 31.05.2008 !!!!!!!!!!!!!!!!!

Note für Pflegeheime mit Farbkennzeichnung..............

Pflegeheime werden künftig mit Schulnoten von " sehr gut " bis mangelhaft bewertet. die Ergebnisse werden farblich in Abstufungen von sehr hell bis tieforange hinterlegt. Dies berichtete am 14. MAi 2009 die Pflegeanbieter und Pflegekassen. Dies hat der MDK als Pflege - Tüv und andere entsprechende Einrichtungen für künftige Untersuchungen in Pflegeheimen angekündigt. Im Spätsommer sollen die ersten Ergebnisse dann vorliegen und können im Internet dann beim MDK ( Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) abgerufen werden.

                         Internetadresse  www.mdk.de


Neu vom 21.12.2008 ................

Wesentliche Änderung im Familienleistungsgesetz ab 01.Januar 2009 !!!!!!

Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für das erste und das zweite Kind um 10,00 € auf nunmehr 164,00 €, für das dritte Kind  um 16,00 € auf nunmehr 170,00 € sowie für jedes weitere Kind um 16,00 € auf nunmehr 195,00 €. Ebenfalls wird zum 01.Jaunar 2009 der Kinderfreibetrag bei der Einkommens, - und Lohnsteuer um 216,00 € auf 6024,00 € jährlich abgehoben. Davon profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000,00 € haben oder Alleinerziehende die mehr als rund 35.000,00 € brutto im Jahr verdienen. Künftig wird es auch einfacher, Familien unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen.  Die Förderung wird auf einheitlich 20 % der Aufwendung von bis zu 20.000 € ( höchstens 4.000,00 € ) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können, ( bei sofortigem Steuerabzug auf Lohn und Gehalt --- Lohn ,- und Einkommens - steuer --- ) verrechnet bzw. zurück gefordert werden kann.


Das Bundesfamilienministerium informiert :..................

Das Familienministerium weist im Bulletin vom 17.Dezember 2008 nochmals darauf hin, das dass Elterngeld von allen die ein Kind erwarten, auch von Teilzeitbeschäftigten in Anspruch genommen werden kann. Informationen hierzu erhalten Sie auch unter

                                           www.bmfsfj.de


Neu 30.05.2007

                 ------------   Besonders Beachtenswert  -------------

Wanted : Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaften ; Urteile zu Hartz IV . Hier finden Sie auch weitere Neuerungen und Veränderungen zu Einkünften, Extrazahlungen und Verfahrensarten bei Hartz        

Erreichbar nur über Internt unter www.gegen-hartz.de


Allgemeines und mehr.........


Urteil zur Vaterschaftsuntersuchung :

Das Bundesverfasungsgericht hat in seinem Urteil zur einseitigen Vaterschaftsuntersuchung folgendes Urteil gefällt :

1. Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm ( Art. 2 Abs. 1 i. V. Art 1 Abs. 1 GG ) ein geeignetes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen.

2. Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen der Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.

- 1 BvR 421 / 05 -



Neu vom 09.10.2008 !!!!!!

Einheitlicher Kassenbeitrag von 15,5 % steht fest.........

Für Millionen von Bundesbürger steigen im kommenden Jahr die Krankenkassen-beiträge deutlich. Gleichzeitig will die große Koalition die Bundesbürger inmitten der Finanzkrise steuerlich entlasten, das Kindergeld erhöhen und den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent des Bruttolohns senken. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich ab 2009 auf nunmehr 15,5 %. Das kündigten heute die Fraktionschefs von CDU / CSU und SPD an. Die Entlastung in der Arbeitslosenversicherung senkt sich dann von 3,3 % auf 2,8 %. Die Koalition will des weiteren auch die Familien mit Kinder fördern und entlasten. Für die ersten beiden Kinder gibt es am 2009, 10 ,- € Kindergeld und für jedes weitere Kind 16, - € mehr Kindergeld. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll von jährlich rund 5.800, - € auf 6.000, - € steigen. Der Heizkostenzuschlag für Bedürftige soll drei  Monate früher, also rückwirkend von diesem Oktober an, gezahlt werden. Für Kinder, deren Eltern Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, ist ein Schulstartpaket von 100, - € pro Schüler vorgesehen.


Vereinfachte Zuzahlungsregelungen und Belastungsgrenzen bei Krankheit :

Das Redaktionsbüro " Gesundheit "  der Bundesregierung veröffentlicht unter der E - mail Adresse www.redaktionsbuero.die-gesundheitsreform.de die Zuzahlungsberech-nungsmöglichkeiten für alle im Gesundheitswesen zu verordnenden Medikamente und Hilfsmittel sowie Zuzahlungen für ärztlich verordnete Anwendungen und Krankenhaus oder Kuraufenthaltsorte. Die Liste kann dort kostenlos ausgedruckt werden.  


Neu vom 27.05.2008 !!!!!  Darlehensanspruch bei Zuzahlungen für sozial Schwache ......

Viele Menschen, die in Heimen leben und auf Sozialhilfe angewiesen sind, haben Anrecht auf  ein Darlehen in Höhe ihrer Zuzahlungsvereinbahrung. Wenn die Hilfeempfänger aufgrund von Arztbesuchen und Verordnungen den Zuzahlungshöchstbetrag von ca. 82,80 € bei 2 % Zuzahlung, ( Anteil etwa in Höhe der Einkommensberechnung bei der Grundsicherung im Alter, so auch in Höhe des Alg II. ) und ca. 41,40 € bei chronisch Erkrakten leisten müssen, haben sie anspruch auf ein Darlehen durch das entsprechende Amt. Nach dem GKV - Modernisierungsgesetz ( GMG ) 2005 ( Im Osten 79,40 € bei 2 % und 39,70 € bei chronisch Erkrankten, also 1 % ) haben sozial Schwache diesen Anspruch. Dabei ist es ihnen freigestellt, am Jahresanfang den Antrag auf dieses Darlehen zu stellen und von Jahresbeginn an von der Zuzahlung befreit zu werden. 

Und so geh es ; Und, lassen Sie sich nicht abwimmeln

Die Krankenkasse übermittelt dem Sozialhilfeträger auf Antrag die Höhe der Belastungsgrenze. Der Träger der Sozialhilfe informiert den Leistungsberechtigten über die Zahlungsmöglichkeiten ( Selbstzahler bzw. Darlehen ), die Aus und Rückzahlungsmo-dalitäten des Darlehens und die Möglichkeit eines Widerspruchs. Sofern Leistungsbe-rechtigte nicht widerspricht, überweist der Sozialhilfeträger den Zuzahlungsbetrag an die Krankenkassen. Die Rückzahlung erfolgt durch eine monatliche Verrechnung ( vereinbarter Betrag pro Monat und Kalenderjahr ). Die Krankenkasse übersendet dem Versicherten die Befreiungsbescheinigung für das laufende Kalenderjahr. Der Antrag auf dieses Darlehen kann mit dem jährlichen Bescheid der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und dem ALg. II Bescheid bei der Krankenversicherung gestellt werden.


Neu vom 22.06.2008

Patienten müssen trotz vermehrter zuzahlungsfreier Medikamente, mehr auf viele Arzneimittel zahlen.

Für mehr als 3.500 verschreibungspflichtiger Medikamente müssen nun wieder zwischen 5,00 €  und 10,00 € zugezahlt werden. Grund hierfür ist, dass die Krankenkassen seit dem 1.Juni 2008 die Höchstbeträge für bestimmte Arzneimittel gesenkt hat. Pro Generika teilte dies am Freitag in Berlin mit.

11.507 Medikamente die zum Jahresbeginn 2008 Zuzahlungsbefreit waren, sind nun um mindestens 30 % gesunken. Hinzu kommen, 3.100 Packungsarten ( N1, N2, N3, ) bei denen der Kassenpatient nun zu zahlen muss.

Grund dieser Erhöhung ist die Kostenerstattungs der Krankenkassen, die viele Pharma - Unternehmen betriebswirtschaftlich zu dieser Mehrbelasstung zwingen. Die von den Krankenkassen zum 01.Juni 2008 für 59 Wirkstoffgruppen gesenkten Festbeträge ( Festbeträge stellen den Geldbetrag für die Medikamenteneinheiten und Wirkstoffgruppen dar ) die von den Krankenkassen maximal für ein Mittel erstattet werden, liegen unter dem Apothekenverkaufspreis, so das der Differenzbetrag vom Kassenpatienten zugezahlt werden muss.


Neu vom 16.08.2009 !!!!!!!!

Welche Impfungen zahlen die Krankenkassen ?????????

Nun steht es fest, Kassenpatienten bekommen auch die Impfung gegen den Schweinegrippenvirus von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Dies teilte am 13.08.2009 das Bundesgesundheitsministerium in seinem Bulletin mit.

Auch weitere bestimmte Impfungen müssen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Auswahl orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommision der Bundesregierung, die zum Robert Koch - Institut gehört. Die privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Impfungen zu bezahlen, tun dies dem Verband der privaten Krankenversicherungen zufolge in der Regel aber auch. 

Die Empfehlungen gelten jeweils für bestimmte Alters - und Personengruppen. Derzeit umfasst der sogenannte Impfkalender den Schutz vor :

Diphtherie ( durch Bakterien verursachte Infektionserkrankung ),

Keuchhusten ( Pertussis ),

Wundstarrkrampf ( Tetanus ),

Haemophilus influenza Typ B ( bakterielle Infektion, die zu Hirnhautent - zündung führen kann ),

Hepatitis B ( Viruserkrankung, die die Leber angreift ),

Humanen Papillomaviren ( können Gebärmutterhalskrebs verursachen ),

Kinderlähmung ( Poliomyelitis ),

Pneumokokken ( Auslöser von Hirnhaut - und Lungenentzündung ),

Meningokokken ( können Hirnhautentzündung auslösen ),

Masern,

Mumps,

Röteln,

Windpocken ( Varizellen ),

Für Senioren : Grippe ( Influenza ),

Die Liste mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommision finden Sie in Form eines Impfkalenders im Internet  unter :

                           www.tinyurl.com/lzlczj


Was gibt es Neues bei der Gesundheitsreform ?..................


Neu vom 24.06.2008 !!!!!!!!!!!

Die wesentlichen Veränderungen der Gesundheitsreform von 2007 kommt nun zum 01.01.2009. Mehr Wettbewerb soll die Behandlung von Kassenpatienten sichern. Was es genau Neues gibt, ersehen Sie unter ;

www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitsreform/ueberblick/was_aendert_sich/index.html


Neu vom 17.09.2008 .....

Versicherte zahlen Zusatzbeitrag allein...........

Die Vorbereitungen für den umstrittenen Gesundheitsfonds laufen weiter. Die " bürogratische neue Geldsammelstelle " gelten als Beitragserhöhungsprinzipe der Deutschen Krankenversicherer. Die für den 01.01.2009 geplante Beitragserhöhung der Krankenkassen von durchschnittlich 14,9 % incl. Sonderbeitrag, wird demnach auf 15,5 % steigen. Dabei wird es aber nicht bleiben, weil die im Altbeitrag enthaltenen Sonderleistung nochmals hinzu kommen. Je günstiger der Regelbeitrag für die Krankenversicherung ist, umso mehr sind die Zulagen für die so genannten Sonderleistungen. Dieser kann aber um bis zu 1 % steigen. Hierzu zahlen dann die Arbeitgeber keinen Anteil mehr.


Neu vom 20.03.2009 !!!!!!!!!

Kassenärzte dürfen Honorarstreit nicht auf Kosten der Patienten austragen.

Unverantwortlich und rechtswidrig ist es, dass Kassenärzte aus Unzufrieden-heit mit der Honorarreform Patienten abweisen oder nur gegen Vorkasse behandeln wollen. Dieser unzumutbare Zustand muss beendet werden, er darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Auffallend ist, das die Honorarreform von den Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehandeit und getragen werden. Sie sind jetzt in der Pflicht, vernünftige Lösungen zu finden. Es kann nicht sein, dass die Honorare um mehr als 3.9 Milliarden Euro steigen, die Versorgung der Patienten sich aber verschlechtert. Der Hinweis im Bulletin des Bundesgesundheitsministeriums lautet ; Die richtige Adresse für die Beschwerden sind weder die Krankenkassen noch die Patienten. Das Ministerium emphielt, keine Barzahlungen für Behandlungen die im Abrech - nungskataloge der Krankenkassen stehen. Sie weisen darauf hin, dass nicht alle Ärzte sich an dem Streit beteiligen, man solle diese aufsuchen und mal längere Wartezeiten in Kauf nehmen.


Weiteres zum Thema Pflege..........


Neu vom 20.03.2009 !!!!!!!!

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff für eine bessere Pflege.............

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für eine beadrfsgerechte Pflege. Vereinfacht ist nun das der tatsächliche Pflegebedarf des Pflegebe-dürftigen bemessen wird. Der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen ist der neue Begriff bei der Bedürftigkeitsprüfung. Dem Bericht des Beirates zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist nun der Grundstock für eine erweiterte Pflegereform. Allerdings ist die Umsetzung des Vorhabens noch nicht auf dem besten Stand. Künftig sollen so anstatt drei Pflegestufen, fünf sogenannte Bedarfsgrade geben. Wird derzeit bei der Einstufung in die Pflegestufe I. ein Zeitbedarf von 90 Minuten über den Tag erwogen, greift dann nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch schon ein geringerer täglicher Aufwand. Ein schlechter stellen der Bedürftigkeit muss aber nach der heutigen Einstellung ausgeschlossen sein.

Nicht zu letzt wird diese Neuerung denen etwas bringen, die zuletzt bei der Prüfung durch den MDK ( Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) und der Anerkennung einer Demenzerkrankung durchgefallen sind ( vorübergehende Einstufung Stufe " 0 " , siehe auch auf dieser Seite ). Der Beirat für die Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss aber noch an dem Vorschlag Optimierungen und Verfeinerungen durchführen.

Wir werden weiter über die Fortschritt der Einführung berichten.


Neu vom 19.02.2009 !!!!!!!!!

Neues Wohn - und Betreuungsvertragsgesetz ( WBVG )

Mit dem 01. September 2009 tritt das neue Wohn - und Betreuungsvertragsgesetz in Kraft, es stärkt und schützt ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen vor der Benachteiligung bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege - oder Betreuungsleistungen geschlossen werden.

Auch gerade im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung möchten Menschen so selbstbestimmt und selbständig wie möglich leben. Hier soll das neue Gesetz greifen. Das  neue Wohn - und Betreuungsvertragsgesetz sichert den Verbraucherschutz für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die sich für diese Art der von Betreuungsform entschieden haben. Das neue Gestz sieht folgende Festschreibungen vor ;

1. ) Die Verbraucher  haben einen Anspruch auf Information vor dem Vertragsab-schluss. Die Unternehmen müssen schriftlich und leicht verständlich Auskunft über leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen geben.

2. ) Die Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abge-schlossen. Für die Kurzzeitpflege kann eine befristete vereinbart werden.

3. ) Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen vertraglich festgelegte Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart, kann die Verbraucherin oder der Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen.

4. ) Die Änderung des Pflege - oder Betreuungsbedarfs haben die Verbraucher Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Vertrages. In besonderen Fällen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Unternehmen von der Anpassungspflicht befreit ist

5. ) Eine Kündigung des Vertrags ist für die Unternehmen nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Verbraucher können dagegen den Vertrag jederzeit kurzfristig kündigen.

Mit dem Wohn - und Betreuungsvertragsgesetz werden die vertraglichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. Für die Anwendbarkeit des Gesetzes kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen. Das Gesetz gilt für Verträge, die die Überlassung von Wohnraum mit Pflege - oder Betreuungsleistungen verbinden.  Aus - genommen sind Verträge, bei denen neben dem Wohnraum allgemeine Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf - oder haus-wirtschaftliche Versorgungsdienste angeboten werden.

Das Gestz soll zum 01. September 2009 in Kraft treten. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst sechs Monate nach ihremn Inkrafttreten Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet - und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.



Neu vom 31.01.2009 !!!!!!!!!!!

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für die bessere Pflege.......

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für eine bedarfsgerechte Pflege. Statt einer Pflege im Minutentakt kann stärker auf den tatsächlichen Bedarf des Pflegebdürftigen eingegangen werden. Für die Feststellung des Pflegebedarfs soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben entscheidend sein, sondern der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Der Neue Pflegebedürf-  tigkeitsbericht wird daher vor allem bei der Pflege von Demenzerkrankten weitreichen-de Verbesserungen bringen.

Mit der Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegt insofern schon der Schritt einer neuen Pflegereform vor. Wichtig ist hierbei aber derzeit unbedingt die Umsetzung im Einzelnen. So soll künftig anstatt der bisher dreistufen Regelung, eine fünfstufen Regelung des so genannten Bedarfsgrades geben. Sind bislang in der Pflegestufe I. 90 Minuten täglich erforderlich, greift nun der Pflegebedürftigkeitsbegriff schon bei einem geringeren Zeitbedarf. Hierbei ist darauf zu achten, das niemand sich mit dieser Stufe verschlechter. Es muss gesichert sein, das die eigenständigen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleibt.

Anmerkung ; Bei der baldigen Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss es in der Verfahrensbeantragung, der Untersuchung durch den je -           weiligen MDK einiges verändert und optimiert werden, vor allem muss sichergestellt sein, dass das Begutachtungsverfahren den Reha - Bedarf des Pflegebedürftigen zuverlässig erkennt. Hier darf auf keinen Fall Ausläufer des Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen greifen. Es hat sich bei vielen Begutachtung im Nachhinein heraus gestellt, dass nachgeprüft werden musste und somit gesonderte und höhere Kosten auf die Pflegekassen zukamen. 


Neu : 07.05.2008 !!!! 

Persönliches Budget ohne Gutschein bei Pflegeleistungen  !!!!!!

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange Behinderter Karin Evers - Meyer hat die Abschaffung der Gutscheinregelung gefordert. Die Gutscheinregelung verhindert selbstbe-stimmte Teilhabe, so Evers - Meyer. Es ist Zeit für ein echtes Persönliches Budget in der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige Menschen sollen selbst entscheiden können, wer ihnen wann, wie und wo hilft.

Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen nach ihrer Ansicht deutlich, dass das Persönliche Budget die Leistungsform der Zukunft sei. Einer Umfrage zufolge seien 80 % der Budget-empfänger zufriedener geworden und sehen das Leben als lebenswerter an, davon würden sich auch wieder 90 % für das Persönlichen Budget entscheiden.

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, es ändert isch lediglich die Leis-tungsform. Bisherige Sachleistungen können von Betroffenen als Geldleistung beantragt und bezogen werden. So wird die Selbstbestimmte Möglichkeit des Unterstützungsbedarfs vom Betroffenen individuell geregelt. Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget gegenüber allen Sozialleistungserbringern, ( Eingliederungshilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.) Lediglich in der Pflege sollen anstelle von Geldleistungen Gutscheine vergeben werden, was nun wieder geänder werden soll.

" Mein persönlicher Vermerk "

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, ich habe bereits einige von der Vereinfachung und von der Überlassung der eigenen Freiheiten der Betroffenen überzeugt, so sind alleine in meiner Betreuung, drei an ihr Persönliches Büdget gekommen. So bestimmen Sie auch einfach selbst wer Ihnen hilft.

Und so sieht das ganze aus !!!!!!!!!!!!!!


Hilfe und Pflege, wie Sie sie wünschen, " Pflegebudget "

Sie haben eine Pflegestufe und erhalten Sachleistungen oder Kombileis-tungen durch einen ambulanten Pflegedienst ( mindestens 50 % ),

Sie beziehen Pflegegeld,

Sie beantragen eine Pflegestufe neu,

Sie bekommen in der Pflegestufe I. in einen erhöhten Betrag.........

mit diesem Pflegebudget ändern sich die Leistungen der Pflegeversicherung. Für die Pflegestufe I. stehen dann 384,00 € monatlich für Leistungen zur Verfügung. in der  Pflegestufe II. stehen dann 921,00 € und in der Pflegstufe III. stehen dann 1.432,00 € zur Verfügung.

Wofür können Sie Ihr Pflegebudget verwenden ?

Sie entscheiden mit dem Case - Manager, wofür Sie Ihr Pflegebudget  ausgeben wollen. So können Sie grundsätzlich alle Leistungen nutzen, die ein Pflegdienst anbietet. Sie können aber auch zusätzlich oder andere Hilfen wie Einkaufen die die Pflegeversicherung bislang nicht übernimmt, die Sie aber für Ihre häusliche Pflege gerne hätten, erhalten. Stellen Sie sich vor, Sie brauchen jemand, der für Sie einkauft oder Ihre Wohnung reinigt, jemand der Ihnen etwas vorliest oder Sie bei einem Spaziergang begleitet und es Ihnen dadurch erst möglich macht. Vieleicht benötigen Sie ja auch jemanden, der Ihre Angehörigen entlastet. All das können Sie mit Ihrem Case - Manager / in besprechen, planen und mit geeigneten Anbietern verwirklichen.

Nicht verwenden dürfen Sie das Pflegebudget :

Das Pflegebudget darf nicht an nahe Angehörige ( Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister ) ausgezahlt werden, auch wenn sie die Pflege übernehmen. Es ist auch nicht erlaubt, das Pflegebudget für Pflegeleistungen vom Schwarzmarkt einzusetzen.

Es ist zu empfehlen, dieses Programm zu beantragen , das Ziel letztendlich ist die Aufnahme des Pflegebudget`s in das Leistungsprogramm der Pflege-kassen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.pflegebudget.de  und bei den Gesund-heitsämter der teilnehmenden Kreise. Sie können aber auch mein umseitiges Formular nutzen und mich direkt anschreiben.


Neu vom 03.06.2008

Pflegeweiterentwicklungsgesetz und was sich bei der Krankenversicherung ab dem 01.07.2008 alles ändert !!!!!!!!!!!!

Hier der genau Einblick in den Gesetzestext ;


Das-bringt-die-Pflegeversicherung Neue Tabelle zur Pflegegeldzahlung.pdf


Zahlen-Fakten-14-03-08.pdf
 


Pflegeweiterentwicklungsgesetz copy.pdf


Pflegehilfsmittel.pdf


Neu vom 10.07.2008 !!!!!!

Pflegereform macht die Qualität der Pflege tranparenter - Beschäftigte erhalten seit dem 01.07.2008 Rechtsanspruch auf Pflegezeit.

Zum Inkrafttreten der Pflegereform am 01.07.2008 hat sich einiges gebessert und verändert.Es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige und Pflegebedürftige mit Demenz.

Es ist eine entscheidende Verbesserung, dass künftig die Qualitätsberichte der Pflegeheime und Pflegedienste in verständlicher Form veröffentlicht werden müssen. Somit können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige leichter über die Qualität eines Heimes oder eines Pflegedienstes informieren. Die Pflegekassen sowie die Pflegestützpunkte, die zum 01.01.2009 in Rheinland - Pfalz eröffnet werden sollen, werden Ihnen dann die Ermittlungen zur Qualität der Pflegeheime und der Pflege-dienste zur Einsicht zur Verfügung stellen können.

Kontrolle von Pflegeheime und Pflegedienste werden ab 01.07.2008 vermehrt und ohne Anmeldung ( bislang wurden die Besuche zur Kontrolle bis zu 3 Wochen vorher angemeldet ), durchgeführt. Ab Januar 2011 soll dann auch gewährleistet sein, dass jede Pflegeeinrichtung einmal jährlich kontrolliert wird. Für die verschärften Kontrollen haben sich die Sozialverbände in Deutschland besonders eingesetzt. Besonders hervorzuheben ist hier das Engagement von der AWO und dem SovD, die mit Ihren Verbänden Druck auf die Regierung ausgeübt haben.

Eine wichtige Neuregelung für Berufstätige, die sich um die Pflege Angehöriger kümmern, ist der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit. Die Pflegezeit schafft für Arbeitnehmnerinnen und Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Wer die Pflegezeit in  Anspruch nehmen will, braucht hierfür nicht die Zustimmung des Arbeitgebers. Die Weiterversicherung in der gesetzlichen Renten, - Kranken,- Pflege und Arbeitslosenversicherung ist sehr gut geregelt.

Ein Haken hat die Sache dennoch ; Leider gilt die Pflegezeit für Berufstätige nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigte. Dennoch eine Érleichterung für Menschen die Angehörige zu Hause pflegen. 


Neu vom 14.11.2008

Pflegehilfsmittel - Zuzahlung zu Pflegehilfsmittel und Kostenübernahme durch die Pflegekassen.

Pflegehilfsmittel ; Grundsätzlich werden darunter Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen,dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet :

Technische Hilfsmittel wie bespielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem.

Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder anderes.

Kosten für Hilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht. Das Pflegehilfsmittelver-zeichnis beinhaltet diese, welche Pflegemittel zur Verfügung gestellt oder Leihweise überlassen werden.

Zu den Kosten für Technische Hilfemittel  muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 % leisten, maximal jedoch höchstens 25 € zuzahlen. Größere technische Hilfsmittel werde häufig von den Kassen leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchspro-dukte werden bis zu 31 € monatlich von der Pflegekasse auf einmaligen  Antrag erstattet. Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder andere  Hilfsmittel die ärztlich verordnet werden, werden von der Kasse bezahlt.

Anmerkung !!!!!!!!!!

Die im Vorbericht erwähnten 31 .- € für Verbrauchsprodukte können auch für Einlagen, Windeln oder ähnliches genutzt werden. Sprechen Sie für diesen Fall nicht unbedingt mit Ihrer Apotheke, hier können die Kosten gewaltig höher sein als im Sanitätshaus. Uns sind Unterschiede bis zu 38 % bekannt.

Informationen welche Hilfsmittel es gibt, erhalten Sie unter ;

www.rehadat.de


Neu vom 15.11.2008...........

Leistungsverzeichnisse von Plegedienste kontrollieren !!!!!!!!!

In der letzten Versammlung des Gesprächskreis Medizingeschädigter am 14.11.2008 hat sich die Mehrheit der Anwesenden dafür ausgesprochen, Pflegebedürftige darauf hinzuweisen, dass sie die Abrechnung der Pflegedienste genauestens prüfen sollten. Es ist den Betroffenen aufgefallen, das einige Pflegedienste nach der Erhöhung des Pflegegeldes am 01.07.2008 ihre Rechnungen an das neue Pflegegeld angepasst haben, ohne hierfür mehr Leistungen zu gewähren. Die Frage stellt sich hierbei ; Haben sich die Kosten für die Leistungen erhöht oder ist das Pflegegeld für mehr Leistungen erhöht worden ?

Den Betroffenen wird emphohlen, Leistungsverzeichnisse des jeweiligen Pflegedienstes von vor der Anhebung der finanziellen Leistungen mit den Leistungsverzeichnissen von nach dem 01.07.2008 zu vergleichen. Hat sich die Leistung nicht entsprechend erhöht, sollte die jeweilige Pflegekasse darüber informiert und um Klärung gebeten werden. Zudem bittet der Gesprächskreis um kurze Mitteilung in unserem Gästebuch hierzu, es wird zugesichert, dass keine  der Stellungnahmen veröffentlicht werden, es soll jedoch eine Negativliste erstellt  werden, die dann von den Betroffenen abergerufen werden kann, um so schwarze Schafe zu enttarnen.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme von Betroffenen und deren Angehörigen. 


Neu vom 27.11.2008 !!!!!!!!

Patientenquittung..........

Das Bundesgesundheitsministerium informiert in seinem Bulletin vom Nov. 2008 über das Recht auf Ausstellung von Patientenquittungen.

Der Hausarzt, der Facharzt, der Zahnarzt und das Krankenhaus haben jetzt die Pflicht, dem Patienten eine Patientenquittung auf Anfrage mit Kosten und Leistungsinformationen in verständlicher Weise auszustellen. Hierbei haben die Patienten die Wahl, nach Leistung einer Gebühr von höchstens 1,00 .- € eine sogenannte Tagesquittung oder eine Quartalsquittung ausstellen zu lassen. Möchten die Patienten dieseQuittung per Post zugestellt haben, kommen noch die Porto-gebühren hinzu.

Auf der Patientenquittung finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form. Damit können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erbracht hat.

Anmerkung : Besonders empfehlenswert auch nach Operationen, bei Unfällen und nicht alltäglichen Behandlungen. Auch als Kontrolle gegenüber der Abrechnung zu Ihrer Krankenkasse.


Neues vom 27.11.2008 !!!!!!!

Soziale Absicherung von Pflegenden führt zur Rentenversicherung.

Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen für mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen, gelten Sie als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung. Sind Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwärbstätig, zahlt die Pflegeversicherung des zu Pflegenden für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit.                                                                     

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die nicht erwerbsmäßigen Pflege - personen so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt in Höhe  von zwischen 26 % und 80 % der Bezugsgröße beziehen, je nach Pflegestufe des Pflegebedürftigen und zeitlichem Umfang der Pflegetätigkeit. Damit ist eine Pflegeperson, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe III. mindestens 28 Stunden in der Woche pflegt, nach derzeitigen Werten in etwa auf der Basis von 80 % des aktuellen Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Durchschnittlich ergibt ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,94 € und 20,83 € ( in den alten Bundesländer ) und 6,10 € und 18,30 € ( in den neuen Bundesländer ).

Freiwillig in der Arbeitslosenversicherung wenn Sie sich um zu pflegende Anghörige kümmern.

Sie können freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben, wenn Sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, das Sie sich freiwillig versichern möchten. Voraussetzung dafür ist, das Sie in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder Arbeitslosengeld bezogen haben unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit in einem Versicherungsverhältnis gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen haben und nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind. Der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist allein von der Pflegeperson zu tragen. Es besteht somit hierzu keine Zuschußpflicht seitens der Pflegekasse oder anderen Leistungsträger.

Anmerkung : Die Höhe des Beitrages ist so gering, dass die Versicherung unbedingt lohnt. Lassen Sie sich von der Arbeitsagenturen unbedingt beraten.  

Neues vom 23.06.2007


Bonuszahlung von der Krankenkasse :

Bonuszahlungen, die eine gesetzlich Krankenkasse ihren Mitgliedern für gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt, mindern den geleisteten Krankenversicherungsbeitrag. Ebenso wie Beitragsrückerstattungen handelt es sich bei den Bonuszahlungen nicht um Leistungen aus einer Krankenversicherung. Somit kann nur der geminderte Beitrag im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen eingesetzt werden. Landesfinanzdirektion Thüringen Az. S 2221 A - 55 - A 2.12/S 2342 A - 56 - A 2.12 


Urteile zu Allgemeinem.............


Kosten für das Erststudium :

Aufwendungen für das Erststudium sind seit 2004 nur noch begrenzt als Sonderausgeben abzugsfähig, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen. Gegen diese Regelung ist jetzt ein Verfahren beim Baden - Würtembergischen Finanzgericht ins rollen gekommen, das Verfahren ist unter dem Az. VI R 79 / 06 anhängig. Es wird betroffenen Studenten von den Verbraucherzentralen empfohlen, ihre Aufwendung als Werbungskosten geltend zu machen. Lehnt das Finanzamt den Werbungskostenabzug ab, sollten Sie Einspruch einlegen und dann das Ruhen des Verfahrens verlangen. Urteil vom 07.11.2006 Az. 1 K 115/06.


Falsch ausgefüllte Formulare bei der Kindergeldkasse :

Ist ein Kindergeldantrag wegen einer Erkrankung ( Akute Phase einer schweren Erkrankung ) falsch ausgefüllt und der Antragsteller meldet wegen falschen Zahlungswerten Widerspruch an, kann mit einem ärztlichen Nachweis über die Erkrankung die Familienkasse aufgefordert werden, die falschen Angaben zu löschen und die tatsächlichen, richtigen für einen neuen Kindergeldbescheid zu nutzen. Dies geht aber nur wenn dem Kindergeldberechtigten kein grobes Verschulden an der verspäteten Mitteilung trifft. Urteil vom 16.11.2006 Az. III R 44/06


Neu vom 24.06.2007

Beschäftigungschancen für Ältere verbessern !

Initiative 50plus ;

Das Gesetzespaket ist seit dem 1.Mai 2007 in Kraft. Es schafft neue Anreize für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.

Kombilohn ;

Wenn Arbeitslose, die 50 Jahre oder älter sind, einen gering bezahlten Job annehmen, gleicht die Arbeitsagentur die Lohneinbußen zu einem guten Teil aus: Im ersten Jahr 50 % und im zweiten Jahr 30 % der Differenz zwischen dem früheren  und dem geringeren neuen Nettogehalt. Bedingung : Der oder die Arbeitslose  muss noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. von mindestens 120 Tagen haben.

Eingliederungszuschuss ;

Arbeitgeber, die Ältere einstellen, können für höchsten drei Jahre einen Ein-gliederungszuschuß erhalten. Er beträgt mindestens 30 % und höchstens 50 % der Lohnkosten. Rechenbeispiele unter : www.perspektive50plus.de  


Renten und Sozialleistungen steigen ab 01.Juli 2007

Weil sich die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vergangenen Jahr positiv entwickelt haben, werden die gesetzlichen Renten in Deutschland zum 1. Juli 2007 um 0,54 % erhöht. Die Brutto - Standard - Rente in den alten Bundesländern steigt um 6,30 € pro Monat auf 1.175,85 € und in den neuen Bundesländern um 5,40 € auf 1.033,65 €. -------- Die Ruheständler nehmen auf diese Weise direkt an der Einkommensentwicklung in Deutschland teil.

Verbunden mit der Rentenanpassung  zum 1. Juli 2007 ist auch eine Veränderung der Regelsätze  in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II. Der Eckregelsatz der alle 5 Jahre auf Basis der Einkommens und Verbrauchs-stichproben ( EVS ) festgelegt wird, orientiert sich  im Zeitraum zwischen zwei EVS`n am jeweils aktuellen Rentenwert. So steigt der Regeleckwert bei dem Arbeitslosen-geld II. um nunmehr 2 € auf 347,00 € monatlich.


Neu vom 20.07.2007

Das Bundessozialgericht weißt in seinem Bulletin von heute hin, dass die Stromkosten von Behinderten, die Ihren elektrisch betriebenen Rollstuhl im Haus aufladen, von der Krankenkasse sowie von den Versorgungsämter gezahlten werden müssen. In dem geschilderten Fall waren die Kosten mit monatl. 22,00 € zu beziffern. Urteil ; Az. B 9 V 10 / 00 R.

Das Landessozialgericht Bremen weißt in seinem heutigen Bulletin darauf hin, das auch bei der Pflege behinderter Kinder im eigenen Haushalt während der Schulferien nicht nur Pflegegeld an die Mutter gezahlt werden muss, sondern das auch Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse gezahlt werden muss. Im folgenden Falle hat eine Mutter, deren behindertes Kind in einem Internat untergebracht ist und für die Zeit der Schulferien Zuhause bei der Mutter war, die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegeversicherung abgelehnt wurde, Recht durch das Landessozialgericht Bremen erhalten. Urteil ; S 25 P 17/97

Das Bundessozialgericht in Kassel weißt in seinem neuesten Bulletin von heute darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ( GKV ) bei behinderten Kindern und Jugendlichen verpflichtet sind, den Drang nach Bewegung und das Erleben von Raum und Geschwindigkeit als Grundbedürfnisse zu unterstützen und ein spezielles Rad ( Rollstuhl - Bike ) zu zahlen haben. Úrteil ; B 3 KF 9/97 u. B 8 KN 13/97.

Neu vom 03.03.2008 !!!!!!!!!!!!!!

Medikamentenzuzahlungsbefreiung und Rechner ;

Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Sie Hilfe über die Zuzahlung an Medikamenten nach dem 1. Febr. 2008. Ebenfalls erreichen Sie dort eine Liste aller Zuzahlungsbefreiter Medikamente. Erreichen können Sie die Liste und den Zuzahlungsrechner über ; www.bm.gesundheit.de


Neu ; vom 24.07.2007

Das Bundessozialgericht in Kassel hat im ersten Halbjahr  2007 schon einige Recht-sprechungen zum Arbeitslosengeld Hartz IV / Grundsicherung  gesprochen. Umfangreich geht es im häufigsten um die Zahlung der Mietnebenkosten durch die ARGE, deren Verpflichtung in der neuen Rechtsprechung genauestens aufgeführt ist. Interessenten erfahren mehr unter www.bsg.bund.de    / Entescheidungen des Bundessozialgerichtes 


Neu vom 02.08.2007  " Verbraucherinformation "

Der BGH weist in seinem Bulletin vom 28.07.2007 auf Neuerungen in der Zielwahlnummer der Telefonauskünfte hin. Beschrieben wird dort die Adressenherausgabe bei Telefonauskunftgebern  hin, die über die vorhandene Telefonnummer, ganze Adressen herausgeben.  ( Inverssuche / Rückwärtssuche ) Genau heißt es ; Will der Anschlussinhaben diese Rückwärtssuche verhindern, muss er beim Telefonanbieter widersprechen. Die Richter des BGH haben darin eine besondere Einwilligung in die Inverssuche nicht für erforderlich gehalten. So können die Verbraucher Widerspruch gegen die Inverssuche einlegen. Die Telekom nimmt Widersprüche der Bestandskunden unter der kostenlosen Service - Hotline 0800 /       3301000 entgegen. Man sollte dennoch, nach mündlicher Information zusätzlich schriftlich bei der Telefongesellschaft widersprechen.

Bei Neuverträgen der meisten Telefongesellschaften wird diese meist schon ausgeschlossen. Das heist, der Kunde muss dies durch ankreuzen des Feldes ausdrücklich bejahen. Das heißt : Erst durch die Zustimmung wird der von Dritten bei der Auskunft über seine Telfonnummer gefunden. Weitere Informationen finden Verbraucher beim jeweiligen Anbieter. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen          III ZR  316/06 beim BGH zu finden.


Neu vom 02.08.2007 Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige.

Wer Unterhalt an einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner zahlen muß, darf nach der neuen " Düsseldorfer Tabelle " ab sofort mehr Geld für sich behalten. Der Ex - Ehepartner muss einer Kürzung seines Unterhaltes aber erst einmal zustimmen.

1000 .- € Selbstbehalt stehen dem Unterhaltspflichtigen monatlich zu - egal, ob er erwebstätig ist oder nicht. Unterhaltsberechtigte müssen mit Einbusen rechnen. In Einzelfällen sind bis 250 - € möglich.Der Unterhaltszahler darf den monatlichen Geldbetrag jedoch nicht einfach kürzen. Der Ex - Ehepartner muss dieser Kürzung erst zustimmen.

Ist dieser dagegen, muss der Zahlungspflichtige die Unterhaltsanpassung mit einer Änderungsklage bei Gericht einfordern. Die " Düsseldorfer - Tabelle " ist eine Unterhaltsrichtlinie des Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung aller Oberlandesgerichte und des Deutschen Familiengerichtstags. 1977 wurde sie eingeführt und seither zirka alle zwei Jahre aktualisiert.


Neu vom 21.07.2008 !!!!!!!!

Neues Unterhaltsrecht : Bundesgerichtshof fällt erstes Urteil ..........

Alleinerziehende müssen nicht Vollzeit arbeiten.............

Nun steht es richterlich fest : Kinder müssen ständig betreut werden - daran ändert auch ein Ganztagsplatz in der Kita oder Schule nichts. Daher ist laut BGH Alleiner - ziehenden nicht zwingend ein Vollzeitjob zuzumuten.

Interaktiv Unterhalt - zahlen für die Angehörigen : Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) zumindest ein Verständnis abgewendet, mit dem manche Alleinerziehende Mutter nach der Einführung des neuen Unterhaltsrechtes zum Jahresanfang gerechnet haben mag. Auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes dürfte dem Elternteil, der sich nach einer Trennung um die Kinder kümmert, selbst bei vorzüglicher Kita - Infrastruktur nicht gleich ein Vollzeitjob zumutbar sein.

Dreijahresgrenze ist die größte Hürde...........

Die Dreijahresgrenze ist seit dem 01.01.2008 die große Hürde, über die all diejenigen springen müssen, die vom Expartner Unterhalt für die Erziehung gemeinsamer Kinder fordern - egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Zwar ist im Gesetzt ausdrücklich eine Verlängerung über das dritte Lebensjahr hinaus vorgesehen, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Mit der Billigkeit ist es wie mit derr Sittlichkeit, der Angemessenheit oder der Verhältnismäßigkeit ; Diese Begriffe sind wachsweich und müssen richterlich geformt werden.

Unter dem Aktenzeichen Az. XII ZR 109 / 05 sind bereits erste Konturen über Veränderungen erkennbar. Danach ist ein Vollzeitjob - der ja letztlich der finanziellen Entlastung des Zahlvaters / oder der Zahlmutter dient - dem betreuenden Elternteil auch dann nicht zwingend zumutbar, wenn das Kind tagsüber versorgt ist.  Das war auch deshalb klärungsbedürftig, weil das Gesetz Unterhaltsansprüche auch von den " bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung " abhängig macht. Nur ; Von welcher Altersgrenze an doch Vollzeit gearbeitet werden muss, dazu schweigen die Richter.

Nun prüfen die Richter das Altersphasen - Modell........

Der BGH - Familiensenat hat den Oberlandgerichten ( OLG ) zwar unausgesprochen, aber doch einen Auftrag erteilt, die näher an der Praxis sind, zu prüfen, ob nicht doch ein Altersphasen - Modell angewandt werden kann........Dem Modell nach können Alleinerziehende ab dem 8. Geburtstag des Kindes zur Teilzeit und ab dem 15. Geburtstag zur Vollzeitarbeit heran gezogen werden. Es gäbe allerlerlei gute Gründe, die zur Verlängerung des Betreuungsunterhaltes führen können, so ein Sprecher des BGH.


Neu vom 13.02.2009 !!!!!!!

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung / Neuordnung im Versor-gungsausgleich geschaffen. Reform im Versorgungsausgleich erhält ab 1. September 2009 ihre Gültigkeit.

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können in der gesetzlichen Rentenversicherung, in den Beamtenversorgungen und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen.                                                                                        Scheitert die Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern erworbene Anwartschaften aufgeteilt werden. So erhält auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der z. B. wegen der Kindererziehung auf eine eigene Tätigkeit verzichtet hat.                                           Nach der Unterhaltsrechtsreform und der Modernisierung des familiengerichtlichen Verfahren ist die Reform des Versorgungsausgleichs  ein weiterer Baustein für ein modernes Familienrecht. Das Reformgesetz sieht vor, dass künftig jedes in der Ehe eingebaute Versorgungsanrecht gesondert im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten geteilt wird. Durch diese Teilung erhält der jeweils berechtigte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des jeweils verpflichteten Ehegatten. Das ist der Grundsatz der " internen Teilung ". Er löst das bislang fehlerhafte Prinzip der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über diegesetzliche Rentenversicherung ab. In Zukunft können so auch die Anrechte aus der betrieblischen und privaten Altersversorgung schon bei der Scheidung vollständig geiteilt werden. Nachträgliche Ausgleichs, - und Abänderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.

Ein Beispiel ;

Der Ehemann hat in der Ehezeit zum einen eine Rentenanwartschaft von 30 Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, ( 1 x Entgeltpunkt entspricht derzeit  und dieses Jahr 26,56 € )  26,56 x 30 = 796,80 € monatlich. Außerdem hat er in der Ehezeit eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersversorgung ( Pensionskasse ) mit einem Kapitalwert von insgesaamt 30.000 € aufgebaut. Durch den Versorgungsausgleich erhält die Ehefrau 15 Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung ; ferner erhält sie gegenüber der Pensionskasse einen Anspruch auf eine Betriebsrente im Wert von 15.000 €. Die beiden Anwartschaften des Ehemannes werden entsprechend gekürzt. ( Dieses Verfahren geht auch im umgekehrten Sinne wenn der Mann die Kinder erzieht ).                        Abweichend vom Grundsatz der internen Teilung kann ausnahmsweise eine " esterne Teilung " vorgenommen werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person zustimmt oder bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten sind. Die Teilung erfolgt dann nicht intern beim Versorgungsträger des ausgleichpflichtigen Ehegatten, sondern extern durch zweckgebundene Abfindung und Einzahlung des Kapitalbetrages bei einem anderen Versorgungsträger. Die ausgleichsberechtigte Person kann entscheiden, ob eine für sie bereits bestehende Versorgung aufgestockt oder eine neue Versorgung begründet werden soll.                                                                                            Will z. B. der Arbeitgeber des Ehemanns dessen Frau abfinden, kann er mit ihrem Einverständnis das ihr zustehende Versorgungskapital von 15.000 € aus der Pensionskasse beispielsweise in eine Lebensversicherung ( Riesterrentenvertrag ) zu ihren Gunsten und zweckgebunden einzahlen. Auch hier wird die Anwartschaft des Ehepartners dann entsprechend gekürzt.                                                                  In bestimmten Fällen findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt : Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Zahren ist ein Ausgleich ausgeschlossen, es sei denn, ein Ehegatte beantragt die Durchführung. Geht es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht ebenfalls von der Durchführung des Ausgleichs absehen. Auch erhalten die Eheleute größere Spielräume, Verein -barungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögens -rechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln.              Der Zugang zum Recht wird allen Beteiligten - also den geschiedenen Eheleuten, deren Anwälte und den Versorgungsträgern - durch die Reform erleichtert : Die familienrechtlichen Vorschriften, bisher auf vier komplizierte Gesetze verteilt, werden im neuen Versorgungsausgleichsgesetz zusammengefasst. Die Vorschriften sind möglichst knapp und gut verständlich formuliert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/versorgungsausgleich



Rentenzugangsalter steigt :

Die jüngsten Sozialpolitischen Reformen zeigen Wirkung ; Das durchschnittliche Zugangsalter ist bei den Altersrenten in den letzten Jahren kontinuirlich angestiegen. Die Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen seit 1997 sorgen dafür, dass viele Versicherte ihre erste Altersrente später beziehen. Im Jahr 2006 gingen Frauen im Durchschnitt mit 63,2 und Männer mit 63,3 Jahren in Altersrente. Damit nahmen Männer ihre Altersrente rund 1,2 Jahre und Frauen 0,8 Jahre später in Anspruch als vor dem Inkrafttreten der Reform im Jahre 1997. Dieser Anstieg ist zum Teil demographisch bedingt, spiegelt aber auch die Reaktion der Versicherten wider, die sich für einen späteren Renteneintritt entscheiden, um Abschläge zu vermeiden oder deren Höhe zu verringern.


Neu vom 06.07.2008 !!!!!!

Rentenerhöhung 2008..........

Am 01.07.2008 ist das Renteneinkommen um 1.1 % von 100 gestiegen. Diese außerplanmäßige Erhöhung war nur möglich geworden, weil der Riester - Rente ein anderer Berchnungsfaktor zugeführt wurde. Wegen der aufwendigen Berechnung der Riester - Rente mit dem Altersrentenfaktor, entfällt in diesem Rentenjahr die prozentual zu steigende Bezuschussung der Riesterrente und die Altersrente steigt. Für diesen Anstieg muss sogar das neu formulierte Renten-recht geändert werden. Der Sozialverband VDK äußerte sich zufrieden über diese Erhöhung, deutete aber an, das dies nur ein erster Schritt in die Renten - anpassung sein kann. Die Rentenerhöhung reiche aber nicht aus, den Kaufverlußt der Rentner auszugleichen.

Anmerkung ; Inflation und Preisanstieg machten im ersten Halbjahr 2008 etwa 4,5 % im Durchschnitt aus.


Weitere Informationen zu Thema Rente ;

Ehemänner haben Anspruch auf Witwenrente ;

Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahre 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Zumindest in den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten kann jedoch eigenes Einkommen angerechnet werden.

Neu vom 07.08.2007 Neues Urteil bei ALG II:

Alleinerziehende haben auch dann noch Anspruch auf den Mehrbedarfszuschlag zum Arbeitslosengeld II wenn eines  ihrer Kinder volljährig geworden ist. Es ist nicht rechtens, wenn die zuständige ARGE ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes den Zuschlag einfach streicht. Urteil vom Sozialgericht Münster vom 1. März 2007 Az. S 16 AS199/06. 

Neu vom 18.04.2008

Forderung nach Freibetrag bei Grundsicherung für die gesetzliche Rente.

In der Debatte um Altersarmut wird die entscheidende Gerechtikeitslücke übersehen. Die Rentenansprüche von Geringverdienern, die jahrzentelang in die gesetzliche Rentenver-sicherung eingezahlt haben, liegen aufgrund der Rentenkürzungen künftig unterhalb oder    nur knapp über dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet, dass ein Geringverdiener trotz langjähriger Einzahlung in die Rentenkasse nicht besser dasteht als jemand, der nichts oder nur wenig in die Rentenversicherung eingezahlt hat und daher Grundsicherung erhält.

Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen fordert der SoVD eine Mindestsicherung für langjährige Vollzeitbeschäftigte. Außerdem muss bei der Grundsicherung ein Freibetrag für die gesetzliche Rente eingeführt werden. Erforderlich ist ein gestaffelter Rentenfreibetrag, damit die Renten künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Die Debatte über die Anrechnung  der Riester - Rente bei der Grundsicherung beginnt sozusagen am falschen Ende. Wer die Freistellung der Riester - Rente bei der Grund -          sicherung fordert, übersieht, dass vordringlich ein Freibetrag für die gesetzliche Renten -   versicherung notwendig ist. Denn zum einen handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung, zum anderen wird die Rente auch künftig den weitaus größten Teil des Alterseinkommens ausmachen.


Hartz IV vor Gericht - Neue Urteile über alten Ärger

ALG II und Krankenhausaufenthalt :

Liegt ein ALG II Empfänger im Krankenhaus kann er nicht 35 % wegen deckender Verpflegung im Krankenhaús diese 35 % von der Verpflegungspauschale im ALG II abgezogen. Dies haben schon mehrere Sozialgerichte entschieden. Gegen diese Kürzung sollte man Widerspruch einlegen und sich auf die nachfolgenden Urteile berufen. Sozialgericht Gotha vom 18.12.2006 Az. S 26 AS 2192/06, Sozialgericht Detmold vom 10.01.2006 Az. S 9 AS 237 / 05 ER, Sozialgericht Berlin vom 29.09.2006 Az. S 37 AS 2302 / 06 und Sozialgericht Karlsruhe vom 09.01.2007 Az. S 14 AS 2026 / 06.

ALG II und Wohnraum :

Hat ein ALG II Empfänger mit seiner Frau und einem Kind eine 86 qm große Wohnung bereits bewohnt bevor er ALG II erhalten hat, muß er nicht zwangsläufig eine 75 qm Wohnung suchen. Auch wenn die jeweilige ARGE die derzeitige Miete nicht ganz zahlen will, sollten Sie Widerspruch einlegen. Die vorgeschriebene Höchstquadrat-metermiete von 4,00 € kann in vielen Städten und Gemeinden nicht gehalten werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Verbands -, Stadt - oder Kreisverwaltung nach dem derzeitigen Mieteckwert, dieser wird jährlich neu berechnet und ist somit immer aktuell. Dies entschied auch das Sozialgericht Dortmund am 11.07.2006 mit dem Az S 33 AS. 

Neu !!!!! 25.08.2007 zum Thema Pflegeversicherung bei Demenzerkrankten ;

Das Bundessozialministerium gibt in seinem neuen Bulletin bekannt, dass die Pflegestufenanpassung für Demenzerkrankte ab dem 01.08.2008 geregelt sein wird. Zu diesem Zeitpunkt soll ein Gesetz in Kraft treten, dass die Demenzerkrankung in Punkto Behandlung, Behandlungskosten, Pflegebehandlung und deren Kosten gesetzlich absichert. Bis zu diesem Zeitpunkt ist den Pflegekassen und dem MDK der Krankenkasse empfohlen, die Pflegestufe " Null " zu nutzen in Zusammenhang mit dem Anspruch auf pflegerische Behandlung und einer bedingten Kostenübernahme durch die zuständigen Stellen. Es handelt sich hierbei um Pflegebedarfsbehandlungen und um Leistungen von Sozial .- Caritativen Einrichtungen die zur Mitarbeit herbei gebeten werden können. Es können auch Kosten wie die Teilhabe an wöchentlichen Demenzgruppen zum Teil übernommen werden. Setzen Sie sich hierzu mit Ihren Ländersozialministerien ( Behindertenbeauftragten ) in Verbindung um weitere Auskunft zu erhalten. Selbstverständlich können Sie aber auch mich in diesen Fällen anklicken, ich werde Ihnen gerne weiter helfen.


Neu !!!!!! vom 03.09.2007

Ministerin für zehn Tage Pflegeurlaub ( auch unbezahlte Freistellung geplant )

Angehörige sollen künftig bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub bekommen wenn in ihren Familien unerwartet ein Pflegefall eintritt.

Sie sollen von den Krankenkassen bis zu zehn Tage bezahlt bekommen, um sich beim Eintritt des Pflegefalles alle nötigen Auskünfte, Hilfen und Ratschläge verschaffen zu können. Die Regelung, die schon in den im Juni vergestellten Eckpunkten für die Reform der Pflegeversicherung als Möglichkeit angeführt wurde, wird nun, laut Auskunft des Ministeriums, eins zu eins im Gesetzentwurf festgeschrieben.

Pflegezeit und Begleiter

Unabhängig davon sollen Angehörige von Pflegebedürftigen künftig einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Pflegezeit von bis  zu sechs Monaten erhalten. Familienmitglieder sollen sich ein halbes Jahr  von der Arbeit freisstellen lassen können, wenn sie sich ganz um ihre pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern wollen. Jeder Pflegebedürftige, der will, bekommt zudem einen Pflegebegleiter, der alle Probleme regeln kann. Rechtsansprüche hierzu müssen allerdings mit dem Gesetz konform sein. Die Gesundheitsministerin Schmidt, Verbraucherminister Seehofer und die Seniorenministerin Ursula von der Leyen erarbeiten derzeit federführend den entsprechenden Gesetzentwurf der voraussichtlich in der 37 Kalenderwoche an die zuständigen Ministerien zur Ressortabstimmung übermittelt werden sollen.

Voraussichtlich Mitte Oktober wird sich das Bundeskabinett damit befassen und Ende des Jahres könnte der Bundestag in einer ersten Lesung über den Entwurf beraten sodas im ersten Halbjahr 2008 ein Inkrafttreten der Pflegereform möglich wäre.

Wer zahlt dies ??????

Dies Reform soll nach dem Willen der großen Koalition mehr Leistungen für Pflegebedürftige, etwas höhere Beiträge, aber keine tief greifende Finanzreform mit sich bringen. Der Pflegebeitrag wird demnach zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf dann 1,95 Prozent erhöht. Im Gegenzug soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 um 0,3 Punkte gesenkt werden.

Erstmals seit 1995 werden Pflegsätze angepasst. Die Leistungen für die ambulante Pflege, aber auch die Sätze für die Versorgung schwerer und schwerster Pflegefälle in Heimen sollen von 2008 bis 2012 schrittweise steigen und dann alle drei Jahre angepasst werden. Die Leistungen für Demenz .- Alzheimer und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte werden deutlich erhöht.  

Neu vom 18.04.2008  " Pflegewissenschaftler legten heute Gutachten vor " !!!

Gegenwärtig liegen zur Messung von Ergebnisqualität weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch nennenswerte Forschungsergebnisse vor. So heißt es in einem neuen Gutachten zur Qualität des MDK - Prüfverfahrens, auf dessen Grundlage die Qualität von Pflegeeinrich-tungen und diensten beurteilt und in Berichtsform dargestellt werden soll. Die Verfasser der Studie, die Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Martina Hasseler, weisen nach, dass das Verfahren für Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Kranken-versicherung ( MDK ) zu wenig wissenschaftlich fundiert ist.

Ihre fachliche Bewertung : Die MDK - Prüfberichte sind kaum dazu angetan, eine Orien-tierungshilfe für die Nutzer, also die Betroffenen selbst oder deren Angehörige, zu bieten, wenn diese etwa eine angemessene Pflege oder Betreuung suchen. Und im Folgenden : Die Prüfberichte treffen kaum Aussagen über die tatsächliche Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen.

Weitere wesentliche Ergebnisse sind :

- Gute Pflege - von der in der öffentlichen Diskusseon um Transparenz und Pflegequalität häufig die Rede ist und deren Messung und Darstellung Ziel der MDK - Berichte sein sollte -, wird an keiner Stelle definiert oder evaluiert.

- Der Prüfungskatalog der MDKen ist insgesamt zu wenig pflegewissenschaftlich fundiert und entspricht nicht ausreichend den Gütekriterien der Objektivität Reliabilität bzw. ihrer Überprüfbarkeit, schreiben die Gutachter Prüfverfahren ohne derartige Grundlagen sind diese nicht aussagekräftig und vergleichbar. In den >Berichten findet sich dementsprechend " ein hohes Amß an Subjektivität der Verfasser ", so die Gutachter.

Es entstehe der Eindruck, dass das Prüfinstrument auf einem defizitorientierten Verständnis von Pflegequalität aufsetzt und sich an einem zweckorientierten und funktionalistischen Paradigma orientiert. Durch das Fehlen einer logisch nachvollziehbaren Präsentation der Stärken und Schwächen bleibt unklar, inwieweit die festgestellten Mängel folgerichtig sind. Zudem erfolgt die Ableitung von vorgeblichen Schwächen durch teils problematische Schlussfolgerungen. Aus einzelnen Beobachtungen und Auffälligkeiten werden Pauscha-lisierende Rückschlüsse gezogen. 

Bereits seit einem Jahr arbeiten die Pflegewissenschaftler an einer Bewertung von Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Auftrag der Hamburger Pflegegesellschaft, in der die Verbände der Hamburger Pflegeeinrichtungen der Arbeiter-wohlfahrt, des Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, des Diakonischen Werkes und des Paritätischen Wohlfahrtverbandes sowie des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste und des Zentralverbandes Hamburger Pflegedienste zusammengeschlossen sind. Gegenstand der Studie war die Frage, wie die Aussagekraft der Prüfberichte bezüglich der Ergebnisqualität der Einrichtungen einzuschätzen ist. Außerdem prüften die Experten, wie aussagekräftig die im Prüfbericht befindliche abschließende Bewertungsmatrix ist und ob die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bezüglich der festgestellten Mängel folgerichtig sind.

Diese Gutachten bestätigen die Kritik an dem defizitorientierten MDK - Prüfverfahren, weist sie doch auf die erheblichen Schwächen des Verfahrens hin und stellt somit klar : Gute Pflege ist mit diesem Instrument nicht zu ermitteln. Man stehe nach wie vor für Transparenz in der Pflege, allerdings muss diese Transparenz die Ergebnis und Lebensqualität der Pflegebedürftigen und deren Angehörige spiegeln und Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtungen gleichermaßen aufzeigen.

Zeigen Sie, liebe Besucher dieser Homepage, uns Ihre Erfahrungen mit dem MDK auf der Kontaktseite auf, wir wollen uns eine Erfahrungsliste anlegen, die zur besseren Versorgung nach den Untersuchungen führen soll. Sie brauchen für den Erfahrungs-austausch  nicht Ihren richtigen Namen anzugeben aber bitte schildern Sie Ihren Fall wahrheitsgemäß.


Neu vom 16.09.2007 !!!!

Unfallrente zählt bei Arbeitslosengeld II als Einkommen !!!!!!!!!!!!!

Die Verletzungsrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist als Einkommen beim Arbeitslosengeld II ( ALG II. ) zu berücksichtigen, denn beide Leistungen dienen vorrangig dem täglichen Lebensunterhalt.

Es handele sich um eine Entschädigung die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschadens ist, nach der Schmerzensgeldvorschrift des § 253 Abs. 2 BGB geleistet wird. Bei dieser gesetzlich geregelten Ausnahme handelt es sich um eine nicht analogiefähige Sondervorschrift. BSG Ur. 05.09.2007 Az. B 11b AS 15/06 R  PM des BSG Nr.25/07 vom 05.09.2007

Weiterführende Hinweise :

§ 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II  1., 1a., 1b, und 2.


Hartz - IV - Empfänger müssen Mietkaution nicht selbst bezahlen

Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II ( ALG II ) in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muß, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden, d.h. es bleibt Zins und Tilgungsfrei. Ein Tillgungsanspruch kann nur bei einem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze geltend gemacht werden. Beschl. LSG Hessen vom 05.09.2007 -    L 6 AS 145 / 07 ER   PM  LSG Hessen 33/07 > Beschlußunanfechtbar <


Kein Arbeitslosengeld nach Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

Die bis Ende 2002 geltende Rechtslage, wonach der Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- rente als auch der anschließende Bezug von Krankengeld nicht anwartschafts-begründet für einen Arbeitslosengeldanspruch war, verstößt nicht gegen die Verfassung. BSG Ur. vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R PM 23/07

ALG II : Ablehnung einer rechtswidrigen Eingliederungsvereinbahrung

Die Feststellung, ob der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist, kann nicht zum Gegenstand einer Eingliederungsvereinbahrung gemacht werden, da zu Abschluss dieser die Erwerbsfähigkeit bereits vorausgesetzt wird. LSG Rheinland - Pfalz Beschl. vom 05.07.2007 - L 3 ER 175/07 AS PM des LSG vom 10.082007

Einblick für Betreuer und Betroffene in die Einstufung der Schwerbehinderung und ihre Merkzeichen.

Unter der E - mail Adresse www.vsbinfo.de erhalten Sie Einblicke in die Behinderungseinstufung und ihre Anwendung, auch ist unter dieser Adresse die Berechnung der Pflegeeinstufung mit den evtl. Merkzeichen einsehbar. Es wird relativ deutlich dargestellt, wie die einzelnen Erkrankungen bewertet werden können. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an meine E - mail Adresse oder rufen Sie mich unter der Woche, Montag und Donnerstag von je 20 - 21 Uhr an. Ich werde bemüht sein, auch in speziellen Fällen zu helfen. 

Neu vom 30.09.2007

Aufbewahrungsfrist für Arztunterlagen haben sich geändert !!!!!!

Ärzte, ( Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte ) haben eine neue Aufbewahrungsfrißt für Krankenunterlagen, sie brauchen diese ab August 2007 nur noch fünf statt bislang zehn Jahre auf zubewahren. Es wird Seitens des Sozialministeriums Rheinland - Pfalz empfohlen, Krankenunterlagen vom Arzt / Hausarzt und Krankenhaus mit nach Hause zu nehmen und diese alle zu kopieren und aufzubewahren. Die Originale sollten dem Hausarzt dann zurück gegeben werden.

Neu vom 30.09.2007

Der MDK der Krankenkassen fordert für seine Untersuchungen aus Kostengründen keine Krankenunterlagen mehr an !!!!!!!

Neuerlich fordert der MDK ( Medizinische Dienst der Krankenkassen ) aus Kostengründen keine neuesten Unterlagen mehr an, darauf weisst die Arbeiter-wohlfahrt Bundesweit in der neuen Ausgabe ihres Buletin`s hin. Die Kosten von 35 € pro angeforderter Unterlagen und Arzt sollen so eingespart werden. Die Einsparungen gingen für den MDK in die Millionen. Die AWO weisst in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Versicherten sich ihre  Krankenunterlagen vom Hausarzt mitnehmen sollten und diese Zuhause kopieren sollten. Sie sollten immer auf den neuesten Stand gebracht werden. Wichtig sind diese, auf den neuesten Stand gebrachten Unterlagen bei Untersuchungen durch den MDK zur Pflegeeinstufung. Ob Erstantrag oder beim Antrag auf Höherstufung sind diese ganz besonders wichtig. Die Ärzte seien zur herausgebe der Unterlagen zum Zwecke des kopierens verpflichtet. 

Neu 10.10.2007 !!!!!!!

Pflegegeld : Pflegestufe I. - 215,00 €, Pflegestufe II. - 420,00 €, Pflegestufe III. - 675,00 €. Die Beträge werden jeweils zum 1. eines Monats auf das angegebene Konto überwiesen. Das Pflegegeld wird gezahlt für  Pflegeleistungen von Verwandten an der zu pflegenden Person. Kombination von häuslicher Pflege und Pflegegeld ( Geld und Sachleistungen  möglich ) : Pflegestufe I. -  384,00 €, Pflegestufe II. - 984,00 €, Pflegestufe III. - 1.470,00 €, in Härtefällen bis 1.918,00 €.Tages oder Nachtpflege : Je Pflegestufe wie Kombinationsleistung, werden gezahlt, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend ist.Verhinderungspflege : Wird gezahlt bei Krankheit oder Erholungsurlaub der Pflegeperson aber auch in Kriesenfällen. Hier werden die Kosten einer professionellen Ersatzpflege für längsten 4 Wochen im Jahr in Höhe bis 1.432,00 € gezahlt. Zusätzlich  werden Aufwendungen, wie Fahrgeld übernommen. Die Pflegeperson muss dabei den zu Pflegenden mindestens 12 Monate gepflegt haben.Kurzzeitpflege : Bei der Kurzzeitpflege werden pro Kalenderjahr höchsten 1.432,00 € gezahlt. Hierzu können dann aber noch Kosten bei der jeweiligen Kreisverwaltung geltend gemacht werden wenn die Rente einen gewissen Betrag nicht übersteigt. Machen Sie hierbei aber auch Angaben zu Ihren Ausgaben, in vielen Fällen werden nebst Wohnungsmiete, Wohnnebenkosten auch weitere laufende Kosten in Abzug gebracht sodass Sie den anderen Anteil der Kurzzeitpflege übernommen bekommen. Die Kurzzeitpflege ist auf längsten 28 Tage begrenzt von der Pflegekasse zu unterstützen. Sprechen Sie im Falle einer unbedingten Verlängerung auf jeden Fall mit Ihrer Stadt bzw. Kreisverwaltung. Zieren Sie sich auf keinen Fall, Ihre Stadt oder Kreisverwaltung zu befragen.


Neu vom 29.03.2008 !!!!!!!!!!!!

Ausschnitt aus der neuen Pflegereform ab dem 01.07.2008

Leistungen ; Wie werden die Pflegeleistungen ab dem 01. Juli erhöht ?

Die Pflegeversicherung ist als " Teilkaskoversicherung " und " Risikoversicherung " eingeführt worden. Mit einem Beitragssatz von 1.95 % kann eine Rund - um - die - Uhr - Pflege nicht finanziert werden. Es bedarf also auch einer " Selbstbeteiligung ". Damit diese jedoch nicht immer größer wird, werden die Pflegeleistungen mit der Reform angehoben. Konkret gestaltet sich das wie folgt ;

Ambulante Leistungen :

Einer der Schwerpunkte der Leistungserhöhung liegt auf dem Bereich der ambulanten Leistungen. Wird die Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe ( Auch Kurzzeitpflege ). Diese Leistungen erhöhen sich wie folgt :

Pflegestufe                            I.                             II.                               III.


Ab 01. Juli 2008 :            420,00 €                  980,00 €                    1.470,00 €

Ab 01. Januar 2010 :        440,00 €              1.040,00 €                    1.510,00 €

Ab 01. Januar 2012 :        450,00 €              1.100,00 €                   1.550,00 €

Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Dieses erhöht sich wie folgt :

Pflegestufe                            I.                              II.                               III.


Ab 01.Juli 2008 :             215,00 €                   420,00 €                    675,00 €

Ab 01.Januar 2010 :        225,00 €                    430,00 €                    685,00 €

Auch bei der sogenannten Verhinderungspflege erhöhen sich die Leistungen. Ist eine Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen         ( 28 Tage ) innerhalb eines Jahres. Bisher lag die Grenze bei 1.432,00 € pro Jahr. Ab dem 01.Juli 2008 gelten 1.470,00 €, ab 2010 bis 1510,00 € und ab 2012 1550,00 €.

Ab 01.Januar 2012 :        235,00 €                    440,00 €                    700,00 €

Stationäre Leistungen :

Auch im Bereich der stationären Pflege sind Verbesserungen vorgesehen. In der Pflegestufe III. erhöhen sich die Leistungen wie folgt :

Pflegestufe                             III.                                Pflegestufe III. ( Härtefälle )


Ab 01.Juli 2008 :             1.470,00 €                                         1.750,00 €

Ab 01.Januar 2010 :         1.510,00 €                                        1.825,00 €

Ab 01.Januar 2012 :         1.550,00 €                                        1.918,00 €

Leistungsdynamisierung :

Mit der Pflegereform werden nicht nur diese unterschiedlichen Leistungsbeiträge in drei Schritten angehoben, es wird zugleich festgelegt, dass zukünftig - erstmals im Jahr 2015 - alle drei Jahre regelmäßig eine Dynamisierung der Leistungen durch die Bundesregierung geprüft wird. Die Leistungen können dann an die Preisentwicklung angepasst werden.

Tages und Nachtpflege :

Wichtige Verbesserungen gibt es auch bei der Tages - und Nachtpflege. Der Sachleis-tungsanspruch wird entsprechend  dem Anstieg bei den ambulanten Pflegesachleistungen schrittweise erhöht.

Neben dieser allgemeinen Erhöhung der Leistung wird außerdem bei der Kombination von Leistungen der Tages - und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen und / oder dem Pflegegeld der höchstmögliche Gesamtanspruch auf das 1,5 fache des bisherigen Betrages erhöht. Zwar können diese Leistungen auch bsiher schon miteinander kombiniert werden, jedoch gelten als Leistungsobergrenze insgesamt jeweils das Pflegegeld oder die Sachleistungen, so dass in der Praxis oftmals zu wenig Leistungen für die Versorgung zu Hause verbleibt. Wird also bspw. 50 % der Leistungen der Tages - und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht künftig daneben noch ein 100 % - iger Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Letzter erhöht sich allerdings nicht, wenn weniger als 50 % der Leistung für die Tages und Nachtpflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungsverbesserungen kommen so der Tages - und NAchtpflege zu Gute. 

Was verbessert sich für demenziell Erkrankte und behinderte Menschen ?

der Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits zum 01. Januar 2002 Verbesserungen bei der häuslichen Versorgung eingeführt. Solche Pflegebedürftige können seitdem zusätzlich für Betreuungsleistungen bis zu 440,00 € pro Jahr von der Pflegekasse erhalten. Dieser zusätzliche Leistungsbetrag wird mit der jetzigen Pflegereform ausgebaut. Ab dem 01.Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460,00 € jährlich auf bis zu 100,00 € monatlich ( Grundbetrag ) bzw. 200,00 € monatlich  ( erhöhter Betrag ), also auf 1.200,00 € bzw. 2.400,00 € jährlich. Personen mit einem Vergleichsweise geringem allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten den Grund-betrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinem Betreuungsbedarf be - kommen den erhöhten Betrag.

Es weden aber nicht nur die Beträge  angehoben. Eine wesentliche Verbesserung besteht darin, dass diese Leistungen auch Personen zu Gute kommen, die noch nicht die Voraussetzungen für einen Einstufung in die Pflegestufe I. erfüllen. Betreuungsbedürftige der sogenannten " Pflegestufe 0 " haben also ebenfalls einen Anspruch auf diese zusätz-lichen Betreuungsleistung.

Wichtig !!!!

Auch das Leistungsangebot in Heimen wird durch gesonderte Angebote für demenziell erkrankte Pflegebedürftige verbessert. In vollstionären Dauer - und Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann zusätzliches Betreuungspersonal für Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf eingestzt werden. Diese Kosten werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen voll finanziert. Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger werden somit nicht belastet. 

Wichtig !!!!!!!

Es muss zukünftig schneller über Leistungen entschieden werden.......

Mit der Pflegereform wird eine klare Frist für die Beantragung von Pflegeleistungen ins Gesetz geschrieben. Heute müssen die Menschen zu lange warten. Künftig muss innerhalb von fünf Wochen entschieden sein. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oderr während einer ambulanten - palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen.


Neu vom 26.07.2008 !!!!!!!!!!

Pflegestufe Null ( 0 ).........

Nach einem Schlaganfall und der anschließenden Behandlung in der Reha - Klinik muß das Ergebnis nicht wieder " Gesund " heißen. Weitere Hilfestellung von Anverwandten ist nötig  ? Glieder haben noch nicht wieder die Kraft um das tägliche Leben uneingeschränkt fortzuführen ? Ein Gutachter des MDK diagnostiziert Pflegestufe " Null " ( 0 ) trotz einem täglichen Aufwand von fast 45 Minuten ? Hier ist seit dem 01.07.2008 eine Erleichterung zur Neubeantragung innerhalb einer verkürzten Frißt eingetreten. Eine erneute Prüfung kann hier jetzt Abhilfe schaffen.........


Neu vom 19.05.2008 !!!!! " Forschungsprojekt Demenz "

Das Bundesfamilienminiusterium will mit dem Projekt H.I.L.DE die Lebensqualität Demenzkranker und deren Angehörigen verbessern und das Wissen über den richtigen Umgang mit der Krankheit fördern. Dafür soll das bisher stationär erprobte Verfahren H.I.L.DE, das Pflegenden eine individuell auf den einzelnen Kranken abgestimmte Versorgung ermöglicht, auf den ambulanten und häuslichen Bereich übertragen werden. In Deutschland leidet etwa 1. Millionen Menschen an einer Demenz. Jedes Jahr kommen etwa 250.000 Neuerkrankungen hinzu. Zwei von drei Demenzkranken werden zu Hause versorgt, meist von ihren Angehörigen. Rund 700 Einrichtungen mit mehr als 1.100 Bewohnerinnen und Bewohnern haben das vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg in Kooperation mit der Sektion Gerontopsychiatrie an der Psychiatrischen Universitätskinik entwickelte Verfahren erfolgreich erprobt. Damit ist das Projekt H.I.L.DE die differenzierteste Erfassung zur Lebensqualität demenzkranker Menschen, die in Deutschland bislang verwirklicht wurde. Das Bundesfamilienministerium hat dieses Projekt mit 800.000 € unterstützt.

H.I.L.DE, ( Heidelberger Instrument zur Erfassung der Lebensqualität Demenzerkrankter ) soll helfen, die Bedürfnisse Erkrankter und deren Angehörigen zu erkennen und erfüllen um Stress für alle Beteiligten in der Pflege und Betreuung zu vermeiden. Auch soll der Zugang zum Erkrankten in einem späteren Zeipunkt mit fortschreitender Erkrankung noch möglich gemacht werden.

Die Erkenntnisse :

Demenzkranke verfügen auch im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit noch über eine reiche Erlebnis -, und Gefühlswelt, über die sie angesprochen werden können,

Es lehnt sich differenziert zu diagnostizieren, welche Art von Demenz in welchem Stadium vorliegt,

Konzentrierte zugewandte Ansprache der Demenzkranken durch ihre Umgebung kann wesentlich dazubeitragen, ihr Erregungsniveau deutlich zu senken.

Soziale Kontakte sind von hoher Bedeutung : Sie können belebend oder dämpfend auf das Wohlbefinden wirken, die Kranken reagieren auf unterschiedliche Personen anders ( der Fall bei wechselndem Pflegepersonal ),

Das Wohlbefinden kann auch durch die räumliche Umgebung sehr positiv beeinflusst werden ( z. B. der Lieblingssitzplatz ),

Auch schwerste Demenzkranke reagieren messbar positiv auf rekonstruierte Situationen, die in ihrem früheren Leben von wesentlicher Bedeutung waren ( das frühere Hobby etwa ).

Weitere Einzelheiten zu Demenzerkrankungen und die Möglichkeit des Einlesen in diese Angelegenheit erhalten Sie unter  www.bmfsfj.de  beim Familienministerium.


Neu 02.02.2009 !!!!!!!!!

Programm " Aktiv im Alter " Zweite Ausschreibungsrunde gestartet .........

Ab dem 2. Februar können sich wieder Städte, Landkreise und Gemeinde für das Programm " Aktiv im Alter " bewerben. Das Programm unterstütz die Kommunen dabei, ein Leitbild des aktiven Alters in der Kommune zu entwickeln und zu erweitern. Bewerbungsschluss idt der 09. März 2009.

Die Kommunen sollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in lokalen Foren Ideen und Antworten auf die Frage " Wie sollen wir morgen leben " entwickeln. Die Ideen können sehr vielfältig sein : So könnte zum Beispiel beschlossen werden, ein Denkmal zu errichten, einen Dorfplatz zu verschönern oder ein Bad zu leiten. Wichtig ist vor allem, dass vor Ort ein gemeinsames Interesse am Projekt besteht. Diese werden dann mit ehrenamtlich tätigen Seniorinnen und Senioren umgesetzt. Der Bund fördert die Kommunen mit Zuschüssen von 10.000,00 € pro Kommune.

Die ersten Bürgerforen in den ersten 50  Kommunen sind bereits gestartet. In der größten Kommune sind bereits über eine Million Einwohner in der kleinesten Kommune 1226 Einwohner involviert.  Die Anregung zur Nachahmung soll somit gegeben sein. Das Ministerium hofft auf viele weitere Anfragen unter

                                           www.bmfsfj.de  


Neu vom 22.08.2008 !!!!!

Verfassungsklage gegen den Beschluss des Bundessozialgerichtes......

Eine Verfassungsklage gegen die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente hat nach dem Beschluss des Bundessozialgerichtes in Kassel nun der Sozialverband Deutschland eingereicht. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes Mitte August sollen die bisherigen Abschläge von bis zu 10,8 % ihre Gültigkeit haben, hier gegen hat nun der SoVD Deutschland eine Verfassungsklage eingereicht. Die seit 2001 gängige Regelung des Abschlages könne kein geltendes Recht sein äußerte sich der Vorsitzende des SoVD. Die Leidtragenden sind die, die wegen schwerwiegender Erkrankungen oder deren Hinterbliebenen bereits weniger zum Lebensunterhalt haben. Die Verfassungsklage bezieht sich auf eine Witwenrente mit dem Az. B 5a R98/07 R  hier führt nun der SoVD die Verfassungsklage als Musterklage.


Eilt sehr +++++ Neu vom 07.12.2008 +++++ Eilt sehr

Nachzahlung bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung bis 31.12.2008 möglich !!!!!!!!!

Wer seine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit ( Zeitrente ) aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor dem Mai 2007 verlängert wurde, könnte wohl jetzt doch Anspruch auf Ren - tennachzahlung ( und evtl. eine erhöhte Dauerrente  ) haben.

Die Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis 30.04.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn sie inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente gezahlt wird.

Betroffen sein können :

Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten,

Empfänger von Berufsunfähigkeitsrenten,

Empfänger von Renten wegen voller Erwerbsminderung,

Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung,

Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufs-unfähigkeit,

Hinterbliebene, die eine aus einer der vorstehend genannten Leistungen abgeleitete Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente oder Waisenrente beziehen, oder bezogen haben.

Nach erneuter juristischer Prüfung verschiedener BSG ( Bundessozialgericht ) -Urteile ( insbesondere des Urteils vom 24.Oktober 1996, Az. ; 4 RA 31/96 ) handelt es sich bei der Weiterzahlung einer befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ( Zeitrente ) nicht um die blose Leistungsfort-setzung, sondern jeweils um die Bewilligung eines neuen Rentenanspruchs. Hier hat das BSG ( 4. Senat, Urteil zur Erwerbsunfähigkeitsrente ( EU - Rente ) eine Entscheidung zur Rente bereits getroffen.

Diese Rechtsprechung gilt auf Grund einer zwischenzeitlichen Gesetzes-änderung allerdings nur bei Verlängerungen einer Rente bis 30.April 2007. Es hätten dann bei jeder Zeitrentenverlängerung die Entgeltpunkte neu festgesetzt und die Rentenhöhe neu bestimmt werden müssen. Dies haben die Rentenversicherer jedoch nicht getan.

Durch eine Neuberechnung der fortzuzahlenden Rente, könnten sich so die Entgeltpunkte verändern, in erster Linie durch erweiterte Zurechnungszeiten. Wegen neuerlicher Gesetzlich und Gerichtlicher Änderungen kann es auch zu einer Änderung des Zugangsfaktors kommen, dieser darf aber wegen der gesetzlichen Besitzschutzregel ( § 88 SGB VI ) nicht von den Rentenversi - cherer angewandt werden.  Im schlimmsten Falle, wird es bei Ihrer jetzigen Rentenhöhe bleiben. 



Musterantrag für Rentenneuberechnung.rtf

Musterwiderspruch wegen Rentenneub.rtf

++++++++++ Die oberen Musterschreiben sind Word - Dokumente ++++++++++


 Bespiel positiver Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.pdf


 

Neu vom 22.08.2008 !!!!!

Gesundheitsministerium wehrt sich gegen Beitragsspekulatinen.....

Das Bundesministerium wehrt sich gegen anhaltende Spekulationen über deutlich höhere Kassen - Beiträge mit Einführung des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr. Ein einheitlicher Beitragssatz von bis zu 15,8 % sei " deutlich zu hoch gegriffen " sagte der parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers - Merk. Derzeit liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,9 %. Die Erhöhung um 0,9 % bedeutet umgerechnet 9 Milliarden €. Selbst wenn man die absehbaren Ausgabensteigerungen bei Arzneien, ärztlichen Honoraren und die Verbesserungen im Krankenhausbereich berücksichtigen, kommen wir nicht auf diese Größenordnung, meinte Casper - Merk. Die Bundesregierung will bis November 2008 einen einheitlichen Beitragssatz festlegen, entscheidend hierzu wären aber auch die Ausgaben des II. Quartals 2008.  


Neu vom 26.07.2008 !!!!!!!

Kinder haften für ihre Eltern............

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, können auch die Kinder für die Kosten herangezogen werden. Gegenüber dem Sozialamt besteht eine Auskunftspflicht wenn öffentliche Mittel für pflegebedürftige Eltern die ins Alten und Pflegeheim kommen. Auch das Einkommen der Schwiegerkinder kann hierbei eine Rolle spielen. Verwandte in gerader Linie sind vom Gesetz her verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Wer sind die Verwandten in gerader Linie ? alle Personen, die von einander abstammen : Großvater, Vater, Sohn. Unterhaltspflichtig sind demnach, die Enkel, die Kinder, die Eltern, die Großeltern, die Urgroßeltern, nicht aber die Geschwister, die Tante, der Cousin. Das Sozialamt kann nach dem Sozialhilferecht nur auf die Kinder, nicht aber beispielsweise auf die Enkel bei Unterhaltsansprüchen zurück greifen.

    


Neu vom 07.04.2008 !!!!!!!!!!!!!!!

Was bringt uns die Pflegereform ? ( Herunterladen der Neuerungen im PDF Portal )



Das-bringt-die-Pflegeversicherung.pdf


Leuchttumprojekt " Demenz "



Leuchtturmprojekt Demenz.mht



Neu vom 20.10.2007 !!!!!! Das Pflegetagebuch / So sieht ein Pflegevertrag aus ;

Die Bundesregierung hat zur Kenntnis der Betroffenen und deren Angehörigen Vordrucke eines Pflegetagebuches sowie ein Musterpflegevertrag veröffentlich, diese sollen Ihnen  einen Einblick für einen Abschluss dieser Verträge geben. Sie können diesen hier über PDF öffnen und herunterladen.

 

Pflegevertragsvordruck

Pflegetagebuch

 

Neu vom 20.10.2007 !!!!!

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz ( Neuerungen in der Krankenpflege ) Hierzu Zahlen und Fakten des Bundeministeriums für Gesundheit. 


Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Zahlen / Fakten


Neu vom 08.05.2008 !!!!!!!!!!

Haushaltsassistenz für die Pflege von Pflegebedürftigen !!!!!!!

Die Landesregierung Rheinland - Pfalz hat sich für eine Haushaltsassistenz für Pflegebedürftige ausgesprochen, hier soll dem Pflegebedürftigen und deren Angehörigen geholfen werden, selbstbestimmt Ünterstützung anzufordern. Wie und in welchem Umfang das nun möglich ist, informiert das zuständige Ministerium auf der Internetseite www.vivafamilia.de

 

Haushaltsassistenz.pdf


Neu vom 08.05.2008 !!!!!!!!!

Musterdokumentation für die Ambulante Pflege !!!!

Das Landessozial und Gesundheitsministerium Rheinland - Pfalz hat einen neue Musterdorkumentation für die ambulante Pflege herausgegeben. Pflegebedürftigen und deren Angehörigen soll so die Information für die richtige ambulante Pflege gegeben werden. Grundfragen zur Pflege, zum Pflegevertrag zu ambulanten Pflegediensten sind nur einige Themen die hierin angeschnitten und erklärt werden. Weitere Info`s erhalten Sie auch unter ; www.menschen-pflegen.de  oder öffnen Sie die unten folgende PDF Datei.



fiMusterdokumentation ambulante Pflege.pdf


Neu vom 08.05.2008 !!!!!!!

Schulungsinitiative für Angehörige von Demenzkranken !!!!!!!!

Das Landesgesundheitsministerium Rheinland - Pfalz hat eine Initiative für Angehörige von Demenzkranken geschaffen. Unter dem Motto " Schulungsinitiative für Angehörige von Demenzkranken " sollen Angehörigen Möglichkeit bei der Betreuung, der Pflege aber auch über den Zugang zu zusätzlichen Geldmittel vermittelt und ermöglicht werden. In der anhängenden und herunterladbaren Broschüre können Daten eingegeben werden, die Sie an das Ministerium senden, auch besteht die Möglichkeit des Ausdrucks der Broschüre um auf dem Postweg eine Beteiligung zu bestätigen.



Schulungsinitiative_Demenz.pdf

Neu vom 21.05.2008 " Neue Erkenntnisse zur Pflegestufung "

Das ZDF legt neue Erkenntnisse zur Pflegeeinstufung vor. Pflegeeinstufung oft nicht korrekt oder die Erkrankungen werden nicht richtig eingeschätzt............

Hier die neue Erkenntnis zum nachlesen. Der Link führt auf die Seiten des ZDF !!!!!

www.frontal21.de   Hier, erhalten Sie unter dem Thema " Geforderte Patienten "  Pflegealarm im Krankenhaus, wichtige Informationen zum Thema " Pflegestufen " 


Neu vom 03.03.2008 !!!!!!!!

Liste von zuzahlungsfreien Medikamenten / Wirkstoffen


Neueste Liste Zuzahlungsbefreite Arzneimittel.pdf



Neu vom 27.10.2007 !!!!!

Wohngeld und Co...........

Wer erhält Wohngeld ? Zu diesem Thema hat das Wohnungsbauministerium neue Berechnungsregeln veröffentlicht, diese sind über PDF hier abzurufen.



Wohngeld

kurzinformation Wohngeld


Verfassungsbeschwerde der Sozialverbände..............

Neu vom 10.11.2007

Verfassungsschutzbeschwerde gegen Sonderbelastung der Betriebsrentner

Der SovD und der VdK weist in einer gemeinsamen Erklärung vom Oktober 2007 mit, dass beide Vereine eine Verfassungsklage gegen die Erhebung der Krankenkassen-beiträge von der Betriebsrente erhoben werden. Beide Verbände begründen die Verfassungsbeschwerde unter anderem mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrund-satz ( Artikel 3 Grundgesetz ). Zudem wird geltend gemacht, dass der Vertrauens-schutz verletzt ist, da rückwirkend in Vereinbarungen eingegriffen wird. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2137/06 werden sechs Verfahren von Rentnern geführt, die in der Gesetztlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine Betriebsrente oder Vorsorgebezüge aus einer berufsständischen Versicherung erhalten. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2257/06 läuft ein Verfahren zu einer weiteren Fallkonstellation. Beide Verfahren richten sich insbesondere gegen die Aufhebung des sogenannten Altersprivilegs. Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrages auf Betriebsrente führt zu einer Kürzung dieser von monatlich 7 %. es wird darauf hingewiesen, das nach einem evtl. Gewinn durch die Verbände, nur die eine Erstattung erhalten, die im laufe des Verfahrens einen Widerspruch eingelegt hat.

Weiter führt der SoVD an, dass auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag aus Kapitalabfindungen ( Einmalzahlungen ) unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1924/07 geführt wird. Ebeso werden gegen die Erhebung der Beiträge für die Pflegeversicherung aus Werksrenten und Kapitalabfindungen ( Ein-malzahlungen ) unter den Aktenzeichen 1 BvR 2995/06 und 1 BvR 740/07 Verfas-sungsbeschwerden geführt. Gegen die Beitragszahlung der Arbeitslosen in der 58er Regelung wird ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2628/07 geklagt.


Neu vom 10.11.2007

Klagen gegen die Nichtberücksichtigung von Ausbildungszeiten in der Rentenversicherung.

Durch das Rentenversicherungs - Nachhaltigkeitsgesetz vom 21 Juli 2004 ist die Anrechnung der " schulischen Ausbildungszeiten " entscheidend geändert worden. Bislang konnten Zeiten des Schul - und Hochschulbesuchs unter bestimmten Voruassetzungen als " Anrechnungszeiten " ( früher Ausfallzeiten ) rentensteigernd  angerechnet werden. Die Zeiten als solche bleiben im Gesetz zwar erhalten,m in der Rentenberchnung werden sie aber künftig - nach einer relativ kurzen Übergangsfrist - nicht mehr bewertet. Erste Klagen hierzu sind schon anhängig.......... Es wird empfohlen, gegen diese Berechnungsform bei einer Antragstellung auf Rente, - erhaltener Rentenbescheid -  ruhenden Widerspruch einzulegen, nur so kann im Nachhinein Anspruch geltend gemacht werden.


Neu vom 10.11.2007

Nähere Erläuterungen zur Klage gegen die Abschläge bei Erwerbsminde -rungsrenten.

Mehrere Deutsche Sozialverbände führen derzeit Musterklagen gegen die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten, die bei der Berechnung bis zu 10,8 % betragen können.

Hierbei ist nach vier Fallgruppen zu unterscheiden ;

1. ) Betroffene, die bei Rentenbeginn unter 60 Jahren sind,

2. ) Betroffene, die ihre Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr        

      hinaus beziehen,

3. ) Betroffene, die zu Beginn der Erwerbsminderungsrente bereits 60. sind,

4. ) Hinterbliebene von Erwerbsunfähigkeitsrentnern,

In der Fallgruppe der unter 60 - jährigen ist in einem Fall Revision beim Bundessozial - gericht eingelegt worden. Ein Aktenzeichen liegt hierfür noch nicht vor. Weitere Verfahren sind schon anhängig.

In der Fallgruppe für über 60 - jährige sind Klagen anhängig ( derzeit allerdings noch kein Aktenzeichen ).

In der Fallgruppe der Hinterbliebenen sind derzeit zwei Verfahren beim Bundessozial-gericht unter den Aktenzeichen B 13 R 75/07 R und B 5a R 98/07 R anhängig.


Neu vom 22.06.2008 !!!!!

Jetzt steht es fest ; Keine Nachzahlung für verminderte Erwerbsunfähigkeits-renten.

Verschiedene Senate des Bundessozialgerichts haben entschieden, das eine Nachzahlung der evtl. falsch berechneten Erwerbsminderungsrente für Erwerbs-unfähige, nicht notwendig und auch im bestehenden Gesetz der Bundesregierung nicht erwünscht und vorgesehen ist. Darauf verweiste am 16.06.2008 ein Sprecher des Bundessozialgerichtes. Abschließend müsse allerdings noch auf eine Entscheidung des 4. Senates des Bundessozialgerichtes gewartet werden. Je nach Entscheidung könne dies dazu führen, das eine Rückvergebung an das zuständige Landessozial-gericht damit verbunden sei und dies die Grundsatzfrage wieder erneut stelle.

Meine Empfehlung ; Stellen Sie weiterhin den Antrag auf Neuberech-nung Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente  ( Ab dem 21.April 2001 ) Vormantrag auf dieser Seite, und somit den Antrag auf Nachzahlung der zu wenig gezahlten Erwerbsunfähigkeitsrente.


Neu vom 22.06.2008 !!!!!!!!!

Hinzuverdienstgrenze für Rentner von 350,00 € auf 400,00 € gestiegen..........

Seit Januar 2008 gilt nun eine Mindesthinzuverdienstgrenze von 400,00 € bei vorzeitiger Altersrente. Dies heißt ; Altersrentner die jünger als 65 Jahre sind, müssen die Hinzuverdienstgrenze beachten.

Wer eine vorzeitige Altersrente in voller Höhe bekommt, musste bisher eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze beachten, die deutlich niedriger war, als die Minijobgrenze. Dieser wurde in der Regel in jedem Jahr ( bis 2007 ) auf 350,00 € an - gehoben ( = ein Siebtel der monatlichen Bezugshöhe )

Vorzeitige Altersrente als Teilrente .............

Vorzeitige Altersrenten können auch als Teilrenten in Höhe von einem Drittel ( 1/3 Teilrente ), der Hälfte ( 1/2 Teilrente ) oder zweit Drittel ( 2/3 Teilrente ) der Vollrente bezogen werden. Für diese Altersrente als Teilrente gelten folgende individuellen Hinzuverdienstgrenzen :

Monatlich ;

als 2/3 Teilrente mindestens 484,58 € im Westen bzw. 425,92 € im Osten,

als 1/2 Teilrente mindestens 708,23 € im Westen bzw. 622,49 € im Osten,

als 1/3 Teilrente mindestens 931,88 € im Westen bzw. 819,07 € im Osten,

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Voll -, und Teilrenten dürfen im Kalenderjahr zweimal um das Doppelte überschritten werden. Bei einer nicht zulässigen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze, entfällt der Anspruch auf die bisherige Rentenhöhe. Die Rente wird dann nur noch - je nach Hinzuverdienst - als Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2, 1/3, der Vollrente geleistet, wobei die niedrigere Rente auch ohne Antrag geleistet wird. .................Umgekehrt gilt dies aber nicht....................

Bei den Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderung muss zwischen den verschíedenen Formen besonders geachtet werden. Seit 2001 werden Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich nur noch als Renten " wegen voller Erwerbsminderung " oder " wegen teilweiser Erwerbsminderung " geleistet. Für beide Formen gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Rentner die noch eine Erwerbsminderungsrente nach dem vor 2001 geltenden Recht - also eine Erwerbsunfähigkeits - oder Berufsunfähigkeitsrente - erhalten. müssen bei den Hinzuverdienstgrenzen Besonderheiten beachten.

Hinzuverdienstgrenzen bei Rente wegen voller Erwerbsminderung sind dann in Höhe von 3/4, 1/2, 1/4, als Auszahlungshöhe anzuwenden. Für die volle Erwerbsmin-derungsrente gilt dann die Höhe, die seit de, 01.Januar 2008 gilt, nämlich 400,00 €

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt bei der vollen Erwerbsunfähig-keitsrente ;

als 3/4 Teilrente mindestens 633,68 € im Westen bzw. 556,97 € im Osten,

als 1/2 Teilrente mindestens 857,33 € im Westen bzw. 753,55 € im Osten,

als 1/4 Teilrente mindestens 1.043,70 € im Westen bzw. 917,36 € im Osten,

Die monatliche Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ;

als " Vollrente " mindestens 857,33 € im Westen bzw. 753,55 im Osten,

als 1/2 Teilrente mindestens 1.043,70 € im Westen bzw. 917,36 € im Osten,

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsunfähigkeitsrenten nach dem Alten Recht

Auch für die Erwerbsunfähigkeitsrenten nach dem bis 2000 geltenden Recht gilt - wie bei den Erwerbsminderungsrenten nach dem neuen Recht - seit Januar 2008 eine generelle Hinzuverdienstgrenze von 400,00 € Achtung ; Eine nach altem Recht wichtige Beonderheit ; Sie dürfen hierbei keine selbständige Tätigkeit ausüben, sonst entfällt Ihr Rentenanspruch ganz. Für Erwerbsunfähig-keitsrentner nach dem neuen Recht, entfällt diese Einschränkung.

Erwerbsunfähigkeitsrentner, die mit ihrem Hinzuverdienst die zulässige Grenze von 400,00 € überschreiten, bekommen - vorausgesetzt sie sind noch erwerbsunfähig - nur noch eine Rente in Höhe der niedrigeren Erwerbsunfähigkeitsrente.

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten ........

In voller Höhe ( als Vollrente ) mindestens 708,23 € im Westen bzw. 622,49 im Osten

als 2/3 Teilrente 944,30 € im Westen bzw. 829,99 € im Osten,

als 1/3 Teilrente 1.167,95 € im Westen bzw. 1.026,57 € im Osten,

Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten...

Die jeweils geltenden Hinzuverdienstgrenzen dürfen bei den Erwerbsminderungsrenten in zwei Monaten eines Kalenderjahres überschritten werden, allerdings nur bis zum doppelten Wert der Hinzuverdienstgrenze. Wird dieser Hinzuverdienst überschritten, so zahlt die Rentenversicherung nur noch die entsprechende Teilrente. Wird der Hinzuverdienst später wieder geringer, zahlt der Rentenversicherer wieder die entsprechenden höhere Rente.

Hinterbliebenenrente und Hinzuverdienst.........

Die Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei der Hinterbliebenenrenten ( Witwen -, Witwer -, Waisen - oder Erziehungsrente ) funktioniert anders als bei den vorzeitigen Alters und Erwerbsminderungsrenten. Der Hinzuverdienst kürzt die Hinterbliebenen-rente nicht in voller Höhe. Vielmehr wird das Nettoeinkommen zum einen nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Zum anderen wird das Einkommen, das die Freibeträge übersteigt, nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe von 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Die Freibeträge bei Witwen -. Witwer und Erziehungsrenten........

Der Freibetrag bei Witwen -, Witwer und Erziehungsrenten setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem Erhöhungsfreibetrag für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, zusammen. Den Erhöhungsbetrag erhält man auch für Kinder, die nur deshalb keinen Anspruch auf Waisengeld haben, weil sie keine leiblichen Kinder des Verstorbenen sind. Der Grundfreibetrag und der Erhöhungsfreibetrag wird dynamisch wie die Rente zum 1.Juli angepasst.

Bis Juni 2008 beträgt der Grundfreibetrag und der Erhöhungsfreibetrag ;

der Grundfreibetrag 693,53 € im Westen bzw. 609,58 € im Osten

der Erhöhungsfreibetrag 147,11 € im Westen bzw. 129,30 im Osten

Der Freibetrag bei Waisenrente

Waisen dürfen bis zum 18. Geburtstag unbegrenzt hinzuverdienen. Anschließend wird auch ihr Einkommen wie bei den anderen Hinterbliebenen angerechnet. Für Waisen-renten gibt es allerdings einen besonderen Freibetrag. Dieser Freibetrag ist ebenfalls dynamisch und wird wie die Renten zum 1.Juli eines Jahres angepasst.

Der Freibetrag für die Waisenrente...........

Der Freibetrag für Waisenrente 462,35 € im Westen bzw. 406,38 € im Osten,

Für Rentenempfänger die das 65. Lebensjahr überschritten haben, gilt keine Zuverdienstbeschränkung. 


Neu vom 14.11.2007 !!!!!!!!!!

Neue Veröffentlichungen zum sozialen Wohnungsbau. Diese soll betroffenen Behin - derten Wohnnungseigentümer / Hauseigentümer / Käufer aber auch Mieter und Ver - mieter helfen, behindertengerechte Wohnungen zu schaffen. Auch gibt es ein Muster  



Auszug aus der Musterbauanforderung

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung


Neu vom 15.11.2007 !!!!!!


Widereingliederungshilfe nach Erkrankungen auch ohne Schwerbehinde-rungsausweis möglich.

Die Deutsche Rentenversicherung des Bundes und der Länder übernehmen auch nach dem Zustand einer Erkrankung auf Antrag eine Widereingliederung. Diese kann in Form einer Umschulungsbeihilfe oder einer Übernahme eines Teils des Lohn oder Gehaltes aussehen. Je nach Verhandlung können sie bis zu neun Monaten und bis zu 80 % des Bruttogehaltes an den Arbeitgeber als Eingliederungshilfe zahlen. Auch für Mitglieder die sich nach einer langwierigen Erkrankung, wegen langer Arbeitslosig-keit selbständig machen wollen, ( zur Begründung kann auch die langwierige Weiter-behandlung der Erkrankung zählen ), kann nach Verhandlung mit der Deutschen Rentenversicherung auch eine Widereingliederungshilfe übernommen werden.

Nachfolgend, ein Einblick in die Hilfsmöglichkeiten zum herunterladen.........



Berufliche Integrationsmustervertrag


Neu 02.12.2007 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Betreuung, Betreuungsverfügung und Co.

Das Bundesjustizministerium hat überarbeitete Formulare und Vordrucke zur Betreuung  veröffentlicht. Diese sind der neuen Norm und den Wünschen der Betroffenen angepaßt.

Sie können Sie hier über PDF herunterladen. 



Betreuungsrecht

Betreuungsverfügung

Betreuungsrecht Neu.pdf
 

Betreuungsrecht


Neues vom 03.01.2008

Pflegereform aktuell......... Mit Rat und Tat

Rund zwei Millionen Menschen können heute Ihren Alltag nicht mehr alleine meistern. Sie sind auf pflegerische Betreuung und Unterstützung angewiesen. Doch zunächst fehlt vielen Betroffenen vor allem eines ; Informationen.

Woher jedoch sollen sie und Ihre Angehörigen wissen, welches Pflegeangebot für Sie das richtige ist ? Was ist geeignet und finanzierbar ? Wer bietet gute Qualität an ? Welche Hilfen gibt es, damit ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause bleiben kann ?

Mit diesen Fragen stehen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bisher weitgehend alleine da. Die Reform der Pflegeversicherung wird dies ändern ; Der Gesetzentwurf den das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht vor, dass wohnortnahe Pflegestützpunkte eingerichtet werden, in denen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater die Menschen informieren und unterstützen.

Individuelle Hilfe für Individuelle Fragen.................

sie sollen individuell prüfen, welche Pflegedienste es in der Nähe gibt, ob ein auf Pflege angewiesener Mensch zu Hause versorgt werden kann und welche finanziellen Hilfen es gibt. Dies alles sind Fragen, die oft plötzlich auf die Menschen zukommen und die meist schnell beantwortet werden müssen. Sind diese Punkte geklärt, gibt es auch im Pflegealltag Bedarf nach Unterstützung. Wo können Angehörige sich schulen lassen, um Fehler bei der Pflege zu vermeiden ? Wo lernen sie den Umgang mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind ? Welches ist das richtige Bett ? Welche Hilfsmittel fürt die Pflege gibt es und welche sind gut ?  

Flächedeckende Beratung durch die Pflegereform...............

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sollen die pflegenden Angehörigen begleiten. Sie helfen, wenn Rat gesucht wird und informieren umfassend über bestehende Ansprüche aus der Pflegeversicherung, aber auch aus anderen Bereichen der sozialen Sicherung, wie Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder über weitere kommunale Angebote und ehrenamtliche Hilfen.



Weitere Forderungen der Sozialverbände............. 


Neu vom 06.08.2008 !!!

Mehrwertssteuer für Arzneimittel senken........

Während für Lebensmittel ein Mehrwertsteuersatz von 7 % genommen wird, ergibt sich bei Medikamenten ein Aufschlag von 19 % Mehrwertsteuer. Dies ist ungerecht und soll nun geändert werden. Der VdK fordert in einem Schreiben mit einer Unterschriftenaktion von der Kanzlerin Angela Merkel, dies nun zu ändern.

( Anmerkung der Redaktion )

Wir planen hierzu eine Unterschriftenaktion um uns an der Forderung zu beteiligen. Sagen Sie uns Ihre Meiunung hierzu und schreiben Sie uns auf der Kontaktseite.


Neu vom 11.03.2008 !!!!!!


Was ändert sich zum 01.01.2008 ?

Ältere Arbeitslose erhalten länger Arbeitslosengeld...........

Die große Koalition hat die stufenweise Verlängerung des Arbeitslosengeldes I. für Arbeitslose über 50 Jahre beschlossen. Das Gesetz wird allerdings nur rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten. Betroffen sind derzeit laut Bundesagentur etwa 40.000 betroffene, ältere Arbeitslose. Sie werden das längere Arbeitslosengeld I rückwirkend erhalten. Zur Überbrückung können sie vorübergehend Arbeitslosengeld II beantragen, das bei zu hohem Vermögen als Darlehen ausgezahlt und später mit dem höheren Alg I. verrechnet werden soll. Künftig sollen über 58 - jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld I. erhalten. Die Voraussetzung ist, dass sie in den vorangegangenen fünf Jahren, 30 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ab 50 Jahren sind es 15 Monate und ab 55 Jahre 18 Monate Arbeitslosengeld I. - Bezug vorgesehen...................


Neu vom 22.01.2009 !!!!!!!!


Voraussetzungen für die Förderung von Arbeitssuchenden haben sich verändert :

Die oder der Arbeitssuchende muss ;

- das 18. Lebensjahr vollendet und zuvor Arbeitslosengeld II bezogen haben.

- langzeitarbeitslos sein und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen,

- mindestens sechs Monate auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung  

  erfolglos intensiv betreut worden sein,

- Eingliederungsleistungen erhalten haben, und

- von der betreuenden Grundsicherungsstelle die Einschätzung erhalten haben,

  dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten

  24 Monate nicht zu erwarten ist.

Achtung : Nicht alle von der ARGE verpflichtenden Maßnahmen werden hier angerechnet. Das Bulletin des Bundesministerium für Arbeit und Soziales weisst hier auf Schulungsmaßnahmen bei der Bewerbungsbildung hin, diese haben keinen Nachhaltigkeitsfaktor und finden so keine Anrechnung.

 

Neu vom 11.03.2008 !!!!!!!!!!!

Der SoVD unterstützt die Verfassungsklage eines Mitgliedes, dass die 58 - er - Regelung unterschrieben hatte und im Zuge von Hartz schlechter gestellt wurde. Wie viele Arbeitslose über 58 jahre hatte der Kläger vor der Einführung von Hartz IV eine Vereinbahrung mit dem Arbeitsamt abgeschlossen, wonach er bis zum Rentenbeginn Arbeitslosenhilfe erhalten sollte. Doch mit dem Inkrafttreten von Hartz IV. im Januar 2006 erhielt dieser Personenkreis statt der Arbeitslosenhilfe nur noch das geringe Arbeitslosengeld II. Der Kläger erhielt aufgrund der veränderten Berechnungsgrundsätze keinen Cent mehr.  Dies ist nbach Azffassungdes SoVD ein verfassungswidriger Eingriff in vermögenswerte Rechtspositionen. Außerdem wurde der Vertrauensschutz verletzt. Mit der Verfassungsbeschwerde soll nun ein Grundsatzurteil gegen die damalige Schlechterstellung erreicht werden ( Az. BvR 2628/07 ).

Verfassungsklage zur 58 - er Regelung eingereicht..........

Neu vom 11.03.2008 !!!!!!!!!!

Renten - Dämpfungsfaktoren....................

Das Bundeskabinet hat am 21. November den Rentenbericht beraten. Aus diesem Anlass fordert der SoVD erneut einen Inflationsausgleich für Rentner : Der Kaufkraft-verlust der Rentner muss gestoppt werden. Aufgrund der Rentendämpfungsfaktoren haben doie Rentner in absehbarer Zeit nur geringe Rentenerhöhungen zu erwarten. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für 2008 mit einer Rentenerhöhung von 1.03 für die Rentner in Westdeutschland und 1.13 Prozent für Rentner in Ostdeutschland. Dem zu Folge sinken die Renten da unter dem Strich die Inflationsrate von 2 Prozent höher ist als der Rentenanstieg zudem steigen zum 01.Januar 2008 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozent. Diesen müssen die Rentner entgegen der Arbeitnehmer vollständig tragen.


Neu vom 21.06.2008

Eltern und Erziehungsgeld ; Möglichkeiten und Berechnungsformel !!!!!

Das Rheinland - Pfälzische Familienministerium macht erneut darauf aufmerksam, dass das Eltern und auch Erziehungsgeld neu berechnet werden kann. Familien denen dieses zusteht, sollten sich an ihre Behörden wenden, um ihren Anspruch zu erhalten. Im Anschluss erfahren Sie näheres über die Berechnung sowie über die Gesetzeskonforme Texte zum herunterladen.



Antrag_auf_Erziehungsgeld.pdf  
 


Erlaeuterungen zum Erziehungsgeld.pdf


Erlaeuterungen Elterngeld.pdf


Antrag Elterngeld.pdf


Informationsblatt zum Erziehungsgeld.pdf


       Infoblatt_Elternzeit_07.pdf


Neu vom 29.10.2008 !!!!!!!!!

Neues zum Thema Elterngeld vom Bundesfamilienministerium..........

Das Bundesfamilienministerium hat in der neuesten Ausgabe seines Bulletin einen Elterngeldrechner mit den Erläuterungen und Grundbedingungen veröffentlich. Unter der unten anhängenden Webadresse können ab sofort Neuerungen in Erfahrung gebracht werden und man kann sich sein Elterngeld selbst ausrechnen.

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/mag/root-oktober-3.html


Neu vom 26.01.2009 !!!!!!!!

Elterngeld , Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen,

Elterngeld ist eine Leistung  für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für alle erwerbstätigen Eltern ( Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige etc. ) und Eltern ohne aktuelles Erwerbseinkommens ( etwa Hausfrauen, Arbeitslose, Studierende und Auszubildende ). Nicht nur die leiblischen Eltern sind elterngeldbe-rechtigt, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.

Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67 % des entfellenden Nettoeinkommens, absolut aber mindestens 300 € und höchstens 1.800 € ( 67 % von maximal 2.700 €, die als Einkommen berücksichtigt werden ) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

Wie hoch ist das Elterngeld ?

Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Eltergeldleistung beträgt prozentual mindestens 67 % des entfallenden Nettoeinkommens, absolut jedoch mindestens 300 € und höchstens jedoch 1.800 € ( 67 % von max. 2.700 €, die als Einkommen berücksichtigt werden ) für mindestens die ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elternsgeld ; Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 € monatlich, wird die Ersatzrate von 67 % auf bis zu 100 % angehoben. Für je 20 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, steigt die Ersatzrate um 1 %. Bei Teilzeitarbeit von max. 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 %  des entfallenden Teileinkommens. Als Einnahme vor der Geburt werden jedoch höchstens 2.700 € be -  rücksichtigt. Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elterngeldes, mindestens aber 75 € im Monat. Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindesbetrag von 300 €. Dieser wird für 12 Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern  vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch an Hausfrauen und Hausmänner, Arbeitslose und Kleinstverdiener, Studierende, Schülerinnen und Schüler. Das Elterngeld wird in Höhe des Mindest-betrages  nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt. Es kann in soweit also zusätzlich auch zum ALG II bezogen werden, ohne das sich der ALG II - Anspruch dadurch mindert. Den besonderen Belastung einer Mehrlingsgeburt wird durch die Erhöhung des sonst zustehenden Elterngeldes um 300 € für das zweite und jedes weitere Kind Rechnung getragen.

Was wird für den Antrag auf Elterngeld benötigt ?

- Geburtsbescheinigung,

Nachweis zum Erwerbseinkommen, Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid

- Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers, auch bei Teilzeitarbeit,

- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeldes,

- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld,

Da das Elterngeld mit Ausnahme des Mindestbetrags nur für das tasächlich wegfallende Einkommen gezahlt wird und Elterngeld nur gewährt wird, wenn die wöchendliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt nicht übersteigt, muss bei Antragstellung auch erklärt werden, ob und in welchem Umfang im Bezugszeitraum voraussichtlich Erwerbseinkommen erzielt wird. Nac dem Ende des Elterngeldbezuges ist dann das tatsächlich erzielte Einkommen nachzuweisen.

Achtung ; Wer bei der ANtragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Einzelfall auch Betrug. Dies kann unter Umständen mit bis zu 2.000 € geahndet werden.........

 


Neu vom 25.06.2008 !!!!!!

Kinderreichtum darf nicht in die Armut führen..........

Bundesfamilienminsiterin Von der Leyen findet folgende Maßnahmen um Kinderarmut zu bekämpfen, als besonders wirksam :

1. Der Ausbau der Kinderbetreuung :

Genügend Kinderbetreuungsangebote sind eine Grundvoraussetzung, damit Eltern, gerade auch Alleinerziehende, erwerbstätig sein können. Wir werden verstärkt Plätze für Kinder schaffen, deren Eltern Arbeit suchen. Damit nehmen wir nicht zuletzt eine der Hürden für Alleinerziehende, so die Bundesministerin.

2. Frühkindliche Bildung :

Frühkindliche Bildung verbessert nachweislich die Bildungschancen von Kindern. Deshalb ist es um so wichtiger, dass auch Kinder aus Familien mit Einwanderungs-geschichte früh den Kindergarten besuchen, um gefördert zu werden und ddie deustcehe Sprach zu lernen, so von der Leyen.

3. Geziehlte finanzielle Hilfe :

Geziehlte finanzielle Hilfen wie das Elterngeld, den Kinderzuschlag und ein gestaffeltes Kindergeld. " Ich freue mich, das die Qualition darüber einig ist, dass es ab dem 01.09.2009 all diese Möglichkeiten gibt ", so von der Leyen.

Anmerkung der Redaktion........

Es steht jedenfalls fest, dass die Lebenssituation von Kindern, auch in armen Familien, nachhaltig verbssert werden wenn den Eltern geholfen wird, den Lebensunterhalt für sich und die Kinder selbst zu verdienen. Auch ist die Ausbildung oder das Studium für diese Kinder wieder leichter zu erringen. 


Neu vom 26.03.2009 !!!!!!!!!

Weniger Anrufe und mehr Verbraucherschutz.............

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig wirksamer vor einer Störung Ihrer Privatsphäre durch unerlaubte Anrufe geschützt.

Neues Recht und gegen unseriöse Geschäftspraktiken verspricht die heutige Verabschiedung des neuen Verbraucherschutzgesetz gegen Telefonwerbung. Untergeschobene Tarif oder Anbieterwechsel die der Kunde auch erst Wochen später bemerkt, muss schriftlich behandelt werden. Voranbieter und Lieferer müssen von Ihnen schriftlich gekündigt werden. Hierdurch werden zusätzliche Widerrufsrechte und Problemlösungen geschaffen. Damit wird Punktgenau dort Abhilfe geschaffen, wo in der Praxis Probleme auftraten. Zum einen wird bei Wett ,- und Lotteriedienstleistungen aber auch bei Zeitungs -, Zeitschriften-verträge und auch bei Dienstleistungen in Telekomunikationsbereich sich vieles ändern.

Verbraucher können zukünftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen  zurücktreten. Auch können künftig Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet bestellt werden aber hier wird dem Verbraucher mehr Überblick gegeben.

Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem der Werbeanruf in Zukunft die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden, Zuwiderhandlungen werden ebenfalls empfindlich be - straft.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein - Westfalen hat für Zuwiderhandlungen     Musterwidersprüche ins Internet gesetzt. Unter der unten stehenden Internet - adresse können diese zum Teil kostenlos heruntergeladen werden.

E - mail Adresse : www.verbraucherzentrale-nrw.de 



Neu vom 12.03.2008 !!!!!!

Neue Netzendgeldtarife für Strom und Gas nach Eingriff der Landes-kartellbehörde..........Laden Sie bitte diese Tarife für sich herunter



Netzentgelte_Gas-Absenkungsanteil_im_Rahmen_der_Genehmigung.pdf




Netzentgelte_Strom-Absenkungsanteil_im_Rahmen_der_Genehmigung.pdf

Neu vom 12.03.3008 !!!!!!!!!

Wegen der Neufassung und der außerordentlichen politischen Bedeutung ist das IX Sozialgestzbuch nun auf den Seiten der Beauftragten für Behinderte beim Bund unter www.sgb-ix-umsetzen.de herunter zu laden.


Neu vom 12.03.2008 !!!!!!!!!!!!

Auswirkung des GKV - Modernisierungsgestzes ( GMG ) ( Gesundheits-reformgesetz ).



2_2_1 Gesundheit Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen neue Kosten nach dem GKV - Modernisierungsgesetz.mht



Kontaktadressen :



Teil haben, Gleich stellen, Selbst bestimmen

Newsletter für Behinderte Menschen im Lande Rheinland - Pfalz

Ständige Neuerungen hier abrufen     www.teilhaben-gestalten.rlp.de



Information -, und Beschwerdetelefon - Pflege - der Verbraucherzentralen Rheinland - Pfalz

06131 / 28 48 41


Neuwieder Kontakt - und Informationsstelle  für Selbsthilfe ( Nekis )

Frau Grabis ( Selbsthilfekoordinatorin )

Ringstraße 70 in 56564 Neuwied, im Gebäude des Gesundheitsamtes

Tel. 02631 / 803 - 797

E - mail : www.nekis.caritas@kreis-neuwied.de

Web : www.nekis.de


Kirchliche Sozialstation

- Neuwied - Ambulantes Hilfezentrum

Geschäftsstelle ; Langendorferstraße 172, 56564 Neuwied

Tel. 02631 / 22293 und 02631 / 22220 Fax 02631 / 22297

Web. www.neuwied.de  / Stadt Neuwied / Kirchliche Einrichtungen


Aktion Bildungsinformation :

www.abi-netzwerk.de


Bund der Versicherten :

www.bundderversicherten.de


Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe :

www.bag-selbsthilfe.de


Deutsche - Demenz - Gesellschaft :

www.demenz-ded.de


Deutsche Alzheimer - Gesellschaft :

www.deutsche-alzheimer.de


Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.

www.dgpalliativmedizin.de


O M E G A - mit dem Sterben leben e.V.

www.omega-ev.de


Neues zur Gesundheitsreform ab 01.07.2008 / Einblicke und Erläuterungen

www.gesundheitsreform.de


Neu vom 31.01.2009 !!!!!!!!!

Kontaktadresse unabhängige Patientenberatung :

unabhängige Patientenberatung vor allem bei medizinischen Kunstfehlern / Ärztepfusch. Hier erhalten Sie Hilfe in den Fragen von Wie erkenne ich Ärztepfusch bis wer hilft mir bei der Durchsetzung meiner Forderungen.

erreichbar unter ;

www.unabhängige-patientenberatung.de  oder www.upd-online.de

Kontakt ; www.info@unabhängige-patientenberatung.de

Tel. 030 / 200 89 23 - 30  Fax 030 / 200 89 23 - 50

Unabhängige Patientenberatung jetzt auch mit kostenloser Rufnummer

Die unabhängige Patientenberatung erreichen Sie von Montag bis Freitag gebührenfrei von 10 - 18 Uhr unter

                                        0800 / 0 11 77 22


Vereinigung gegen Ärztepfusch :

www.akmg.de


Deutscher - Patienten - Schutzbund e.V.

Patientenbüro, Schloßstraße 37, 41541 Dormagen, Tel. 02133 / 46753, Fax 02133 /   244955. E - mail : www.info@dpsb.de , Web : www.dpsb.de .

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter ; www.jeder-fehler-zaehlt.de


Deutsche Gesellschaft Versicherter und Patienten :

www.dgvp.de


" Bundesgemeinschaft  Qualitätssicherung im Gesundheitswesen "

www.bqs-online.de


" Cooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen "

www.ktq.de


" Patientenleitlinien " / Demenz ( html )

www.patientenleitlinien.de


" Nachschlagen in Gesundheitsfragen "

www.gesundheitsinformationen.de


Finden und Bewerten Sie die Krankenhäuser in den Sie behandelt wurden.....

www.medmonitor.de oder www.Krankenhaus.de  oder www.weisse-liste.de


Suchen Sie eine Reha - Klinik ?

www.klinikpforte.de  / Rehakliniken


Hier erhalten Sie einen Einblick in eine Hilfsmittel -. bzw. Pflegehilfsmittel - Liste.

www.rehadat.de  


Bundesversicherungsamt :

www.bva.de


Behindertenauskünfte und Kontakte :

www.handicap-info.de


Neu !!!

Hausnotruf, auch Rufhilfe genannt, werden von folgenden Institutionen angeboten :


Arbeiter - Samariter - Bund e.V. ( ASB )

Sülzburgstraße 140, 50937 Köln

Tel. 0221 / 47 60 52 33 oder  www.asb.de


Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. ( AWO )

Oppelner Straße 130, 53119 Bonn

Tel. 0228 / 66 85 - 0  oder www.awo.org


Deutsches Rotes Kreuz e.V.

Carstenstraße 58, 12205 Berlin

Tel. 030 / 85 40 40  oder  www.drk.de

06131 / 269 - 31 für Rheinland - Pfalz - Mitternachtsgasse 4 in 55116 Mainz

E - mail : www.drk-mainz.de

Tel. 02631 / 9448 - 0  Notrufanmeldung für die Stadt Neuwied / Rhein


weitere Informationen erhalten Sie unter www.bv-hausnotruf.de


Notrufnummer aller Deutschen KFZ Versicherer GDV

" 0800 - NOTFON D " =  0800 - 66 83 66 3 Unfallmeldung


VOH  Verkehrsopferhilfe e.V. 

Kraftfahrzeugunfallentschädigungsstelle  in Deutschland mit Ausländischen Fahrzeugen,

Unfallmeldeformular :   www.zentralruf.de   


Grüne - Karte :

Verkehrsopferhilfestelle für Deutsches Fahrzeug im Ausland bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen,

www.grüne-karte.de


Neue Energiepreise, neues Glück ;

Die Vereinigung der Energieverbraucher weist auf seiner Homepage auf die Möglichkeit der Einsparung von Energiekosten wegen der Vereinfachung des Marktes hin. Dort kann man auch die günstigsten Anbieter auswählen und sich seine spezielle Berechnung erstellen, auch wird bei einem möglichen Anbieterwechsel auf dieser Homepage weiter geholfen.

Homepage : www.energieverbraucher.de

E - mail : info@energieverbraucher.de/seite1700.html


Hoffnung für Kreditverkaufs - Opfer

Ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Herbert Schimansky stärkt Betroffenen Kreditverkaufsopfer den Rücken.

Mehr hier zu unter www.plusminus.de  seit dem 24.06.2008


 

Robinsonliste :

Liste gegen Misbrauch von Postdienstleistungen im Deutschen Verbreitungsgebiet, ( Abbestellung von Werbesendungen nach vorheriger Auflistung ). Streichung der verschiedensten Angebotsbereiche auf der Liste. Dieser Dienst ist kostenlos und Sie erhalten diese Liste per Post von DDV - Robinsonliste Postfach 1401 in 71243 Ditzingen oder im Web unter www.ddv-robinsonliste.de


Neu vom 04.09.2007 !!!!!!!! Bitte beachten

Ottmar Miles - Paul ist neuer Behindertenbeauftragter von RLP.

Behindertenbeauftragter der Landesregierung Rheinland - Pfalz, im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in R. - Pfalz Bahnhofstraße 9  55116 Mainz Tel. 06131 / 16 23 85 Fax 06131 / 16 20 14 Gehörlosentelefon 06131/16-2013 


Karin Evers - Meyer

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen  11017 BerlinTel. 030 / 18 - 5272944 Fax 030 / 18 - 5271871 E - mail                               www.info@behindertenbeauftragte.de       Web. www.behindertenbeauftragte.de

Neue Telefonnummern beim Bundesministerium für Gesundheit

Fragen zum Versicherungsschutz : 01805 / 99 66 01

Fragen zur Krankenversicherung  : 01805 / 99 66 02

Fragen zur Pflegeversicherung     : 01805 / 99 66 03

Fragen zur ges. Prävention           : 01805 / 99 66 09

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte

Schreibtelefon :                             : 01805 / 99 66 07

Fax                                                 : 01805 / 99 66 08

E - mail : info@bmg.bund.de

E - mail : info.gehoerlos@bmg.bund.de

 

Sozialverband Deutschland ( SoVD ) e.V.

Stralauer Straße 63

10178 Berlin        Tel 030 / 726222 - 0  Fax 030 / 726222 - 311

E - mail : contact@sozialverband.de Homepage : www.sovd.de  



Bundesanstalt für Arbeitsschutz

Postfach 170202 in 44061 Dortmund

E - mail : www.chemg@bana.bund.de 


Bundesanstalt für Verbraucherschutz

www.bvl.de  


Depressionen ?  Informationen unter :

www.psychiatriekonsil.de


Borde - Line : Krankheitserforschungs Kontaktmöglichkeit

Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer Uniklinikum Ulm

www.manfred.spitzer@medizin.uni-ulm.de


Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. ( DSH )

Westwall 4 , 59065 Hamm

Tel. 02381/90-15-0 Fax 02381/90-15-30

E - mail : www.info@dhs.de


Transferzentrum für Neurowissenschaften und lernen Ulm

Prof. Dr. G. Ehret / Prof. Dr. A. C. Ludo

www.guenter.ehret@biologie.uni-ulm.de


Multibleskleros Selbsthilfegruppe Raum Westerwald

02626 / 1272


MCS - CFS - Erkrankte ( Chemie und Umwelterkrankte )

Erster Vorsitzender Wolfgang Köpke

Tel. 0208 / 801 612

E - mail : www.wolfgang-koepke@web.de  o. www.mcs-cfs-initiative@web.de

E - mail : www.cfs-initiative.nrw@web.de


Gesundheitsladen Köln 

Vondelstraße 28                                                                                                    

50677 Köln

Tel. / Fax 0221 / 32 87 24       E - mail : gesundheitsladen@netcologne.de


Zentrum für Selbstbestimmtes Leben 

An der Bottmühle 2

50678 Köln

Tel. 0221 / 32 22 90 Fax 0221 / 32 14 69       E - mail : www.info@zsl-koeln.de          


Gesundheitsladen München

Auenstraße 31

80469 MünchenTel. 089 / 76 75 51 31

Fax 089 / 72 50 474                   E - mail : www.@patientenstellen.de


Sozialbetreuer  

Dietmar Zimmermann / Gesprächskreis " Medizingeschädigter "

Schwerpunkte :

Rentenanträge, Pflegestufen, Schwerbehinderung,  Operationsfehler und deren Verhandlung und Schriftwechsel mit den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, Private Insolvenz, Widereingliederung ins Erwerbs-leben bei Schwerbehinderten mit Anträge auf Trägerübergreifendem persönlichen Budget, ( Antragstellung und Begleitung zur Erwerbswider -  eingliederung ).  


Sandgasse 29

56566 Neuwied - Gladbach

Tel. / Fax 02631 / 49716               E - mail : www.zimmschi@t-online.de


Schlichtungsstelle für Streitfälle mit Banken und Versicherungen " National " :

Versicherungsombudsmann e.V. Prof. Dr. Römer

Postfach 08 06 32 in 10006 Berlin

Tel. 01804 / 22 44 24 Fax 01804 / 22 44 25


Bürgerbeauftragter Rheinland - Pfalz

Ullrich Galle

Kaiserstraße 32

55116 Mainz

Tel. 06131 / 2 89 99 - 0

Fax 06131 / 2 89 99 - 89   E - mail www.poststelle@buergerbeauftragter.rlp.de

Web. www.landtag.rlp.de Link : Parlament - Gremium - Bürgerbeauftragter


Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz

www.vz-rlp.de